09.02.2010 - 4 Bericht der ARGE über die Entwicklung 2009 und ...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kaus-Köster erläutert den Bericht der ARGE über die Entwicklung 2009, der als Tischvorlage ausgelegt wurde (siehe Anlage 1 zu TOP 4).

Sie bittet, ihr ggf. zukünftig vor Erstellung eines Berichtes mitzuteilen, welche Informationen und Daten für die Mitglieder des Sozialausschusses besonders interessant seien.

Zur Neuorganisation der ARGE bittet sie Herrn Dr. Schmidt und Herrn Steuber in ihrer Funktion als Trägervertreter,  anschließend näher auf dieses Thema einzugehen.

 

Herr Reinhardt möchte bezüglich der Unterkunftskosten wissen,  ob man im Rahmen der Betriebskostenabrechnung eine automatische Kontrolle habe, insbesondere in den Fällen, in denen ein Guthaben bestehe. In welchem Umfang leiste die ARGE unmittelbar die Unterkunftskosten und wann werde direkt an den Hilfeempfänger ausgezahlt? Wie gehe man mit der Problematik der Mietminderungen um?

 

Frau Küper antwortet, dass in jeder Akte ein Bogen vorhanden sei, wo jedes Jahr abgefragt würde, dass die Betriebskostenabrechnung vorgelegt würde. Das laufe nicht über die EDV. Bei bestehenden Guthaben würden diese angerechnet.

Zur zweiten Frage führt sie aus, dass die gesetzliche Grundlage gewesen sei, dass man die Unterkunftskosten grundsätzlich an den Kunden auszahle. In Ausnahmefällen wurde direkt an den Vermieter ausgezahlt. Das habe sich in der Praxis nicht bewährt. Dann sei nachgesteuert worden. Auf Initiative von Frau Kaus-Köster sei ein Verfahren entwickelt worden, dass, wenn der Mieter es wünsche, die Miete direkt an den Vermieter überwiesen würde. In der Praxis sei es so, dass oft davon Gebrauch gemacht würde. Es sei jedoch eine freiwillige Sache, die nur mit Einverständnis des Kunden gemacht würde.   

Bei Feststellung von Gründen, die eine  Mietminderung rechtfertigten, würde auch vom Instrument der Mietminderung Gebrauch gemacht. Das käme allerdings in der Praxis selten vor.

 

Herr Reinhardt führt dazu aus, dass er in der Praxis andere Erfahrungen gemacht habe, insofern, dass die Miete in voller Höhe von der ARGE gezahlt würde, obwohl Gründe zur Mietminderung vorlägen. Vom Amtsgericht würde dabei teilweise die Auffassung vertreten, der Mieter könne die Miete nicht mindern, da ihm kein Schaden entstünde, da die Miete von der ARGE gezahlt würde. 

 

Dr. Schmidt informiert über die bisherige Praxis, die Miete nach Quadratmetern pro Person zu berechnen. Bislang rechne man mit rund 45 qm. Die entsprechende  mit dem Mietspiegel korrespondierende Größe sei 4,40 €. Es gebe nunmehr neue Richtlinien. Diese gingen in ganz Nordrhein-Westfalen von 50 qm aus und für jede weitere Person

15 qm. Wenn man diese neuen Zahlen auf alle Berechtigten hochrechnen würde, käme man bei 14000 Fällen zu 3.718.700 € potentiellen Mehrkosten für die Stadt Hagen, die sich zu ca. 47 Millionen € addierten, die man im Moment für die Unterkunftskosten aufwende. Im Moment überprüfe man in der Verwaltung all die Dinge im Hinblick auf Konnexität, die vom Land auf die Kommune übergingen. Man versuche, vom Land die Kosten erstattet zu bekommen, auf die man als Kommune keinen Einfluss habe. Man rechne sich keine großen Chancen aus, damit erfolgreich zu sein. Das sei vermutlich ein weiteres Beispiel dafür, wie das Land Konnexität nicht beachte.

 

Frau Buchholz berichtet, ihr sei bei dem Bericht der Agentur für Arbeit aufgefallen, dass die Fallzahlen beim ALG I – Bezug deutlich angestiegen seien. Wenn diese keine neue Arbeit fänden, sei damit zu rechnen, dass diese Menschen dann in den SGB II – Bezug kämen. Es sei damit realistisch, dass der früher erwartete  Anstieg der Hartz IV- Fälle noch käme. Wie bereite die ARGE sich darauf vor?

Weiterhin wüsste sie gern, für welche Zielgruppen die Maßnahmen ausgerichtet seien.

Wie sei die Veränderung zum letzten Jahr? Wie gehe die ARGE mit dem Beschäftigungszuschuss um? Dieser sei ja ursprünglich für zwei Jahre befristet gewesen. Würde dieses Instrument dauerhaft weiter eingesetzt?

 

Frau Kaus-Köster greift die Anregung von Frau Buchholz bezüglich des Eingliederungstitels der ARGE auf. Dies solle man als eigenes Thema behandeln. Dann könne Frau Oehl als Fachbereichsleiterin im Sozialausschuss Rede und Antwort stehen. Bezüglich der Prognosen teilt sie mit, dass diese kontinuierlich bis Dezember gemacht worden seien. Man habe sich gut auf den  Ansturm vorbereitet, der jetzt auf die ARGE zukomme. Beim Beschäftigungszuschuss stünden weit weniger Mittel zur Verfügung, als man erwartet habe. Man werde jetzt jeden Einzelfall sorgfältig prüfen, inwieweit man diesen dauerhaft bezuschussen könne.

 

Frau Sauerwein fragt, ob es eine Übersicht der „Aufstocker“ gebe? Außerdem wüsste sie gern, wie viele Arbeitsgelegenheiten es  in welchen Bereichen gebe.

Weiterhin erklärt sie, dass sie das Problem bei der ARGE sehe, dass es eine weite Spanne gebe zwischen denjenigen, die  drei Stunden arbeiten könnten und denjenigen, die voll belastbar wären. Wie gehe man damit um? Sie bittet, diese Frage zukünftig einmal zu behandeln.

 

Frau Kaus-Köster antwortet, dass es Leistungen für Menschen mit Behinderungen gebe. Es gäbe zum Beispiel spezielle außerschulische Ausbildungen und Maßnahmen bei Trägern, die die ARGE einkaufe. Sie bietet an, diese Frage schriftlich zu beantworten. Dies gelte auch für die Frage nach den Arbeitsgelegenheiten. Welcher Träger welche Arbeitsgelegenheiten in Form von Mehraufwandsentschädigung oder im Rahmen von Entgelt, werde schriftlich nachgereicht.

Bezüglich der Frage nach den sogenannten „Aufstockern“ habe sie die Zahl in Höhe von ca. 1.200 Fällen aus Dezember 2009. Die genaue Zahl werde sie auch nachliefern.

 

Herr Ciupka führt aus, dass die ARGE sowohl aus Mitarbeitern der Bundesagentur, als auch aus städtischen Mitarbeitern bestehe. Er habe Rückmeldung über dieses schwierige Arbeitsumfeld bekommen. In Richtung von Frau Kaus-Köster fragt er, ob sie diese Problematik auch wahrnehme. Er fragt sich, ob es besser wäre, die ARGE als Dienstherrn für alle zu installieren. Es müsse doch für Frau Kaus-Köster schwierig sein, Geschäftsführerin der ARGE zu sein und trotzdem nicht immer unmittelbar auf die Mitarbeiter einwirken zu können oder Anweisungen zu erteilen.

 

Frau Kaus-Köster antwortet, dass sie als Geschäftsführerin allparteilich für beide Träger sei. Bezogen auf seine Frage und die Zukunft der ARGE würde sie sich nicht äußern wollen. Da wolle sie lieber an Herrn Dr. Schmidt oder an Herrn Steuber als Vertreter der kommunalen Träger weitergeben.

 

Herr Dr. Schmidt schlägt vor, zunächst den Bericht abzuschließen und dann auf dieses Thema einzugehen.

 

Frau Priester-Büdenbender schließt sich dem Vorschlag an, den Bericht zunächst abzuschließen, um dann auf die Neuorganisation der ARGE einzugehen.

 

Herr Hentschel möchte wissen, wie viel Menschen in Hagen derzeit in Kurzarbeit seien. Er ist damit einverstanden, die Antwort schriftlich zu erhalten.

 

Stellungnahme des Pressesprechers der Arbeitagentur vom 10.02.2010:

 

„Nach den letzten verbrieften Daten über Leistungsempfänger Kurzarbeitergeld waren es in Hagen 5678 Kurzarbeiter in 261 Betrieben (Stand September 2009).

Seitdem ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit zumindest angezeigt haben, auf aktuell 334 gestiegen (alles ohne Saison-Kug, also ohne Baubetriebe).

Die Zahl der Arbeitnehmer, die dann tatsächlich kurzarbeiten, kann erst mit mehrmonatiger Verspätung nach Auswertung der Abrechnungslisten ermittelt werden.

Der Realisierungsgrad liege häufig nur bei ca. 50-60 Prozent. Aktuellen Informationen aus der Fachabteilung zufolge ist zwar die Zahl der anzeigenden Betriebe in Hagen gesunken, aber die Zahl der hierbei angegebenen möglichen Kurzarbeiter insgesamt deutlich gesunken.

 Nach alledem sehe ich mich außerstande, eine belastbare qualifizierte

Schätzung des derzeitigen Kurzarbeiterstandes abzugeben. Vermutlich ist dieser gegenüber September 2009 eher gesunken“.

 

Herr Hentschel bittet außerdem zum Projekt „Joboffensive“ um Mitteilung, wie viele Menschen in Hagen in dieses Projekt gekommen seien. Was sei dabei Zugangsvoraussetzung gewesen?

 

Frau Kaus-Köster antwortet, dass für das Thema „Kurzarbeit“ die Agentur für Arbeit zuständig sei.

Bezüglich der letzten Frage von Herrn Hentschel bezüglich des Projektes könne sie an dieser Stelle keine Auskunft zur aktuellen Zahl geben. Sie sagt zu, diese Information nachzuliefern (siehe Anlage 2 zu TOP 4). Sie wisse nicht, wie viele Menschen bis zum 01.02.2010 schon in  Vermittlung seien. Angestrebt sei eine Zahl in Höhe von  220 bis zum Ende des Jahres.

 

Herr Steuber berichtet, dass das Kurzarbeitergeld und die Situation um die Kurzarbeit in Hagen vor wenigen Tagen Thema im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit gewesen. Es gebe viele Fragen rund um dieses Thema. Im September 2008 seien die ersten Anträge gestellt worden. Die Spitze habe man dann im März 2009 erreicht. Man habe in den beiden Arbeitsamtsregionen für fast 20.000 Arbeitnehmer Anträge vorliegen gehabt. Zwischen dem Antrag und der Inanspruchnahme läge ein langer Zeitraum. Die Agentur sei nicht in der Lage gewesen, mitzuteilen, wie viele Fälle es in Hagen seien und wie viele im Ennepe-Ruhr-Kreis. Es sei zugesagt worden, dass die Mitglieder des Verwaltungsausschusses die Zahlen im Protokoll nachgeliefert bekämen. Man gehe davon aus, dass insbesondere im Bereich der Automobilzulieferindustrie in Hagen eine große Problematik entstehen werde. Es werde erwartet, dass sich dies gegen Ende des Jahres in der Arbeitslosigkeit in Hagen erheblich bemerkbar machen werde. Das könne mit Zeitverzug dazu führen, dass die ARGE auch davon betroffen sein werde und die Leistungszahlen erheblich steigen würden.

 

Frau Priester-Büdenbender leitet jetzt zum Thema Neuorganisation der ARGE über.

 

Herr Dr. Schmidt führt aus, dass die Zukunftskommission den Bereichen Sport und Soziales ein Einsparvolumen in Höhe von 3 Millionen Euro auferlegt habe. Dieser Betrag müsse in den einzelnen Produktansätzen verteilt werden. Diese Zahl müsse in internen Runden zur Debatte gestellt werden, was nicht heiße, dass man die Ansprüche der Politik nicht erfüllen wolle. 

Es gäbe eine Diskussion mit dem Bund bezüglich der prozentualen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten, die dieser in den nächsten Jahren weiterhin absenken wolle. Bislang würden in Nordrhein-Westfalen ca. 23 % der Unterkunftskosten erstattet. Bei den städtischen Ausgaben bestehe ein Risiko, wenn der Bund die Höhe der Erstattung weiter runterfahre.

Weiterhin gebe es Auseinandersetzungen mit dem Land bezüglich der Wohngeldförderung. Eigentlich solle das, was an Ersatz an Hagen gezahlt werden solle, ca. 4 Millionen Euro betragen. Im Moment erhalte man gar nichts. Hagen sei eine der wenigen Kommunen, die vom Land mit 0 Euro bedacht werde. Hier streite man mit dem Land um die letzten drei Jahre der Zahlung. Das seien alles erhebliche Unsicherheitsfaktoren, die die Zahlen stark in die eine oder andere Richtung verändern könnten.

Er hoffe, wenn die Jobcenter in der momentanen Form bestehen blieben, dass entsprechende Prozentsätze der Refinanzierung in etwa gleich blieben. Im Moment refinanziere der Bund 87,4 % und die Kommunen trügen 11,6 % der entstehenden Personal- und Sachkosten. Es wäre natürlich ein weiterer Unsicherheitsfaktor, wenn sich diese Prozentsätze bei der Diskussion um die Weiterführung der Jobcenter verändern würden.

Im Moment sähe es so aus, als wenn es zu einer Grundgesetzänderung käme, damit die Jobcenter in der bisherigen Form der Zusammenarbeit weitergeführt werden könnten.

Zu der Frage von Herrn Ciupka erklärt er, dass es in den ersten beiden Jahren schwierig gewesen sei, weil sehr unterschiedliche Verwaltungskulturen aufeinandergeprallt seien.

Mittlerweile habe sich das Klima deutlich verbessert. Man habe gestern zusammengesessen und alle Möglichkeiten der Weiterführung der ARGEn durchgespielt. Die Tendenz gehe ganz klar in eine Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit. Es könne sich gut vorstellen, wenn eine eigene Rechtsform möglich wäre, zum Beispiel eine Anstalt öffentlichen Rechts. Auch die Agentur für Arbeit begrüße diese Entscheidung.

Er gehe davon aus, dass sich die Dinge jetzt sehr schnell entwickeln müssten.

Die Praxis spreche auf jeden Fall für eine Fortsetzung in der bisherigen Form.

 

Frau Buchholz  fragt nach, ob man auf alle Fälle der Neuorganisation vorbereitet sei.

Ihrer Fraktion sei wichtig, dass die Kommune weiterhin beteiligt sei. Sie fragt, wie das formal laufe, wenn eine Regelung des Bundes vorliege. Müsse das im Rat beschlossen werden? Seien trotz des festgelegten Datums der Änderung zum 01.01.2011 Übergangsregelungen denkbar und möglich?

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass man gestern beschlossen habe, dass das eine Forderung sein müsse, im Zweifel Übergangsfristen zu erlauben. Man habe auch Worst-Case-Szenarien durchdiskutiert. Er  möge sich gar nicht vorstellen, was dann auf die Kommune zukäme.

 

Frau Priester-Büdenbender bedankt sich bei den Vertreterinnen der ARGE.

 

 

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