17.03.2010 - 5 Wohnbebauung "Am Schellbrink"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Seitens der Verwaltung wird die Vorlage 0700/2009, „Bebauungsplan Nr. 7/07 (594) Wohnen – Am Schellbrink“ als Tischvorlage vorgelegt (Anlage II). Herr Dr. Schmidt entschuldigt sich, dass die Vorlage nicht mit versandt wurde.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Rat bereits ohne vorherige Anhörung des Landschaftsbeirates (LB) in seiner Sitzung am 17.12.2009 über die Vorlage beschlossen hat, wird unter Beteiligung von Frau Roth sowie der Herren Thiel, Riegel, Freier, Dr. Schmidt und Fähmel kritisch das Beteiligungsverfahren bei Bebauungsplanverfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erörtert, das keine Einbindung des LB vorsieht. Auch wird der Zeitpunkt der Beteiligung der Naturschutzverbände kritisch hinterfragt.

 

Nach Ansicht von Herrn Thiel handelt es sich bei dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag um ein Gefälligkeitsgutachten. So sei die Erhebung der Daten unklar und die Einschätzung der Auswirkung der Planung auf die einzelnen Arten falsch (z.B. beim Grünspecht).

 

Nachdem die Herren Dr. Rahmann und Wack sich außerstande sehen, sich in der Kürze der gegebenen Zeit fundiert in die Vorlage einzuarbeiten, wird entschieden, die Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu beraten. Bedenken von Herrn Thiel, dass das Bebauungsplanverfahren bis dahin abgeschlossen sei, werden von Herrn Dr. Schmidt und Herrn Dr. Braun ausgeräumt. Mit einem Abschluss des Verfahrens sei frühestens im Herbst zu rechnen.

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Anlagen