01.09.2010 - 5 Stand der Umsetzung des KiBiz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 01.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Steuber erklärt, dass
das KiBiz umgesetzt sei. Problematisch sei die Situation, dass im Januar
bereits wieder Anmeldetermine für das kommende Kindergartenjahr stattfänden.
Man habe mit den Trägern in der gemeinsamen Jugendhilfeplanung für die
Landschaft der Kindergärten viele Dinge gemeinsam überlegt, für die auch noch
teilweise Investitionsanträge gestellt
werden müssten. Vertreterinnen des Landesjugendamtes hätten heute mitgeteilt,
dass es sich bei dem 30. September um eine Orientierungsfrist und nicht um eine
Ausschlussfrist handele. Man müsse dabei natürlich immer bedenken, dass die
Anträge so gestellt werden müssten, dass die Mittel nicht verbraucht seien.
In den Gesprächen insbesondere mit evangelischer und katholischer Kirche
sei Voraussetzung gewesen, dass Trägeranteile und teilweise auch
Investitionsanteile an diesem Ausbau von der Stadt Hagen übernommen werden
müssten. Man habe entsprechende Auskünfte der Bezirksregierung, dass die Stadt
Hagen solche freiwilligen Leistungen nicht übernehmen dürfe. Deswegen habe der
Oberbürgermeister ein Schreiben an den Innenminister verfasst, dass es in
Absprache mit den Revieroberbürgermeistern eine gemeinsame Aktion werden solle,
um von dieser Position runterzukommen. Hier drohe eine schwierige Situation für
die Planungssituation für die Vorhaben im nächsten Jahr, wenn man seitens der Bezirksregierung von der Haltung nicht abweiche. Die Anträge,
die gestellt werden konnten, seien gestellt worden.
Herr Strüwer erklärt, dass
es seines Wissens um die Finanzierung ab 2011 gehe. Die Zuschussanträge, die
von den Kindertageseinrichtungen gestellt worden seien, seien im Ausschuss im
Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2011 bis 2014 beraten und beschlossen worden.
Herr Dr. Schmidt
erläutert, dass es auch rückwirkende finanzielle Konsequenzen habe. Es gehe
natürlich auch um die Zukunft, sowohl was die Investitionskostenanteile U-3 angehe,
als auch um die weitere Mitfinanzierung der laufenden Kosten. Dabei gehe es um
bis zu 40 Gruppen, die unter Umständen auf der Kippe stünden. Man könne sich
die weitreichenden Konsequenzen vorstellen. Er gehe davon aus, da alle Städte
sich in der gleichen Situation befänden, dass der Innenminister von der
Notwendigkeit der Übernahme der Kostenanteile überzeugt werden würde.
Herr Strüwer fragt, ob es
zur Fragestellung der Spitzabrechnung der Kindergartenjahre und deren
Auskömmlichkeit Neuigkeiten gebe.
Herr Steuber berichtet,
dass man dazu Modellrechnungen in mehreren Einrichtungen gemacht habe. Es gebe
da keine einheitlichen Ergebnisse. Es handele sich um eine ganz heterogene
Landschaft. Man könne keine allgemeingültige Aussage dazu treffen, dass die
KiBizpauschalen ausreichend bemessen seien oder auch nicht. Bis heute habe man
mit dem Landesjugendamt das erste KiBizjahr nicht vollständig abrechnen
können.
Herr Strüwer nimmt Bezug
auf Anträge von Elterninitiativen, die in den verschiedenen Bezirksvertretungen
gestellt worden seien, bei denen es um Erweiterungen in den Kindertageseinrichtungen
gegangen sei. Hier seien die Bezirksvertretungen um finanzielle Unterstützung
gebeten worden. Er möchte wissen, wie grundsätzlich eine solche Investition im
Ausstattungsbereich im KiBiz verankert sei. Müssten dafür Rücklagen gebildet
werden? Gebe es Töpfe im kommunalen oder Landesbereich, die für solche Zwecke
Mittel beinhalteten?
Herr Steuber teilt mit,
dass die KiBizpauschalen vom Konzept her so bemessen worden seien, dass solche
Anschaffungen daraus gedeckt werden sollten. Man sei als Jugendamtsverwaltung
auch noch nicht von Einrichtungen in Elterninitiativträgerschaft in Anspruch
genommen worden.
