09.02.2010 - 4 Bericht der ARGE über die Entwicklung 2009 und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kaus-Köster erläutert
den Bericht der ARGE über die Entwicklung 2009, der als Tischvorlage ausgelegt
wurde (siehe Anlage 1 zu TOP 4).
Sie bittet, ihr ggf. zukünftig vor Erstellung eines Berichtes mitzuteilen,
welche Informationen und Daten für die Mitglieder des Sozialausschusses
besonders interessant seien.
Zur Neuorganisation der ARGE bittet sie Herrn Dr. Schmidt und Herrn
Steuber in ihrer Funktion als Trägervertreter, anschließend näher auf dieses Thema
einzugehen.
Herr Reinhardt möchte
bezüglich der Unterkunftskosten wissen, ob
man im Rahmen der Betriebskostenabrechnung eine automatische Kontrolle habe,
insbesondere in den Fällen, in denen ein Guthaben bestehe. In welchem Umfang
leiste die ARGE unmittelbar die Unterkunftskosten und wann werde direkt an den
Hilfeempfänger ausgezahlt? Wie gehe man mit der Problematik der Mietminderungen
um?
Frau Küper antwortet, dass
in jeder Akte ein Bogen vorhanden sei, wo jedes Jahr abgefragt würde, dass die
Betriebskostenabrechnung vorgelegt würde. Das laufe nicht über die EDV. Bei
bestehenden Guthaben würden diese angerechnet.
Zur zweiten Frage führt sie aus, dass die gesetzliche Grundlage gewesen
sei, dass man die Unterkunftskosten grundsätzlich an den Kunden auszahle. In
Ausnahmefällen wurde direkt an den Vermieter ausgezahlt. Das habe sich in der
Praxis nicht bewährt. Dann sei nachgesteuert worden. Auf Initiative von Frau
Kaus-Köster sei ein Verfahren entwickelt worden, dass, wenn der Mieter es
wünsche, die Miete direkt an den Vermieter überwiesen würde. In der Praxis sei
es so, dass oft davon Gebrauch gemacht würde. Es sei jedoch eine freiwillige
Sache, die nur mit Einverständnis des Kunden gemacht würde.
Bei Feststellung von Gründen, die eine
Mietminderung rechtfertigten, würde auch vom Instrument der
Mietminderung Gebrauch gemacht. Das käme allerdings in der Praxis selten vor.
Herr Reinhardt führt dazu
aus, dass er in der Praxis andere Erfahrungen gemacht habe, insofern, dass die
Miete in voller Höhe von der ARGE gezahlt würde, obwohl Gründe zur
Mietminderung vorlägen. Vom Amtsgericht würde dabei teilweise die Auffassung
vertreten, der Mieter könne die Miete nicht mindern, da ihm kein Schaden
entstünde, da die Miete von der ARGE gezahlt würde.
Dr. Schmidt informiert
über die bisherige Praxis, die Miete nach Quadratmetern pro Person zu
berechnen. Bislang rechne man mit rund 45 qm. Die entsprechende mit dem Mietspiegel korrespondierende Größe
sei 4,40 €. Es gebe nunmehr neue Richtlinien. Diese gingen in ganz
Nordrhein-Westfalen von 50 qm aus und für jede weitere Person
15 qm. Wenn man diese neuen Zahlen auf alle Berechtigten hochrechnen
würde, käme man bei 14000 Fällen zu 3.718.700 € potentiellen Mehrkosten
für die Stadt Hagen, die sich zu ca. 47 Millionen € addierten, die man im
Moment für die Unterkunftskosten aufwende. Im Moment überprüfe man in der
Verwaltung all die Dinge im Hinblick auf Konnexität, die vom Land auf die
Kommune übergingen. Man versuche, vom Land die Kosten erstattet zu bekommen,
auf die man als Kommune keinen Einfluss habe. Man rechne sich keine großen
Chancen aus, damit erfolgreich zu sein. Das sei vermutlich ein weiteres
Beispiel dafür, wie das Land Konnexität nicht beachte.
Frau Buchholz berichtet,
ihr sei bei dem Bericht der Agentur für Arbeit aufgefallen, dass die Fallzahlen
beim ALG I – Bezug deutlich angestiegen seien. Wenn diese keine neue
Arbeit fänden, sei damit zu rechnen, dass diese Menschen dann in den SGB II
– Bezug kämen. Es sei damit realistisch, dass der früher erwartete Anstieg der Hartz IV- Fälle noch käme. Wie
bereite die ARGE sich darauf vor?
Weiterhin wüsste sie gern, für welche Zielgruppen die Maßnahmen
ausgerichtet seien.
Wie sei die Veränderung zum letzten Jahr? Wie gehe die ARGE mit dem
Beschäftigungszuschuss um? Dieser sei ja ursprünglich für zwei Jahre befristet
gewesen. Würde dieses Instrument dauerhaft weiter eingesetzt?
Frau Kaus-Köster greift
die Anregung von Frau Buchholz bezüglich des Eingliederungstitels der ARGE auf.
Dies solle man als eigenes Thema behandeln. Dann könne Frau Oehl als
Fachbereichsleiterin im Sozialausschuss Rede und Antwort stehen. Bezüglich der
Prognosen teilt sie mit, dass diese kontinuierlich bis Dezember gemacht worden
seien. Man habe sich gut auf den Ansturm
vorbereitet, der jetzt auf die ARGE zukomme. Beim Beschäftigungszuschuss
stünden weit weniger Mittel zur Verfügung, als man erwartet habe. Man werde
jetzt jeden Einzelfall sorgfältig prüfen, inwieweit man diesen dauerhaft
bezuschussen könne.
Frau Sauerwein fragt, ob
es eine Übersicht der „Aufstocker“ gebe? Außerdem wüsste sie gern,
wie viele Arbeitsgelegenheiten es in
welchen Bereichen gebe.
Weiterhin erklärt sie, dass sie das Problem bei der ARGE sehe, dass es
eine weite Spanne gebe zwischen denjenigen, die
drei Stunden arbeiten könnten und denjenigen, die voll belastbar wären.
Wie gehe man damit um? Sie bittet, diese Frage zukünftig einmal zu behandeln.
Frau Kaus-Köster
antwortet, dass es Leistungen für Menschen mit Behinderungen gebe. Es gäbe zum
Beispiel spezielle außerschulische Ausbildungen und Maßnahmen bei Trägern, die
die ARGE einkaufe. Sie bietet an, diese Frage schriftlich zu beantworten. Dies
gelte auch für die Frage nach den Arbeitsgelegenheiten. Welcher Träger welche
Arbeitsgelegenheiten in Form von Mehraufwandsentschädigung oder im Rahmen von
Entgelt, werde schriftlich nachgereicht.
Bezüglich der Frage nach den sogenannten „Aufstockern“ habe
sie die Zahl in Höhe von ca. 1.200 Fällen aus Dezember 2009. Die genaue Zahl
werde sie auch nachliefern.
Herr Ciupka führt aus,
dass die ARGE sowohl aus Mitarbeitern der Bundesagentur, als auch aus
städtischen Mitarbeitern bestehe. Er habe Rückmeldung über dieses schwierige
Arbeitsumfeld bekommen. In Richtung von Frau Kaus-Köster fragt er, ob sie diese
Problematik auch wahrnehme. Er fragt sich, ob es besser wäre, die ARGE als
Dienstherrn für alle zu installieren. Es müsse doch für Frau Kaus-Köster
schwierig sein, Geschäftsführerin der ARGE zu sein und trotzdem nicht immer
unmittelbar auf die Mitarbeiter einwirken zu können oder Anweisungen zu
erteilen.
Frau Kaus-Köster
antwortet, dass sie als Geschäftsführerin allparteilich für beide Träger sei.
Bezogen auf seine Frage und die Zukunft der ARGE würde sie sich nicht äußern
wollen. Da wolle sie lieber an Herrn Dr. Schmidt oder an Herrn Steuber als
Vertreter der kommunalen Träger weitergeben.
Herr Dr. Schmidt schlägt
vor, zunächst den Bericht abzuschließen und dann auf dieses Thema einzugehen.
Frau Priester-Büdenbender
schließt sich dem Vorschlag an, den Bericht zunächst abzuschließen, um dann auf
die Neuorganisation der ARGE einzugehen.
Herr Hentschel möchte
wissen, wie viel Menschen in Hagen derzeit in Kurzarbeit seien. Er ist damit
einverstanden, die Antwort schriftlich zu erhalten.
Stellungnahme des Pressesprechers
der Arbeitagentur vom 10.02.2010:
„Nach den letzten verbrieften Daten über Leistungsempfänger
Kurzarbeitergeld waren es in Hagen 5678
Kurzarbeiter in 261 Betrieben (Stand September 2009).
Seitdem ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit zumindest angezeigt
haben, auf aktuell 334 gestiegen (alles ohne Saison-Kug, also ohne
Baubetriebe).
Die Zahl der Arbeitnehmer, die dann tatsächlich kurzarbeiten, kann erst
mit mehrmonatiger Verspätung nach Auswertung der Abrechnungslisten ermittelt
werden.
Der Realisierungsgrad liege häufig nur bei ca. 50-60 Prozent. Aktuellen
Informationen aus der Fachabteilung zufolge ist zwar die Zahl der anzeigenden
Betriebe in Hagen gesunken, aber die Zahl der hierbei angegebenen möglichen
Kurzarbeiter insgesamt deutlich gesunken.
Nach alledem sehe ich mich
außerstande, eine belastbare qualifizierte
Schätzung des derzeitigen Kurzarbeiterstandes
abzugeben. Vermutlich ist dieser gegenüber September 2009 eher gesunken“.
Herr Hentschel bittet
außerdem zum Projekt „Joboffensive“ um Mitteilung, wie viele
Menschen in Hagen in dieses Projekt gekommen seien. Was sei dabei Zugangsvoraussetzung
gewesen?
Frau Kaus-Köster
antwortet, dass für das Thema „Kurzarbeit“ die Agentur für Arbeit zuständig
sei.
Bezüglich der letzten Frage von Herrn Hentschel bezüglich des Projektes
könne sie an dieser Stelle keine Auskunft zur aktuellen Zahl geben. Sie sagt
zu, diese Information nachzuliefern (siehe
Anlage 2 zu TOP 4). Sie wisse nicht, wie viele Menschen bis zum 01.02.2010
schon in Vermittlung seien. Angestrebt
sei eine Zahl in Höhe von 220 bis zum
Ende des Jahres.
Herr Steuber berichtet,
dass das Kurzarbeitergeld und die Situation um die Kurzarbeit in Hagen vor
wenigen Tagen Thema im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit gewesen. Es
gebe viele Fragen rund um dieses Thema. Im September 2008 seien die ersten
Anträge gestellt worden. Die Spitze habe man dann im März 2009 erreicht. Man habe
in den beiden Arbeitsamtsregionen für fast 20.000 Arbeitnehmer Anträge
vorliegen gehabt. Zwischen dem Antrag und der Inanspruchnahme läge ein langer
Zeitraum. Die Agentur sei nicht in der Lage gewesen, mitzuteilen, wie viele
Fälle es in Hagen seien und wie viele im Ennepe-Ruhr-Kreis. Es sei zugesagt
worden, dass die Mitglieder des Verwaltungsausschusses die Zahlen im Protokoll
nachgeliefert bekämen. Man gehe davon aus, dass insbesondere im Bereich der
Automobilzulieferindustrie in Hagen eine große Problematik entstehen werde. Es
werde erwartet, dass sich dies gegen Ende des Jahres in der Arbeitslosigkeit in
Hagen erheblich bemerkbar machen werde. Das könne mit Zeitverzug dazu führen,
dass die ARGE auch davon betroffen sein werde und die Leistungszahlen erheblich
steigen würden.
Frau Priester-Büdenbender
leitet jetzt zum Thema Neuorganisation der ARGE über.
Herr Dr. Schmidt führt
aus, dass die Zukunftskommission den Bereichen Sport und Soziales ein
Einsparvolumen in Höhe von 3 Millionen Euro auferlegt habe. Dieser Betrag müsse
in den einzelnen Produktansätzen verteilt werden. Diese Zahl müsse in internen
Runden zur Debatte gestellt werden, was nicht heiße, dass man die Ansprüche der
Politik nicht erfüllen wolle.
Es gäbe eine Diskussion mit dem Bund bezüglich der prozentualen
Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten, die dieser in den nächsten
Jahren weiterhin absenken wolle. Bislang würden in Nordrhein-Westfalen ca. 23 %
der Unterkunftskosten erstattet. Bei den städtischen Ausgaben bestehe ein
Risiko, wenn der Bund die Höhe der Erstattung weiter runterfahre.
Weiterhin gebe es Auseinandersetzungen mit dem Land bezüglich der
Wohngeldförderung. Eigentlich solle das, was an Ersatz an Hagen gezahlt werden
solle, ca. 4 Millionen Euro betragen. Im Moment erhalte man gar nichts. Hagen
sei eine der wenigen Kommunen, die vom Land mit 0 Euro bedacht werde. Hier
streite man mit dem Land um die letzten drei Jahre der Zahlung. Das seien alles
erhebliche Unsicherheitsfaktoren, die die Zahlen stark in die eine oder andere
Richtung verändern könnten.
Er hoffe, wenn die Jobcenter in der momentanen Form bestehen blieben,
dass entsprechende Prozentsätze der Refinanzierung in etwa gleich blieben. Im
Moment refinanziere der Bund 87,4 % und die Kommunen trügen 11,6 % der
entstehenden Personal- und Sachkosten. Es wäre natürlich ein weiterer
Unsicherheitsfaktor, wenn sich diese Prozentsätze bei der Diskussion um die
Weiterführung der Jobcenter verändern würden.
Im Moment sähe es so aus, als wenn es zu einer Grundgesetzänderung käme,
damit die Jobcenter in der bisherigen Form der Zusammenarbeit weitergeführt
werden könnten.
Zu der Frage von Herrn Ciupka erklärt er, dass es in den ersten beiden
Jahren schwierig gewesen sei, weil sehr unterschiedliche Verwaltungskulturen
aufeinandergeprallt seien.
Mittlerweile habe sich das Klima deutlich verbessert. Man habe gestern
zusammengesessen und alle Möglichkeiten der Weiterführung der ARGEn
durchgespielt. Die Tendenz gehe ganz klar in eine Fortsetzung der bisherigen
Zusammenarbeit. Es könne sich gut vorstellen, wenn eine eigene Rechtsform
möglich wäre, zum Beispiel eine Anstalt öffentlichen Rechts. Auch die Agentur
für Arbeit begrüße diese Entscheidung.
Er gehe davon aus, dass sich die Dinge jetzt sehr schnell entwickeln
müssten.
Die Praxis spreche auf jeden Fall für eine Fortsetzung in der bisherigen
Form.
Frau Buchholz fragt nach, ob man auf alle Fälle der
Neuorganisation vorbereitet sei.
Ihrer Fraktion sei wichtig, dass die Kommune weiterhin beteiligt sei. Sie
fragt, wie das formal laufe, wenn eine Regelung des Bundes vorliege. Müsse das
im Rat beschlossen werden? Seien trotz des festgelegten Datums der Änderung zum
01.01.2011 Übergangsregelungen denkbar und möglich?
Herr Dr. Schmidt erklärt,
dass man gestern beschlossen habe, dass das eine Forderung sein müsse, im
Zweifel Übergangsfristen zu erlauben. Man habe auch Worst-Case-Szenarien
durchdiskutiert. Er möge sich gar nicht
vorstellen, was dann auf die Kommune zukäme.
Frau Priester-Büdenbender
bedankt sich bei den Vertreterinnen der ARGE.
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