01.09.2010 - 5 Stand der Umsetzung des KiBiz

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Wortprotokoll

Herr Steuber erklärt, dass das KiBiz umgesetzt sei. Problematisch sei die Situation, dass im Januar bereits wieder Anmeldetermine für das kommende Kindergartenjahr stattfänden. Man habe mit den Trägern in der gemeinsamen Jugendhilfeplanung für die Landschaft der Kindergärten viele Dinge gemeinsam überlegt, für die auch noch teilweise  Investitionsanträge gestellt werden müssten. Vertreterinnen des Landesjugendamtes hätten heute mitgeteilt, dass es sich bei dem 30. September um eine Orientierungsfrist und nicht um eine Ausschlussfrist handele. Man müsse dabei natürlich immer bedenken, dass die Anträge so gestellt werden müssten, dass die Mittel nicht verbraucht seien.

In den Gesprächen insbesondere mit evangelischer und katholischer Kirche sei Voraussetzung gewesen, dass Trägeranteile und teilweise auch Investitionsanteile an diesem Ausbau von der Stadt Hagen übernommen werden müssten. Man habe entsprechende Auskünfte der Bezirksregierung, dass die Stadt Hagen solche freiwilligen Leistungen nicht übernehmen dürfe. Deswegen habe der Oberbürgermeister ein Schreiben an den Innenminister verfasst, dass es in Absprache mit den Revieroberbürgermeistern eine gemeinsame Aktion werden solle, um von dieser Position runterzukommen. Hier drohe eine schwierige Situation für die Planungssituation für die Vorhaben im nächsten Jahr,   wenn man seitens der Bezirksregierung  von der Haltung nicht abweiche. Die Anträge, die gestellt werden konnten, seien gestellt worden.

 

Herr Strüwer erklärt, dass es seines Wissens um die Finanzierung ab 2011 gehe. Die Zuschussanträge, die von den Kindertageseinrichtungen gestellt worden seien, seien im Ausschuss im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2011 bis 2014  beraten und beschlossen worden.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert, dass es auch rückwirkende finanzielle Konsequenzen habe. Es gehe natürlich auch um die Zukunft, sowohl was die Investitionskostenanteile U-3 angehe, als auch um die weitere Mitfinanzierung der laufenden Kosten. Dabei gehe es um bis zu 40 Gruppen, die unter Umständen auf der Kippe stünden. Man könne sich die weitreichenden Konsequenzen vorstellen. Er gehe davon aus, da alle Städte sich in der gleichen Situation befänden, dass der Innenminister von der Notwendigkeit der Übernahme der Kostenanteile überzeugt werden würde.

 

Herr Strüwer fragt, ob es zur Fragestellung der Spitzabrechnung der Kindergartenjahre und deren Auskömmlichkeit Neuigkeiten gebe.

 

Herr Steuber berichtet, dass man dazu Modellrechnungen in mehreren Einrichtungen gemacht habe. Es gebe da keine einheitlichen Ergebnisse. Es handele sich um eine ganz heterogene Landschaft. Man könne keine allgemeingültige Aussage dazu treffen, dass die KiBizpauschalen ausreichend bemessen seien oder auch nicht. Bis heute habe man mit dem Landesjugendamt das erste KiBizjahr nicht vollständig abrechnen können. 

 

Herr Strüwer nimmt Bezug auf Anträge von Elterninitiativen, die in den verschiedenen Bezirksvertretungen gestellt worden seien, bei denen es um Erweiterungen in den Kindertageseinrichtungen gegangen sei. Hier seien die Bezirksvertretungen um finanzielle Unterstützung gebeten worden. Er möchte wissen, wie grundsätzlich eine solche Investition im Ausstattungsbereich im KiBiz verankert sei. Müssten dafür Rücklagen gebildet werden? Gebe es Töpfe im kommunalen oder Landesbereich, die für solche Zwecke Mittel beinhalteten?

 

Herr Steuber teilt mit, dass die KiBizpauschalen vom Konzept her so bemessen worden seien, dass solche Anschaffungen daraus gedeckt werden sollten. Man sei als Jugendamtsverwaltung auch noch nicht von Einrichtungen in Elterninitiativträgerschaft in Anspruch genommen worden.

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