09.02.2010 - 12 Verwaltungsverfahren zur Vertiefung des Steinbr...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Einleitend gibt Herr Prof. Dr. Rahmann ein ausführliches Statement zur Problematik der Grundwasserabsenkung und zur Umkehrung von Grundwasserströmungsrichtungen, die vermutlich mit der Steinbruchvertiefung Donnerkuhle einhergeht. Anschließend diskutiert der Beirat unter Mitwirkung der Herren Herrn Riegel, Rosenbaum- Mertens, Kumbruch, Schuhmacher, Freier, Wack und Bögemann über die möglichen schädlichen Auswirkungen sowie über die Konsequenzen, die ein behördliches Einschreiten erforderlich machten. Gegenstand der Diskussion ist außer den befürchteten Schäden durch Grundwasserabsenkung an Vegetationsgesellschaften und landwirtschaftlichen Kulturflächen, an Quellen, Bächen, Brunnen und Trinkwassergewinnungsanlagen eine Verschlechterung der FFH- Gebiete mit seinen Karstwässern. Dazu stellt Herr Dr. Rahmann eine Tischvorlage zur Verfügung, deren Inhalt auch Hagener Politikern zugestellt worden sei (siehe Anlage). Weiterhin wird erwähnt, dass die Eigentümer von Quellen und Brunnen Pflichten zur Aufrechterhaltung der Wasserhaltung haben, was einer juristischen Bestätigung bedürfe. Im Zusammenhang damit stehe auch die Klarstellung, wer für die Folgekosten bei Schäden aufkomme.

Es wird gebeten, zu Protokoll zu nehmen, dass diese Problematiken von der Behörde erkannt und auf eine höhere Entscheidungsebene zu transportieren sei. Sachkompetente Institutionen seien einzuschalten.

Es wird ergänzend erwähnt, dass die abnehmenden Niederschläge aufgrund des Klimawandels Auswirkungen auf das Grundwasser haben dürften. Dies könne am Beispiel der Studie des Potsdamer Instituts geschehen. Gegenstand der Diskussion ist auch die von Fa. Rheinkalk beabsichtigte problematische Bohrung zu tieferen Grundwasserströmen, um mit diesen Wässern die Barmer Teiche zu stützen.

 

Herr Dr. Braun bedankt sich für den Vortrag von Dr. Rahmann und weist darauf hin, dass die Auswirkungen des Steinbruchbetriebes auf allen Ebenen geprüft werden, aber im erwähnten Fall großklimatische Ereignisse nicht Gegenstand des Verfahrens seien. Im Planfeststellungsverfahren müssen neben den naturwissenschaftlichen Aspekten alle Aspekte gebündelt und abgearbeitet werden, um sie dem Rat vorlegen zu können. Der Steinbruchbetrieb laufe derzeit nach dem Anzeigeverfahren über das Bundesimmissionsschutzgesetz. In der Beteiligung habe das Umweltamt den Antrag von Fa. Rheinkalk jedoch zurückgewiesen, da man die Hauptauswirkungen im Wasserrechtsbereich sehe.

 

Die Mitglieder des  Landschaftsbeirates sprechen sich dafür aus, die Öffentlichkeit über diese Problematik in Kenntnis zu setzen und ein entsprechendes Positionspapier zu erarbeiten.

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