25.05.2010 - 9 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 25.05.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Haack erläutert die
Vorlage.
Herr Strüwer erklärt, dass
die Vorlage aufzeige, welch intensive und schwierige Arbeit darin stecke. Er
habe die Hoffnung, dass diese Kindergartenbedarfsplanung wie in den vergangenen
Jahren in wesentlichen Teilen eine Punktlandung erreiche.
Es würden in dem Zeitraum bis 2014 auch Gruppen und Einrichtungen
geschlossen werden. Es ginge dabei darum, dem demographischen Wandel gerecht zu
werden.
Der gesamte Bereich koste die Stadt Hagen 34 Millionen Euro. Davon
betrage der Eigenanteil ca. 16 Millionen Euro. Es sei für die Beratung im
Jugendhilfeausschuss nicht günstig, dass die Vorschläge aus den
Bezirksvertretungen hier nicht einfließen könnten. Die Beschlüsse aus den
Bezirksvertretungen würden dann noch zu der Ratssitzung am 10.06.2010 gebündelt
werden müssen. Sein Vorschlag sei, dass der Ausschuss das in dem Fall umsetze,
wenn eklatante Dinge aufträten.
Frau Klos-Eckermann
bedankt sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Hier habe jeder der
Ausschussmitglieder die Gelegenheit, für seinen Sozialraum zu schauen.
Sie sei auch erleichtert, dass man sich in Hagen in diesem Bereich in
dieser Form positioniere und in der Entwicklung weitergehe. Sie sähe aber auch
eine starke Belastung, die auf die Erzieher und auch auf die Kinder zukomme.
KiBiz habe ja auch nicht gerade zur personellen Entlastung beigetragen. Sie
erinnert an ihre Anfrage aus der letzten Jugendhilfeausschusssitzung bezüglich
der Jahrespraktikantenstellen, aus der sich die Stadt zurückziehe. Diese hätten
bisher zur Entlastung der Erziehungsarbeit beigetragen. Sie bäte darum, dies im
Auge zu behalten.
Herr Reinke hat eine Frage
zu der Logik der Tabellen in der Vorlage. Er habe die Systematik nicht
nachvollziehen können.
Frau Haack versucht,
anhand des genannten Beispiels die Systematik zu verdeutlichen.
Herr Strüwer macht
deutlich, dass im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung natürlich immer dann
die Wellen hochschlügen, wenn Einrichtungen reduziert würden durch
Gruppenschließungen oder ganze Einrichtungen geschlossen würden. Er bittet Frau
Haack, die geplanten Maßnahmen im Einzelnen darzustellen und zu erläutern, nach
welchen Kriterien vorgegangen worden sei. Inwieweit könne die Nachfrage für
entsprechende Plätze in dem Sozialraum der Einrichtung weiterhin erfüllt
werden? Könne man der Nachfrage durch das Angebot in anderen Einrichtungen
gerecht werden?
Frau Haack kommt der Bitte
nach und erläutert die Hintergründe bei den fünf Kindertageseinrichtungen, die
geschlossen werden sollen.
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Die
Schließung der Kindertagesstätte Selbecker Straße erfolge aufgrund der Tatsache,
dass man im Bereich Eilpe / Delstern einen Überhang bei der U–3
–Betreuung habe. Außerdem hätte die Einrichtung aufgrund ihres baulichen Zustandes eine
erhebliche Investition erfordert.
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Bei der
Kindertagesstätte Jahnstraße gehe es darum, dass man vor zwei Jahren geplant habe, die Einrichtung in der
Piepenstockstraße zu schließen. Das sei nicht umgesetzt worden. Augrund dessen
herrsche in dem Sozialraum auch ein Überangebot. Da die Einrichtung
Piepenstockstraße weiter bestehen bleiben solle, sei an anderer Stelle
abzubauen. In Hohenlimburg bestehe weiterhin die Schwierigkeit, dass es dort
viele Elterninitiativen und somit kleine Einrichtungen gebe. Wenn man dort von
einer zweigruppigen eine Gruppe wegnähme, würde man deren Existenz gefährden.
Sie lobt das Engagement der Elterninitiativen. Es sei bisher noch keine
Elterninitiative an die Stadt mit finanziellen Bedarfen herangetreten. Aus dem
Grund habe man sich für die Schließung der Einrichtung in der Jahnstraße entschieden.
- Bei der Boeler Straße handele es sich um eine eingruppige Einrichtung. Diese
sei von Anfang an ein
Provisorium und mittlerweile auch baufällig und absolut
ungeeignet.
-
Bei der
Einrichtung in der Unteren Lindenstraße hätten sich Veränderungen in Vorhalle ergeben. Es gebe nun dort ein
größeres Angebot. Die Einrichtung sei auch von Anfang an nicht geeignet
gewesen. Diese sei auch nur beschränkt nutzbar.
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Die
Schließung der eingruppigen Einrichtung in der Tondernstraße sei Ergebnis der
Ausweitung einer Gruppe in der Einrichtung in der Lützowstraße. Voraussetzung
sei hier jedoch die Zustimmung der Kommunalaufsicht, da die Einrichtung in der
Lützowstraße einen Investitionskostenzuschuss benötige und eine Gruppe
dauerhaft gefördert haben wolle.
Herr Strüwer stellt fest,
dass es sich bei den dargestellten Einrichtungen nur um städtische
Einrichtungen handele. Als einzige Einrichtung freier Träger werde in dem Zeitraum
die der evangelischen Stadtkirchengemeinde in der Böhmerstraße geschlossen.
Sie berichtet noch von einigen anderen geplanten interessanten Modellen.
Herr Dr. Schmidt weist
darauf hin, dass die vorgestellte Planung nicht zwangsläufig so ausgeführt
werden müsse, sondern an die Entwicklungen angepasst werde.
Die Planungen seien nur mit einer Arbeitsverdichtung der Erzieher und
Erzieherinnen und machbar. Die Umsetzung sei in einer Nothaushaltskommune dem
Engagement dieser Mitarbeiter geschuldet.
Herr Steuber macht
deutlich, dass auch personalwirtschaftliche Zwänge zu Einsparungen in diesen
Bereiche führten. Ihn habe heute ein
Schreiben der evangelischen Kirchengemeinde Dahl erreicht, die sich nicht mehr
in der Lage sähen, den Trägeranteil aufzubringen. Begründet werde dies unter
anderem mit der gesunkenen Kirchensteuerzuweisung. Er habe den Inhalt des
Schreibens dahingehend interpretiert, dass spätestens mit Ablauf des
Kindergartenjahres 2010/2011 die Mittel aufgebraucht seien.
Hier gebe es Ergänzungsbedarf bei den dargestellten Trägeranteilen in
Form freiwilliger Leistungen auf Seite 9 der Vorlage.
Weiterhin läge ihm ein Schreiben vom 19.05.2010 des evangelischen
Kirchenkreises Hagen mit dem Antrag vor, ab dem Kindergartenjahr 2011/12
hinsichtlich der Paulus-Kirchengemeinde in Wehringhausen drei Gruppenanteile zu
übernehmen und ab dem Kindergartenjahr 2012/13 bei der Kirchengemeinde Vorhalle
für eine Gruppe den
Trägeranteil zu übernehmen. Es handele sich hier also um fünf Gruppen,
für die die Stadt den Trägeranteil übernehmen solle. Auf Initiative des evangelischen Kirchenkreises
gebe es morgen eine Gesprächsrunde zum Thema „Närrischer
Reichstag“. Das Projekt sei noch nicht ad acta gelegt.
Frau Schwertfeger erläutert,
dass in ihrer Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 2012 ein Drittel der Kirchensteuereinnahmen
wegfallen würden. Die Trägeranteile könnten dann nicht mehr aufgebracht werden.
Sie vermute, dass es anderen Gemeinden entsprechend gehe. Aus diesem Grunde
würde die Planung aufgrund der sich ergebenden Veränderungen fortgeschrieben
werden müssen.
Herr Fischer fragt, ob in
Bezug auf die Erbringung sogenannter freiwilliger Leistungen schon einmal in
Arnsberg nachgefragt worden sei. Was passiere denn, wenn diese Trägeranteile
nicht übernommen werden dürften und die Stadt selber in eine Trägerschaft
eintreten müsse? Was würde dies für die Kostenseite bedeuten?
Frau Klos-Eckermann
bedauert, dass die Schließungen die ureigensten Sozialräume beträfen. Sie nimmt
Bezug auf die Vorhaller Einrichtung, die geschlossen werden soll.
Sie fragt nach die auf Seite 9 dargestellte Übernahme von Trägeranteilen
für die Yorckstraße ab 2011. Bei anderen Einrichtungen, bei denen es auch um
drei Gruppen gegangen sei, habe dort immer ein deutlich höherer Betrag
gestanden. Sei der Trägeranteil eventuell anstatt für drei nur für eine Gruppe?
Herr Steuber klärt auf,
dass es sich hier um unterschiedliche Personalstrukturen handelt und somit
alles seine Richtigkeit habe.
Dr. Schmidt antwortet auf
die Grundsatzfrage von Herr Fischer, dass die Struktur und die damit verbundene
Trägervielfalt beibehalten werden solle. Er hoffe und gehe davon aus, dass der
Regierungspräsident diese Frage weniger nach dem § 82 GO beurteilen werde als
nach der Frage, was am Ende kostengünstiger sei.
Er bäte in diesem Zusammenhang um endgültige Vorschläge der Vertreter der
Kirchengemeinden und Verbände in Bezug auf Übernahme der Trägeranteile, da man
andernfalls nie von einem endgültigen Stand ausgehen könne.
Herr Strüwer erinnert
daran, dass man zu Zeiten des GTKs erhebliche Eigenanteile seitens der Stadt
übernommen habe. Damals habe man die klare Vereinbarung gehabt, dass man nicht
mit jeder Einrichtung in Verhandlung trete, sondern dass mit Trägerverbünden
verhandelt werde. Das sei eine sinnvolle Regelung gewesen. Er appelliert an die
Träger, dieses Verfahren wieder aufzugreifen. Anders werde man zu keiner Lösung
kommen. Es ergebe sich auch aus der Notwendigkeit heraus, dass es klare Förderungsmodalitäten
geben müsse. Das sei für ihn aus dieser Vorlage heraus nicht so eindeutig. Das
könne doch nur auf der Grundlage der Spitzabrechnung von KiBiz erfolgen. Es
müsse objektiv nachvollzogen werden können, welche Bilanzen man in einem Kindergartenjahr
als Abschluss vorzulegen habe. Man müsse zum Beispiel auch Einblicke in
Kirchensteuerschätzungen bekommen. Nur auf dieser Basis könne man zu vernünftigen
Lösungen kommen. Diese Thematik sei nicht bis zum Ratsbeschluss im Juni aufzuarbeiten.
Er richtet die Frage an die Verwaltung, ob für den Fall, dass der Ratsbeschluss
so gefasst würde, es noch genügend Möglichkeiten der Feinjustierung gebe. Ansonsten
sei ihm die Sache noch zu unwägbar und aufgrund der Zeitabläufe nicht mehr klar
zu fassen.
Herr Steuber möchte auf
einen Termin aufmerksam machen, der gesetzt sei. Die Investitionsvolumina
müssten bis zum 30.06.2010 geltend gemacht werden. Möglicherweise müsse die
Fragestellung dann entkoppelt werden.
Herr Dr. Schmidt macht den
Vorschlag, den Punkt 3 des Beschlussvorschlages zu ergänzen.
Herr Haensel erklärt, dass
es in der Sache selbst noch viele Unwägbarkeiten gebe. Er halte die Signale der
Kirche für deutlich. Vom Kirchenkreis sei eine klare Richtung aufgezeigt
worden, nämlich die, im Kontext der Kindertageseinrichtungen neue Strukturen
aufzubauen. Er bittet um Verständnis für deren dramatische Situation, in der
man zunächst nicht wisse, wie es weitergehe.
Frau Haack macht deutlich,
dass es ihr bei Formulierung des Beschlussvorschlages darum gegangen sei, dass
die Kommunalaussicht zustimme, dass diese freiwilligen Leistungen erfolgen
dürften. Nach dieser Entscheidung könne man erst über die Gestaltung etwaiger
Förderverträge entscheiden. Es sei zum Beispiel auch denkbar, Pauschalen zu
errechnen. Das sei aber der zweite Schritt. Bis dahin läge ja auch hoffentlich
die erste KiBiz-Abrechnung vor, aus denen man ersehen könne, ob die Bedarfe
wirklich in dieser Form bestünden.
Herr Strüwer ist der
Meinung, dass das von Herrn Haensel eingeforderte Verständnis für die Situation
der Kirchen vorhanden sei. Das zeige auch die vorgelegte Beschlussvorlage. Man
habe in den letzten beiden Jahren Kindergartenbedarfsplanungen unter der Prämisse
geführt. Die Eigenanteile für die kirchlichen Einrichtungen seien von 21 auf
12 % reduziert worden. Die Träger stünden genauso unter finanziellem
Druck wie die Stadt. Eine Abkehr von dem bisherigen Verfahren sei hier bereits
in die Vorlage eingebracht worden. Man habe erkannt, dass man nur in einem
partnerschaftlichen Verfahren zu einer vernünftigen Lösung in dieser Stadt
kommen könne. Mit der Deckungsquote liege Hagen ganz weit vorn. Frühkindliche
Förderung habe in dieser Stadt einen hohen Stellenwert. Wichtig sei eine
Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Er fasst die Ergebnisse aus der Diskussion zusammen.
Zeitdruck gebe es beim Invest. Die aufgeführten Maßnahmen seien in sich schlüssig. Dieser Bereich könne
abgehakt werden.
Der zweite große Komplex sei die Maßnahmeplanung. Wie werde in den einzelnen
Stadtbezirken die Planung umgesetzt? Da sei man sich auch im Großen und Ganzen
einig. Eine Feinabstimmung werde zukünftig noch erfolgen.
In dem dritten Bereich gehe es um
die Frage der Förderverträge. Hier sei noch vieles unklar. Hier greift er den Vorschlag
von Herrn Dr. Schmidt auf.
Frau Schwertfeger schlägt
außerdem vor, in dem Satz zu Punkt 3 das Wort „genannten“
herauszunehmen.
Abschließend stellt Herr Strüwer den erweiterten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie
dargestellt zur Kenntnis.
2.
Die Planung
wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.
3.
Bei
Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern Förderverträge über
die Zahlung freiwilliger Leistungen zu
entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss
zur Abstimmung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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