09.02.2010 - 3 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Steuber erklärt, dass
heute ein wichtiger Tag für drei Familien sei, die vor dem
Bundesverfassungsgericht gegen die Höhe der Regelsätze bei Hartz IV geklagt
hätten.
Das Bundesverfassungsgericht habe heute entschieden und der Klage
insoweit stattgegeben, dass die Regelsätze, wie sie jetzt strukturiert seien,
nicht mit der Verfassung in Einklang stünden. Die Regelsätze seien
verfassungswidrig, blieben aber bis zum Jahresende in Kraft. Ab 01.01.2011
müsse eine Neuregelung erfolgen. Bis dahin könnten knapp 7 Millionen Betroffene – in Hagen
23.000 - ergänzende Leistungen beanspruchen,
soweit dies zur Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich sei.
Weiterhin informiert er darüber, dass man seit einigen Monaten Gespräche
mit der Diakonie Südwestfalen führe. Die Diakonie Südwestfalen sei Träger
diverser Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser im südwestfälischen Bereich.
Unter anderem betreibe sie die Suchtklinik in Elsey. Man habe den Auftrag, die
Gemeindenahe Therapie in eine andere Trägerschaft zu übergeben. Die Gespräche
seien positiv verlaufen und die Trägerschaft solle bis zum Ende des Jahres
übergehen könne.
Als letzten Punkt erinnert er an das erklärte Ziel der Landesregierung,
Pflegestützpunkte einzurichten. Auch in Hagen sollten 2 bis 3 Pflegestützpunkte
eingerichtet werden. Diese Gespräche mit den Pflegekassen ließen sich nicht
erfolgreich fortführen. Dies läge nicht an dem guten Willen der Beteiligten. Es
sei erforderlich, personelle Ressourcen in den Standorten zusätzlich
bereitzustellen. Dies sei für eine Kommune für Hagen zur Zeit nicht möglich.
Man sei jetzt auf dem Weg, dass Kooperationsvereinbarungen in Frage kommen könnten. Von daher werde es
die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Hagen in absehbarer Zeit nicht geben.
Herr Dr. Schmidt ergänzt,
dass es sich hierbei auch nicht um eine rechtliche Verfplichtung der Kommune
handele.
