27.04.2010 - 4 Wohnbebauung "Am Schellbrink"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Braun weist einleitend darauf hin, dass die Verwaltungsvorlage zur Wohnbebauung „Schellbrink“ bereits im Rat beschlossen wurde. Aufgrund des Verfahrens nach § 13a BauGB, das ursächlich die Schonung des Außenbereiches beabsichtige, sei der Aspekt Natur- und Landschaftsschutz nicht vorrangig bearbeitet worden. Diesbezüglich sei er an den  Verwaltungsvorstand herangetreten.

 

Der Landschaftsbeirat ist brüskiert im Verfahren nicht beteiligt zu werden und diskutiert über die Möglichkeiten, die Aspekte des Natur- und Artenschutzes im Nachhinein noch geltend machen zu können. Das in der  Verwaltungsvorlage beigefügte Artenschutzgutachten sei sehr fehlerhaft und dilettantisch aufgebaut. Der Verlust von etwa 1.5 lfd. km Heckenzüge und Obstwiesen erfordere Kompensationsmaßnahmen. Die Verwaltungsvorlage hätte gar nicht erst in die Beratungsfolge geraten dürfen. Des weiteren wird die beabsichtigte Erneuerung der Hochspannungsfreileitung angesprochen, deren Schutzstreifen möglicherweise verbreitert würde.

 

Verwaltungsseits wurde entgegengehalten, dass im Rahmen der Offenlage Gelegenheit zur Einflussnahme oder im Umlegungsverfahren entsprechende Argumente eingespeist werden könnten.

Zur Freileitung wurde auf das noch zu erwartende Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz verwiesen.

 

Herr Riegel empfiehlt,  ein dementsprechendes Schreiben an das Planungsamt zu verfassen mit Durchschrift ans Umweltamt. Er bittet die Verwaltung, über das Verfahren nach §13 a BauGB mit Schwerpunkt auf die Kompensationsmaßnahmen und Waldausgleich. zu berichten.

Die Verplanung innerstädtischer Grünflächen ohne Kompensation erzwinge den Ruf nach einer  Baumschutzsatzung.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1507&TOLFDNR=101690&selfaction=print