14.09.2010 - 7 Anfragen der Mitglieder des Schulausschusses ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Geiersbach erkundigt sich nach dem Einbruch ins Fichte-Gymnasium danach, wie viele Einbrüche es zuletzt gab, wie hoch der Gesamtschaden war und was dagegen getan werden kann. Herr Weithe antwortet, dass die Häufigkeit der Einbrüche vor allem wegen diverser Baumaßnahmen deutlich abgenommen habe. Bzgl. der Gesamtschadenhöhe erklärt sich Herr Dr. Geiersbach damit einverstanden, dass diese für die im zurückliegenden Jahr gestohlenen IT-Gegenstände ermittelt und schriftlich mitgeteilt wird (s. Anlage XII).

 

Frau Buddeberg fragt angesichts der Wasserschäden in zwölf Schulen nach der Relation zwischen der Schadenhöhe und der Höhe der Beiträge für derartige Versicherungen. Frau Rachor-Ebbinghaus teilt mit, dass der Stadt Hagen bei den Wassereinbrüchen ein Schaden in Höhe von rund 60.000 € entstanden ist. Die größeren Schäden, wie z.B. an der Heideschule oder der Grundschule Goethe, sind auf unsachgemäße Bauausführung der dort tätigen Firmen zurückzuführen und von daher nicht von der Stadt Hagen zu bezahlen.

 

Herr Hermann berichtet aus seiner früheren, langjährigen Tätigkeit beim Rechtsamt, dass die für o.g. Schäden erforderlichen Elementarversicherungen für Schul- und Verwaltungsgebäude sehr teuer sind und schnell einen sechsstelligen Betrag erreichen. Sie richten sich zudem nach den bisherigen Schäden und werden immer dann angepasst, wenn neue Schäden entstehen. Von einer Kostenzusammenstellung der Versicherungsbeiträge für alle Schulgebäude bittet er abzusehen, da diese sehr arbeitsintensiv ist und somit weitere Kosten verursacht. Er bietet an, Versicherungssummen exemplarisch für ein oder zwei Schulen ermitteln zu lassen. Mit dieser Vorgehensweise ist Frau Buddeberg einverstanden.  

 

Herr Dr. Geiersbach möchte wissen, ob der Schulhof des Fichte-Gymnasiums zu klein ist und ob er eventuell um den Parkplatz des ehemaligen Willy-Weyer-Bades vergrößert werden kann. Frau Neuhaus berichtet, dass es bereits derartige Überlegungen gibt, bisher aber nicht geklärt war, wem der Parkplatz gehört. Herr Bock ergänzt, dass es sich – lt. Mitteilung des Fachbereiches für Immobilien – bei der genannten Fläche um ein städt. Grundstück handelt, das derzeit verpachtet ist. Bei einer Umwidmung in eine Schulhoffläche würden mithin Pachteinnahmen entfallen. Eine entsprechende Vorlage befindet sich in Bearbeitung.

 

  

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