01.09.2010 - 9 Fortschreibung des Berichts zum Arbeitsfeld "Of...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 01.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer erinnert
daran, dass dieser Bericht in der letzten JHA-Sitzung eingebracht worden sei.
Dann sei er zur Beratung in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung verwiesen
worden. Von Ergänzungsanträgen habe er dieses Mal abgesehen, weil über die
Entscheidungen des Jugendförderplans viele Dinge, die hier enthalten
seien, bereits in die Beschlussfassung
eingeflossen seien. Einen Vorschlag trage der Unterausschuss an die Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses heran. Es gehe darum, dass dieser Teilbereich der
Jugendhilfeplanung, der in den letzten
11 Jahren dem Ausschuss jährlich vorgelegt worden sei, nunmehr nur noch
zweijährig vorzulegen. Das bedeute nicht, dass die Träger nicht wie bisher
jährlich einen Rechenschaftsbericht ablegen müssten. Auch die sich dadurch
ergebenen Wirksamkeitsdialoge würden nicht entfallen. Dem Ausschuss würde im
Jahr 2012 wieder ein solcher Bericht vorgelegt werden auf der Grundlage der
Daten 2010 und 2011. Die nächste Aufarbeitung
würde im Jahr 2014 auf der Grundlage der Daten 2012 und 2013 vorgelegt. Dann
habe man die Gelegenheit, mit diesen Zahlen mit in die Beratung zum neuen
Jugendförderplan 2015 bis 2019 einzusteigen.
Er fragt, ob sich der Ausschuss sich mit einem solchen Vorgehen
anfreunden könne.
Er sieht dieses Anliegen als einstimmig angenommen.
Beschluss:
Der Bericht zur „Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hagen“
wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien den nächsten
Bericht zum Arbeitsfeld „Offene
Kinder- und Jugendarbeit“ auf der Grundlage der Daten von 2010 und 2011
im Jahr 2012 zur Kenntnis zu geben. Dementsprechend soll auf der Grundlage der
Daten von 2012 und 2013 der übernächste Bericht rechtzeitig in 2014 vorgelegt
werden, so dass dieser in die Beratungen
zur Fortschreibung des Jugendförderplans einbezogen werden kann.
