09.02.2010 - 5 Berufung von Mitgliedern des Sozialausschusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Priester-Büdenbender bittet um Vorschläge.

 

Zunächst stellt sich die Frage, ob auch Fraktionsangehörige, die nicht Mitglied des Sozialausschusses sind, benannt werden können.

 

Da das nicht möglich ist (siehe Anmerkung der Schriftführerin), werden folgende Mitglieder des Sozialausschusses als Mitglieder in die Hagener Gesundheitskonferenz benannt und vom Ausschuss bestätigt: 

 

 

Herr Söhnchen fragt, wann die Mitglieder für die Pflegekonferenz benannt werden müssten.

 

Herr Dr. Schmidt geht davon aus, dass das für die nächste Sitzung des Sozialausschusses vorgesehen sei.

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Art. 3 BerufsanerkennungsänderungsG vom 20. 11. 2007 (GV. NRW. S. 572, GV. NW. S. 430), gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates an.
  2. der Rat wählt für die laufende Wahlzeit zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Sinne von Punkt 1:

 

 

      Mitglied                                                      Stellvertreter/in 

Reinhardt, Werner

CDU-Fraktion

Cramer, Marianne

CDU-Fraktion

Strüwer, Willi

CDU-Fraktion

Fischbach, Hannelore

CDU-Fraktion

Priester- Büdenbender ,

Petra

SPD-Fraktion

Kramps, Brigitte

SPD-Fraktion

Sauerwein, Ruth

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Beuth, Oliver

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Helling, Katrin

FDP-Fraktion

Bergenthal, Anna

FDP-Fraktion

Böcker, Karl-Heinz

Fraktion Hagen Aktiv

Müller, Klemens

Fraktion Hagen Aktiv

 

 

 

  1. Aus der Mitarbeit in der Hagener Gesundheitskonferenz scheiden aus:

-         Agentur für Arbeit

-         Kinder- und Jugendbüro (Fachbereich Jugend und Soziales)

  1. Neu arbeiten in der Hagener Gesundheitskonferenz mit:

-         Gleichstellungsstelle der Stadt Hagen

-         Fachbereich Jugend und Soziales

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

 

Nach § 24 Abs. 1 ÖGDG gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates an.

Daraus ergibt sich, dass zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz nur Mitglieder aus dem Kreis des Sozialausschusses gewählt werden können.    

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1472&TOLFDNR=94418&selfaction=print