27.04.2010 - 5 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hagen. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 27.04.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Stiller- Ludwig des Umweltamtes stellt die Neufassung der
Wasserrichtlinie vor und verteilt zur vertiefenden Information Broschüren..
Die nachhaltige Wiederbelebung von Gewässern für Maßnahmen der Gewässerdurchgängigkeit oder Strukturverbesserung von der Sohle über die Ufer bis zur Aue würde
vom Land verstärkt gefördert. Hierzu gehören beispielsweise die Förderung von
Strukturvielfalt, Bau von Fischtreppen oder Beseitigung von künstlichen Sohlen
oder Ufermauern oder Wehren.
NRW habe rd. 90 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt, die je nach
Finanzschwäche der Kommunen, eine Förderhöhe von 80 – 90 % erreichen
kann. Diese Förderung sei in Hagen am Beispiel für die Rolandbachrenaturierung
erreicht worden. Wo Fließgewässer unabänderbar in künstlichen Rinnen
(Ufermauern, Sohlschalen etc.) verlaufen, sei die Sohlstruktur entscheidend für
eine Wiederbesiedlung.
Herr Riegel begrüßt, dass die
Zeiten vorbei seien, wo man leichtfertig Wasserbäche unterirdisch in Rohre
verschwinden ließ und heute eine Renaissance dieser Gewässer erleben darf. In
der folgenden Diskussion wurde verdeutlicht, dass beispielsweise der Nabu in
der Vergangenheit Abschnitte des Öelmühlenbaches,
der in Betonfertigteilen verlief, renaturiert habe.
Frau Stiller- Ludwig ruft den Beirat auf, die für die Optimierung
relevanten Gewässerabschnitte zu melden und Vorschläge zu machen.
Anlaufstelle sei das Umweltamt. Als koordinierende Stelle nimmt sie auch
selbst Anträge unter der E-Mail- Adresse christa.stiller-ludwig@stadt-hagen.de entgegen.
Im Internet könnten informative Seiten unter „Flussgebiete NRW des
MUNLV oder „Wassernetz NRW“ aufgerufen werden.
