07.09.2010 - 9 Fortführung der Zusammenarbeit Stadt Hagen/Agen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 07.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB3/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Helling möchte
wissen, bis wann eine Entscheidung zu diesem Thema herbeigeführt werden müsse.
Sie bedauert, dass keine Alternativen zu
der vorgeschlagenen Vorgehensweise dargestellt seien und habe noch einige
inhaltliche Fragen zu der Vorlage. Könne man die Beschlussfassung unter
Umständen vertagen?
Herr Dr. Schmidt teilt
mit, dass Startschuss der 1. Januar 2011 sei, den Übergang der ARGE in das
Jobcenter zu organisieren und eine Vertagung der Beschlussfassung aus dem Grund
nicht zu empfehlen sei. Er bietet Frau
Helling an, ihr Studien zu dem Thema zur Verfügung zu stellen.
Herr Steuber erklärt, dass
man auch Zeit haben müsse für intensive Gespräche mit der Bundesagentur.
Frau Priester-Büdenbender
stellt fest, dass im Beirat und in der Trägerversammlung auch politische Vertreter
säßen. Sie sei der Meinung, dass es ein guter Weg sei, hier den Startschuss zu
geben.
Frau Helling bittet die
Verwaltung, zukünftig sicherzustellen, dass Vorlagen zeitnah zur Beratung
vorgelegt würden.
Herr Steuber entgegnet,
dass das Gesetz erst am 03.08.2010 beschlossen worden sei. Die Vorlage sei
somit zeitnah erarbeitet worden.
Frau Priester-Büdenbender stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Rat stimmt
der Weiterführung der Zusammenarbeit der Stadt Hagen
und der Agentur für Arbeit Hagen im „Jobcenter Hagen“ zu.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit den laufenden ARGE-Vertrag zu
modifizieren und anzupassen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind
die in der Begründung aufgeführten Zielvorstellungen umzusetzen.
3. Die
Zusammenarbeit im Jobcenter soll entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben zunächst auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt sein.
4. In Abstimmung
mit der Agentur für Arbeit, Hagen, wird die Geschäftsführung für weitere fünf Jahre (ab dem 1.1.2011) von
der Stadt Hagen gestellt, der Vorsitz der Trägerversammlung von der Agentur für
Arbeit.
5. In Abstimmung
mit der Agentur für Arbeit wird die Einrichtung eines Beirates fortgeführt.
