23.06.2010 - 11 Sicherung der Trägerpluralität bei den Angebote...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 23.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Steuber erläutert die
Vorlage.
Herr Strüwer erklärt, dass
der Weg, der hier beschritten werde, in den letzten zehn Jahren eingeleitet
worden sei. Eine Stadt wie Hagen, die jeden Tag 400.000 € neue Schulden
mache, sei gezwungen, neue Wege zu beschreiten. Hierbei dürfe die Jugendarbeit
nicht zerschlagen werden. Der von der Verwaltung vorgeschriebene Weg sei ein
praktikabler Weg. Mit dem Instrument des Jugendförderplans, der
Planungssicherheit bis zum Jahr 2014 gebe, habe man gute Möglichkeiten, den
Bestand an Kinder- und Jugendarbeit auf einem hohen Level zu halten. Er bedanke
sich ausdrücklich bei den Mitarbeitern des Fachbereiches Jugend & Soziales,
die diesen Weg so offensiv beschritten hätten.
Herr Dr. Schmidt möchte
eine Ergänzung für die politische Diskussion machen. Man solle sich die
Situation vorstellen, in der man stecke, wenn weiterhin keine externen Einstellungen
möglich seien. Er äußert die Bitte, an den Rat der Stadt ein Signal von Seiten
der Jugendpolitik zu geben, wie denn für einen gesicherten Zeitraum auch dann Jugendzentren
betrieben würden. Das solle dann für eine gewisse Zeit Bestand haben, um die
Verwaltung nicht in die Situation zu bringen, bald wieder eine inhaltliche
Diskussion führen zu müssen.
Herr Strüwer berichtet
darüber, dass die Gespräche, die er mit der Stadtspitze geführt habe, in die
Richtung gingen, dass, wenn man sich schon in eine solche Richtung bewege, man
im Gegenzug auch eine Sicherheit geben müsse. Man habe hier die Situation, dass
der Jugendhilfeausschuss als letztes Gremium entscheide. Das sei ausdrücklich
so mit der Stadtspitze abgesprochen, dass diese Vorlage Gegenstand des laufenden
Geschäfts des Ausschusses sei. Unter dem Gesichtspunkt sei es seines Erachtens
nicht zwingend erforderlich, hier am heutigen Tage einen zusätzlichen Beschluss
zu fassen. Er würde vorschlagen, einen solchen Beschluss in der nächsten
Sitzung einzubringen. Dann sei man in der Lage, dann ein paar Hintergründe
deutlich zu machen. Es stehe kein zeitlicher Druck dahinter.
Frau Klos-Eckermann macht
deutlich, dass die SPD-Fraktion gerade hier ein Zeichen für die zukünftigen
Beratungen in den Bezirksvertretungen setzen wolle. Wenn man dieser Vorlage
zustimme, stimme man auch den beiden Sätzen zu, die in der Kurzfassung der
Vorlage stünden. Sie beantragt, diese beiden Sätze als erste Punkte der
Beschlussfassung voranzustellen. Das wäre die grundsätzliche Bejahung des Statements,
dass in jedem Stadtbezirk mindestens eine kommunale Einrichtung vorgehalten
werden müsste. Man wolle die Umstrukturierungspläne mittragen.
Frau Helling stellt fest,
dass die Vorlage auf der Basis des Jugendförderplans entstanden sei. Dadurch
sei ja für eine gewisse Zeit Planungssicherheit erstellt worden. Man wisse
allerdings nicht, wie sich die Finanzlage zukünftig entwickeln werde. Es sei
nicht sinnvoll, sich da langfristig zusätzlich zu verpflichten. Damit sei die
FDP-Fraktion nicht einverstanden.
Herr Haensel stellt sich
die Frage, was wäre, wenn in einigen
Jahren erkennbar sei, dass diese Arbeit in dem Umfang nicht mehr weiter gemacht
werden könne und es dann zu weiteren Schließungen von Einrichtungen käme. Wäre
dann damit der Bestand der städtischen Einrichtungen gesichert und es käme nur
zu Kürzungen bei den Einrichtungen freier Träger?
Herr Goldbach entgegnet,
dass man die Funktion des Jugendförderplans und die Frage der Umsetzung
auseinanderhalten müsse. Man beschließe heute den Jugendförderplan. Dieser gebe
den Rahmen der Angebote und Maßnahmen und ihrer Finanzierung für die Dauer der
Legislaturperiode dieses Rates vor. Der nächste Jugendförderplan könne das
anders festlegen. Bei der Ausführung des Jugendförderplans könnten
Veränderungen vorgenommen werden. Es sei ja gerade nicht gewünscht, dass dieser
Plan ein starres Instrument sei. Daher habe man in den letzten 3 Jahren
Veränderungen vorgenommen, die dann jeweils vom Jugendhilfeausschuss
beschlossen worden seien. Mit dieser Vorlage würden die Ausführungsvorlagen
beauftragt. Zunächst einmal wolle man vom Ausschuss den Grundsatzbeschluss
haben, dass dies der Weg sei, den man gehen wolle. Daneben beinhalte diese
Vorlage das deutliche Bekenntnis, dass kommunal
verantwortete Jugendarbeit in dieser Stadt weiterhin erforderlich sei.
Wenn man diesen Weg gehe, werde man an den Punkt kommen, dass die kommunalen
Einrichtungen
nicht ohne externe Einstellungen von Personal fortgeführt werden könnten.
Die Vorlage sei auch in die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB
VIII eingebracht. Die Vorlage mit dem Beschlussteil werde dort einstimmig so
getragen.
Er weist darauf hin, dass man heute aus zeitlichen Gründen ein Signal zu
Punkt 3 der Beschlussvorlage bräuchte.
Herr Reine ist der
Meinung, dass es vielleicht sinnvoller gewesen sei, diese Vorlage nach der
Beschlussfassung zum Jugendförderplan zu beraten. Seines Erachtens sei dieser
Beschlussvorschlag so vollkommen ausreichend, so dass man keinen zusätzlichen
Beschluss fassen brauche.
Herr Haensel möchte nicht
missverstanden werden. Das Anliegen der Verwaltung unterstütze er ausdrücklich.
Er frage sich nur, was man denn da eigentlich beschließe. Er sei der Meinung,
dass es für die Einrichtungen, die bei der Stadt geführt würden, eine Entwicklungsoption
geben müsse.
Herr Steuber erklärt, dass
man sehr wohl angedacht habe, die fünf kommunalen Einrichtungen auf Dauer zu
betreiben. Er habe der Diskussion entnommen, dass man die Sorge habe, dass man
sich auf Dauer binde. Der Rat beschließe den Jugendförderplan immer nur für
eine Legislaturperiode.
Herr Strüwer macht
deutlich, dass die Stärke des Jugendförderplans in der Vergangenheit die
gewesen sei, dass der finanzielle Rahmen vom Rat vorgegeben sei. Das Land
verpflichte sich, entsprechend Mittel einzubringen. Das Wesentliche für den
Jugendhilfeausschuss sei es immer gewesen, im Rahmen dieses finanziellen
Konstrukts die Möglichkeit habe, punktuell Veränderungen vorzunehmen und auch
Neuerungen einzuführen. Es sei gelungen, während der letzten Legislaturperiode
durch Verschiebungen im Gesamtbereich zwei neue Jugendeinrichtungen ins Leben
zu rufen. Aus diesem Grunde halte er es für wichtig, auch diesen
Jugendförderplan nicht von vornherein mit irgendwelchen Festsetzungen zu bedenken,
die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt Spielräume einschränke.
Herr Feldhaus zitiert eine
Aussage von Herrn Steuber, dass die Überlegungen in der Vorlage beispielhaft
seien. Wenn er sich den Jugendförderplan anschaue, der auch Zielvorgaben
beinhalte, frage er sich, was denn dann
bindend sei. Das sei für ihn nicht klar nachzuvollziehen.
Herr Goldbach antwortet,
dass die Einrichtungen, die die Kommune
weiterhin betreiben wolle und die, die in eine andere Trägerschaft übergehen
sollen, benannt würden. Man mache auch Vorschläge zu den Trägerschaften und
werde diese Überlegungen auch in die Arbeitsgemeinschaft und im
Jugendhilfeausschuss einbringen. Man werde das nicht neutral machen, sondern
diesem Ausschuss eine Empfehlung geben.
Herr Feldhaus versteht die
Ausführungen dahingehend, dass man hier den Rahmenbereich des Jugendförderplans
beschließe und im Einzelfall der Jugendhilfeausschuss dann noch mal beteiligt
würde.
Frau Klos-Eckermann meint,
dass deutlich geworden sei, dass es sich um einen überschaubaren Zeitraum
handele, für den man sich hier festlege. Sie erklärt, dass sie ihren Antrag
zurückzieht. Sie würde das möglicherweise in der Septembersitzung noch einmal
einbringen. Es sei ihr ein wichtiges Anliegen.
Herr Strüwer stellt fest,
dass die Vorlage heute in erster Lesung zur Kenntnis genommen wird. Er stellt außerdem
den Punkt 3 der Beschlussfassung zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Vorlage wird in erster
Lesung zur Kenntnis genommen.
Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
