27.04.2010 - 4 Wohnbebauung "Am Schellbrink"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 27.04.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Braun weist einleitend darauf hin, dass die Verwaltungsvorlage
zur Wohnbebauung „Schellbrink“ bereits im Rat beschlossen wurde.
Aufgrund des Verfahrens nach § 13a BauGB, das ursächlich die Schonung des
Außenbereiches beabsichtige, sei der Aspekt Natur- und Landschaftsschutz nicht
vorrangig bearbeitet worden. Diesbezüglich sei er an den Verwaltungsvorstand herangetreten.
Der Landschaftsbeirat ist brüskiert im Verfahren nicht beteiligt zu
werden und diskutiert über die Möglichkeiten, die Aspekte des Natur- und
Artenschutzes im Nachhinein noch geltend machen zu können. Das in der Verwaltungsvorlage beigefügte Artenschutzgutachten
sei sehr fehlerhaft und dilettantisch aufgebaut. Der Verlust von etwa 1.5 lfd.
km Heckenzüge und Obstwiesen erfordere Kompensationsmaßnahmen. Die Verwaltungsvorlage
hätte gar nicht erst in die Beratungsfolge geraten dürfen. Des weiteren wird
die beabsichtigte Erneuerung der Hochspannungsfreileitung angesprochen, deren
Schutzstreifen möglicherweise verbreitert würde.
Verwaltungsseits wurde entgegengehalten, dass im Rahmen der Offenlage
Gelegenheit zur Einflussnahme oder im Umlegungsverfahren entsprechende Argumente
eingespeist werden könnten.
Zur Freileitung wurde auf das noch zu erwartende Verfahren nach dem
Energiewirtschaftsgesetz verwiesen.
Herr Riegel empfiehlt, ein
dementsprechendes Schreiben an das Planungsamt zu verfassen mit Durchschrift
ans Umweltamt. Er bittet die Verwaltung, über das Verfahren nach §13 a BauGB mit
Schwerpunkt auf die Kompensationsmaßnahmen und Waldausgleich. zu berichten.
Die Verplanung innerstädtischer Grünflächen ohne Kompensation erzwinge
den Ruf nach einer Baumschutzsatzung.
