23.03.2010 - 4 Schulentwicklungsplanung- Vorschlag B90/ Die Gr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Fink/B90/Grüne findet es bedauerlich, dass die Verwaltung die drei Anfragen nicht beantwortet habe.

Herr Dr. Schmidt äußert dazu, dass Prognosen zusammengestellt werden, es sich jedoch als schwierig erweisen werde, behinderte Kinder bis 2020 zu prognostizieren. Es stelle sich bei der Schulentwicklungsplanung die Frage, ob eine Zusammenarbeit von Verwaltung und Politik ausreichend sei, oder stattdessen ein externer Gutachter herangezogen werden sollte. Eine Entscheidung darüber könne in dem Unterausschuss erfolgen, jedoch müsste bedacht werden, dass ein externer Gutachter Geld koste.

 

Frau Neuhaus/CDU teilt mit, dass der Unterausschuss zu diesem Thema bisher noch nicht getagt habe. Die Fraktionen SPD, CDU, B90/Grüne haben bereits Mitglieder benannt, es fehlen derzeit aber noch die Angaben der kleinen Fraktionen.

Zudem ist Frau Neuhaus der Auffassung, dass es keines externen Gutachters bedürfe, da in der Verwaltung hoch bezahlter Sachverstand vorhanden sei. Eine Einladung zur Sitzung des Unterausschusses werde im Juni erfolgen.

 

Herr Peters gibt zu bedenken, dass es besser sei, die Landtagswahl abzuwarten.

 

Herr Dr. Fink/B90/Grüne teilt aufgrund des vorherigen Gesprächsverlaufes mit, dass der erste Antrag nicht aufrecht erhalten werden soll, da der Unterausschuss „Schulentwicklungsplanung“ seine Arbeit im Juni aufnehme.

Der zweite Antrag werde jedoch nicht zurückgezogen, Herr Dr. Fink beantragt, dass eine Kostenschätzung bis Juni vorliegen möge.

Der dritte Antrag soll ebenfalls nicht aufrecht halten werden, sofern bis Ende Mai, Anfang Juni eine Kostenschätzung für die Erstellung eines Fremdgutachtens eingeholt  wird.

 

Frau Neuhaus/CDU regt an, interkommunale Vergleiche zu ziehen.

Herr Dr. Schmidt verspricht, eine Kostenschätzung bis zur nächsten Schulausschusssitzung oder aber Unterschusssitzung einzuholen. Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass sich beispielsweise die Städte Gelsenkirchen und Herdecke externer Gutachter bedient haben.

 

Herr Dr. Geiersbach/SPD betont, dass externer Sachverstand sinnvoll sei. Es müsse jedoch auch in Erfahrung gebracht werden, welche Flächen Schulen benötigen, denn dafür gebe es keine Richtlinien. Dem Zeit- und Maßnahmeplan stimme er zu.

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Anlagen