27.04.2010 - 5 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hagen. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Stiller- Ludwig des Umweltamtes stellt die Neufassung der Wasserrichtlinie vor und verteilt zur vertiefenden Information Broschüren..

Die nachhaltige Wiederbelebung von Gewässern  für Maßnahmen der Gewässerdurchgängigkeit  oder Strukturverbesserung  von der Sohle über die Ufer bis zur Aue würde vom Land verstärkt gefördert. Hierzu gehören beispielsweise die Förderung von Strukturvielfalt, Bau von Fischtreppen oder Beseitigung von künstlichen Sohlen oder Ufermauern oder Wehren.

NRW habe rd. 90 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt, die je nach Finanzschwäche der Kommunen, eine Förderhöhe von 80 – 90 % erreichen kann. Diese Förderung sei in Hagen am Beispiel für die Rolandbachrenaturierung erreicht worden. Wo Fließgewässer unabänderbar in künstlichen Rinnen (Ufermauern, Sohlschalen etc.) verlaufen, sei die Sohlstruktur entscheidend für eine Wiederbesiedlung.

 

Herr Riegel  begrüßt, dass die Zeiten vorbei seien, wo man leichtfertig Wasserbäche unterirdisch in Rohre verschwinden ließ und heute eine Renaissance dieser Gewässer erleben darf. In der folgenden Diskussion wurde verdeutlicht, dass beispielsweise der Nabu in der Vergangenheit  Abschnitte des Öelmühlenbaches, der in Betonfertigteilen verlief, renaturiert habe.

Frau Stiller- Ludwig ruft den Beirat auf, die für die Optimierung relevanten Gewässerabschnitte zu melden und Vorschläge zu machen.

Anlaufstelle sei das Umweltamt. Als koordinierende Stelle nimmt sie auch selbst Anträge unter der E-Mail- Adresse christa.stiller-ludwig@stadt-hagen.de entgegen.

Im Internet könnten informative Seiten unter „Flussgebiete NRW des MUNLV oder „Wassernetz NRW“ aufgerufen werden.

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