09.02.2010 - 7 Wohnbebauung "Am Schellbrink"

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Unter Mitwirken der Herren Thiel, Riegel, Freier und Bögemann wird darüber diskutiert, inwieweit der Natur- und Artenschutz in einer Fläche angewandt werden kann, die nach § 13a BauGB ohne Kompensationsverpflichtungen bebaut werden darf. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit der baulichen Verdichtung im Innenbereich, also in vorgestörten Gebieten, den Flächenverbrauch in der Landschaft verhindern soll. Gleichwohl sei beabsichtigt, den Beirat zu informieren und ihm das bekannte und betroffene Artenspektrum vorzustellen.

Außer der Funktion des Gebietes als Naherholungsraum sei es hier Lebensstätte für viele Arten, besonders aus der Vogelwelt aufgrund der gewachsenen Strukturvielfalt mit Obstbäumen, Heckenzügen und urbaner Vielfalt.

Da dem Beirat für eine detaillierte Beratung keine Vorlage zur Verfügung stand und auch Fragen hinsichtlich der Entwässerungsproblematik gestellt wurden, entschied man sich für eine erneute Beratung in der nächsten Sitzung am17.03.2010 .

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