23.03.2010 - 5 Streichung von Mitteln aus der Schulpauschale- ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Heukeroth/B90/Grüne bittet darum Kriterien festzulegen, wonach die Schulpauschale vergeben wird.

 

Herr Dr. Schmidt erwidert darauf, dass es bewilligte Beschlüsse zur Umsetzung von Maßnahmen gebe, die aber nicht ausgeführt werden dürfen.

 

Herr Glörfeld von der Kämmerei erklärt, dass, so wie jeder wisse, die Stadt Hagen überschuldet sei. Es gebe eine zweite und dritte Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg, so dass die Verwendung der Schulpauschale stark eingeschränkt sei. Es dürfen nur pflichtige Aufgaben wahrgenommen werden. Aufgaben mit freiwilligem Charakter seien obsolet. Eine inhaltliche Taktung der Schulpauschale erfolge einvernehmlich zwischen Schulverwaltung, GWH und Kämmerei.

 

Herr Walter/CDU meint, dass es einen Erlass vom Land gebe, der die Verwendung der Schulpauschale regle.

 

Herr Dr. Geiersbach/SPD erwidert darauf, dass ein Erlass nicht ausreichend sei, um pflichtige und freiwillige Aufgaben festzulegen. In Bezug auf die Cafeteria Haspe fehle eine notwendige Grundlage, denn hier käme der Förderverein für die Kosten auf und nicht die Stadt selbst.

 

Frau Neuhaus/CDU entgegnet dem, dass die Einrichtung der Cafeteria Haspe zum derzeitigen Stand außer Verhältnis stehe, da dadurch 1 Mio. Euro Brandschutz ausgelöst werden würde. Erst wenn Brandschutzmaßnahmen an der Schule fällig seien, könne in dem Zuge auch die Maßnahmen für die Cafeteria eingeleitet werden.

Weiterhin erinnert Frau Neuhaus daran, dass die Politik über die Verwendung der Mittel aus der Schulpauschale bestimme, indem sie die Vorlagen der Verwaltung beschließe.

 

Herr Dr. Fink/B90/Grüne gibt zu bedenken, dass es für die Nichtumsetzung der Maßnahme „Cafeteria Haspe“ lediglich eine Mitteilung im Schulausschuss gegeben habe. Lediglich der SPD Fraktion sei es zu verdanken, dass aus der Mitteilung ein ordentlicher Tagesordnungspunkt geworden sei. Künftig müsse über alles, was sich ändert, erneut beschlossen werden können.

 

Die Vertreter der Verwaltung sichern dies künftig zu.

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