07.09.2010 - 9 Fortführung der Zusammenarbeit Stadt Hagen/Agen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Helling möchte wissen, bis wann eine Entscheidung zu diesem Thema herbeigeführt werden müsse. Sie bedauert, dass  keine Alternativen zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise dargestellt seien und habe noch einige inhaltliche Fragen zu der Vorlage. Könne man die Beschlussfassung unter Umständen vertagen?

 

Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass Startschuss der 1. Januar 2011 sei, den Übergang der ARGE in das Jobcenter zu organisieren und eine Vertagung der Beschlussfassung aus dem Grund nicht zu empfehlen sei.  Er bietet Frau Helling an, ihr Studien zu dem Thema zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Steuber erklärt, dass man auch Zeit haben müsse für intensive Gespräche mit der Bundesagentur. 

 

Frau Priester-Büdenbender stellt fest, dass im Beirat und in der Trägerversammlung auch politische Vertreter säßen. Sie sei der Meinung, dass es ein guter Weg sei, hier den Startschuss zu geben.

 

Frau Helling bittet die Verwaltung, zukünftig sicherzustellen, dass Vorlagen zeitnah zur Beratung vorgelegt würden.

 

Herr Steuber entgegnet, dass das Gesetz erst am 03.08.2010 beschlossen worden sei. Die Vorlage sei somit  zeitnah erarbeitet worden.  

 

Frau Priester-Büdenbender  stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

  

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Beschluss:

 

1.      Der Rat stimmt der Weiterführung der Zusammenarbeit der Stadt Hagen
und der Agentur für Arbeit Hagen im „Jobcenter Hagen“ zu.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit den laufenden ARGE-Vertrag zu modifizieren und anzupassen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind die in der Begründung aufgeführten Zielvorstellungen umzusetzen.

3.      Die Zusammenarbeit im Jobcenter soll entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben zunächst auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt sein.
                                   

4.      In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, Hagen, wird die Geschäftsführung  für weitere fünf Jahre (ab dem 1.1.2011) von der Stadt Hagen gestellt, der Vorsitz der Trägerversammlung von der Agentur für Arbeit.                                    

5.      In Abstimmung mit der Agentur für Arbeit wird die Einrichtung eines Beirates  fortgeführt.                                                                                                                

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1

 

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