17.11.2010 - 3 Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011- 2. Lesung -
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 17.11.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konsolidierung
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thurau geht auf die den HABIT indirekt betreffenden Maßnahmen per Übersicht
ein. Die Übersicht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zukünftig wird
zum Zeitpunkt der Maßnahmenabwicklung jeweils unter dem Punkt
Haushaltskonsolidierungen über den aktuellen Stand berichtet.
Herr Gerbersmann erläutert am Beispiel ALKIS den Begriff der
„gegenläufigen Effekte“. Diese gegenläufigen Effekte führen trotz
erfolgreich durchgeführter Konsolidierungen
im HABIT zu Mehrkosten und müssen
entsprechend in der Konsolidierungsdatenbank als solche kenntlich gemacht
werden. Weiter führt Herr Gerbersmann führt aus, dass bei den
gegenläufigen Effekten grundsätzlich zwischen Maßnahmen zu unterscheiden ist,
welche tatsächlich durch externe Faktoren entstanden sind oder aber
verwaltungsintern veranlasst werden.
Auch verwaltungsinterne Maßnahmen können zu Mehrkosten beim HABIT
führen, insbesondere dann, wenn Fachbereiche durch den erhöhten Einsatz von IT
entsprechend mehr Personalkosteneinsparungen erzielen wollen. Grundsätzlich
müssen diese Maßnahmen in der Konsolidierungsdatenbank dokumentiert und bei den
Bemühungen des HABIT, seine Konsolidierungsziele zu erreichen, berücksichtigt werden. Die Dokumentation per
Datenbank eröffnet die Möglichkeit, in Form eines Berichtswesens gegenüber Rat
bzw. Bezirksregierung die Maßnahmen der gegenläufigen Effekte nachzuweisen.
Herr Grzeschista bittet zu
erläutern, ob derzeit durch etwaige Maßnahmen bedrohliche Zustände ersichtlich
sind.
Herr Thurau antwortet,
dass bei Bekanntwerden solcher Zustände umgehend eine Information in den
Sitzungen des Betriebsausschusses erfolgen würde.
Herr Reinhardt bittet
darzustellen, was sich hinter den Begriffen UTM und ALKIS verbirgt.
Die Herren Gerbersmann und Thurau führen
aus, dass es sich hierbei um Koordinaten zur Vermessung und das entsprechende
IT-Verfahren aus dem Geodatenbereich handelt. Das Land NRW wünscht die
flächendeckende Einführung bei den Gemeinden. Die Stadt Hagen ist bis heute
eine der wenigen Gemeinden, die sich aufgrund der Kostensituation gegen eine
Einführung gesträubt hat. Alle bereits vorhandenen geografischen IT-Verfahren
innerhalb der Stadt Hagen wären bei einem Einsatz auf „ALKIS“ per Schnittstellentechnik
umzustellen. Derzeit wird die reine Projektphase zur Einführung von ALKIS auf
2,5 Jahre geschätzt.
Herr Böhm lobt die Dokumentation der Konsolidierungsmaßnahmen in einer zentralen
Datenbank und das damit verbundene Berichtswesen sowie die hierdurch gegebene
Transparenz. Er empfindet dies als einen
signifikanten Fortschritt in der Arbeit des HABIT.
Herr Thurau bietet an, bei Bedarf, Maßnahmen mit
gegenläufigen Effekten unter dem Punkt Haushaltskonsolidierung
hinsichtlich ihrer Auswirkungen darzustellen.
Herr Rode fragt nach einer möglichen Bezuschussung durch das Land NRW zur Einführung
von ALKIS.
Herr Thurau führt aus, dass das Land die Einführung nicht angeordnet hat, daher auch
keine Zuschüsse zahlt, jedoch darüber hinaus eine flächendeckende Einführung
ohne etwaige Kostenbeteiligung in NRW wünscht. Viele Gemeinden entsprechen
diesem Wunsch. Das hat zur Folge, dass die Stadt Hagen immer weiter mit
ihrer ablehnenden Haltung in eine
Außenseiterposition rutschen wird
und irgendwann keine Möglichkeiten mehr
hat, sich gegen eine Einführung zu wehren, um die Kompatibilität zu Dritten gewährleisten
zu können.
Herr Gerbersmann bestätigt dies und weist auf die Abhängigkeit
weiterer Bereiche hin.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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752,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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22,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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16 kB
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6
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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77,3 kB
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8
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(wie Dokument)
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34,1 kB
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9
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(wie Dokument)
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495,1 kB
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10
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(wie Dokument)
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48,6 kB
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