09.02.2010 - 6 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Roth stellt das Bebauungsplanverfahren vor.
In der folgenden Diskussion wird unter Beteiligung von den Herren Dr.
Rahmann, Bögemann, Fähmel, Riegel, Bühren, Wack, Rosenbaum- Mertens, Freier,
Dr. Kuntze, Thiel und Seidel der Enttäuschung Luft gemacht, dass die Ablehnungsgründe
aus der Sitzung am 09.12.2009 zum gleichen Fall im Parallelverfahren unbeachtet
geblieben seien. Auf die Diskussionsbeiträge wird Bezug genommen und nochmals
darauf hingewiesen, dass alte Industriebrachen bevorzugt werden sollen, anstatt
Naturflächen zu verbrauchen. Am Beispiel der Industriebrache am Standort der ehem.
Fa. Brandt sei die Verkehrsanbindung mehr als günstig anzusehen. Am wenigsten
wurde verstanden, dass die Landesförderung von 80% zur Sanierung von
Industriebrachen wegen des Eigenanteils von 20% nicht genutzt würde und man stattdessen
die „billigere“ Variante „Naturflächenverbrauch“
bevorzuge. Dabei missachte man die Empfehlungen des Bundesumweltministeriums,
sparsam mit dem Verbrauch von Naturflächen umzugehen. Erschwerend komme hinzu,
dass lt. aktueller Pressemittelung der Bund für „arme Städte“ eine
90 – 100%-ige Förderung für städtebauliche Projekte anbiete. Des weiteren
wird die Auffassung vertreten, die finanziellen Lasten der Sanierung von
Brachen nicht nur der Allgemeinheit sondern dem ehem. Grundstückseigentümer abzuverlangen.
Es wird gebeten, zu Protokoll zu nehmen, dass diese Planung die
Einnahmesituation der hochverschuldeten Stadt verschlechtere, weil der in Frage
stehende Betrieb mit seinen 8 Nebenstellen seinen Sitz bereits im heimischen
Raum hat und den Personalabbau betreibe. Dieser Bebauungsplan widerspräche dem
Wohl der Stadt und der Erhaltung der Natur. Auch die Nähe zu den benachbarten
NSG´s und FFH- Gebieten im Biotopverbund müsse Beachtung finden, da diese
Offenlandfläche Nahrung der in diesem Umfeld beheimateten Tiere anbietet.
Die in der Innenstadt von Hagen verbleibenden funktionsfähigen Gebäude
mit ausreichend vorhandener Infrastruktur müsse im B-Plangebiet erst wieder installiert
werden. Es wird zudem befürchtet, dass die verlassenen Gebäude zu Lasten der
Allgemeinheit beseitigt oder umgenutzt werden müssten.
Weiterhin wird befürchtet, dass eine neue Nutzung, beispielsweise die
eines Hotels, den Rest des Volmeparkes beanspruchen könnte.
Die Mitglieder des Landschaftsbeirates sprechen sich dafür aus, die
Öffentlichkeit über diese Problematik in Kenntnis zu setzen und ein
entsprechendes Positionspapier zu erarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
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