25.05.2010 - 9 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Haack erläutert die Vorlage.   

 

Herr Strüwer erklärt, dass die Vorlage aufzeige, welch intensive und schwierige Arbeit darin stecke. Er habe die Hoffnung, dass diese Kindergartenbedarfsplanung wie in den vergangenen Jahren in wesentlichen Teilen eine Punktlandung erreiche.

Es würden in dem Zeitraum bis 2014 auch Gruppen und Einrichtungen geschlossen werden. Es ginge dabei darum, dem demographischen Wandel gerecht zu werden.

Der gesamte Bereich koste die Stadt Hagen 34 Millionen Euro. Davon betrage der Eigenanteil ca. 16 Millionen Euro. Es sei für die Beratung im Jugendhilfeausschuss nicht günstig, dass die Vorschläge aus den Bezirksvertretungen hier nicht einfließen könnten. Die Beschlüsse aus den Bezirksvertretungen würden dann noch zu der Ratssitzung am 10.06.2010 gebündelt werden müssen. Sein Vorschlag sei, dass der Ausschuss das in dem Fall umsetze, wenn eklatante Dinge aufträten.

 

Frau Klos-Eckermann bedankt sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Hier habe jeder der Ausschussmitglieder die Gelegenheit, für seinen Sozialraum zu schauen.

Sie sei auch erleichtert, dass man sich in Hagen in diesem Bereich in dieser Form positioniere und in der Entwicklung weitergehe. Sie sähe aber auch eine starke Belastung, die auf die Erzieher und auch auf die Kinder zukomme. KiBiz habe ja auch nicht gerade zur personellen Entlastung beigetragen. Sie erinnert an ihre Anfrage aus der letzten Jugendhilfeausschusssitzung bezüglich der Jahrespraktikantenstellen, aus der sich die Stadt zurückziehe. Diese hätten bisher zur Entlastung der Erziehungsarbeit beigetragen. Sie bäte darum, dies im Auge zu behalten.

 

Herr Reinke hat eine Frage zu der Logik der Tabellen in der Vorlage. Er habe die Systematik nicht nachvollziehen können.

 

Frau Haack versucht, anhand des genannten Beispiels die Systematik zu verdeutlichen.

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung natürlich immer dann die Wellen hochschlügen, wenn Einrichtungen reduziert würden durch Gruppenschließungen oder ganze Einrichtungen geschlossen würden. Er bittet Frau Haack, die geplanten Maßnahmen im Einzelnen darzustellen und zu erläutern, nach welchen Kriterien vorgegangen worden sei. Inwieweit könne die Nachfrage für entsprechende Plätze in dem Sozialraum der Einrichtung weiterhin erfüllt werden? Könne man der Nachfrage durch das Angebot in anderen Einrichtungen gerecht werden?

 

Frau Haack kommt der Bitte nach und erläutert die Hintergründe bei den fünf Kindertageseinrichtungen, die geschlossen werden sollen.

 

-          Die Schließung der Kindertagesstätte Selbecker Straße erfolge aufgrund der Tatsache, dass man im Bereich Eilpe / Delstern einen Überhang bei der U–3 –Betreuung habe. Außerdem hätte die Einrichtung  aufgrund ihres baulichen Zustandes eine erhebliche Investition erfordert.

 

 

-          Bei der Kindertagesstätte Jahnstraße gehe es darum, dass man vor zwei Jahren    geplant habe, die Einrichtung in der Piepenstockstraße zu schließen. Das sei nicht umgesetzt worden. Augrund dessen herrsche in dem Sozialraum auch ein Überangebot. Da die Einrichtung Piepenstockstraße weiter bestehen bleiben solle, sei an anderer Stelle abzubauen. In Hohenlimburg bestehe weiterhin die Schwierigkeit, dass es dort viele Elterninitiativen und somit kleine Einrichtungen gebe. Wenn man dort von einer zweigruppigen eine Gruppe wegnähme, würde man deren Existenz gefährden. Sie lobt das Engagement der Elterninitiativen. Es sei bisher noch keine Elterninitiative an die Stadt mit finanziellen Bedarfen herangetreten. Aus dem Grund habe man sich für die Schließung der Einrichtung in der Jahnstraße entschieden.

 

    -      Bei der Boeler Straße handele es  sich um eine eingruppige  Einrichtung. Diese

           sei von Anfang an ein Provisorium und mittlerweile auch baufällig und absolut 

           ungeeignet. 

 

-          Bei der Einrichtung in der Unteren Lindenstraße hätten sich Veränderungen in  Vorhalle ergeben. Es gebe nun dort ein größeres Angebot. Die Einrichtung sei auch von Anfang an nicht geeignet gewesen. Diese sei auch nur beschränkt nutzbar.

 

-          Die Schließung der eingruppigen Einrichtung in der Tondernstraße sei Ergebnis der Ausweitung einer Gruppe in der Einrichtung in der Lützowstraße. Voraussetzung sei hier jedoch die Zustimmung der Kommunalaufsicht, da die Einrichtung in der Lützowstraße einen Investitionskostenzuschuss benötige und eine Gruppe dauerhaft gefördert haben wolle. 

 

Herr Strüwer stellt fest, dass es sich bei den dargestellten Einrichtungen nur um städtische Einrichtungen handele. Als einzige Einrichtung freier Träger werde in dem Zeitraum die der evangelischen Stadtkirchengemeinde in der Böhmerstraße geschlossen.

Sie berichtet noch von einigen anderen geplanten interessanten Modellen.  

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass die vorgestellte Planung nicht zwangsläufig so ausgeführt werden müsse, sondern an die Entwicklungen angepasst werde.

Die Planungen seien nur mit einer Arbeitsverdichtung der Erzieher und Erzieherinnen und machbar. Die Umsetzung sei in einer Nothaushaltskommune dem Engagement dieser Mitarbeiter geschuldet.

 

Herr Steuber macht deutlich, dass auch personalwirtschaftliche Zwänge zu Einsparungen in diesen Bereiche führten. Ihn habe  heute ein Schreiben der evangelischen Kirchengemeinde Dahl erreicht, die sich nicht mehr in der Lage sähen, den Trägeranteil aufzubringen. Begründet werde dies unter anderem mit der gesunkenen Kirchensteuerzuweisung. Er habe den Inhalt des Schreibens dahingehend interpretiert, dass spätestens mit Ablauf des Kindergartenjahres 2010/2011 die Mittel aufgebraucht seien.

Hier gebe es Ergänzungsbedarf bei den dargestellten Trägeranteilen in Form freiwilliger Leistungen auf Seite 9 der Vorlage.

Weiterhin läge ihm ein Schreiben vom 19.05.2010 des evangelischen Kirchenkreises Hagen mit dem Antrag vor, ab dem Kindergartenjahr 2011/12 hinsichtlich der Paulus-Kirchengemeinde in Wehringhausen drei Gruppenanteile zu übernehmen und ab dem Kindergartenjahr 2012/13 bei der Kirchengemeinde Vorhalle für eine Gruppe den

Trägeranteil zu übernehmen. Es handele sich hier also um fünf Gruppen, für die die Stadt den Trägeranteil übernehmen solle.  Auf Initiative des evangelischen Kirchenkreises gebe es morgen eine Gesprächsrunde zum Thema „Närrischer Reichstag“. Das Projekt sei noch nicht ad acta gelegt.

 

Frau Schwertfeger erläutert, dass in ihrer Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 2012 ein Drittel der Kirchensteuereinnahmen wegfallen würden. Die Trägeranteile könnten dann nicht mehr aufgebracht werden. Sie vermute, dass es anderen Gemeinden entsprechend gehe. Aus diesem Grunde würde die Planung aufgrund der sich ergebenden Veränderungen fortgeschrieben werden müssen.

 

Herr Fischer fragt, ob in Bezug auf die Erbringung sogenannter freiwilliger Leistungen schon einmal in Arnsberg nachgefragt worden sei. Was passiere denn, wenn diese Trägeranteile nicht übernommen werden dürften und die Stadt selber in eine Trägerschaft eintreten müsse? Was würde dies für die Kostenseite bedeuten?

 

Frau Klos-Eckermann bedauert, dass die Schließungen die ureigensten Sozialräume beträfen. Sie nimmt Bezug auf die Vorhaller Einrichtung, die geschlossen werden soll.

Sie fragt nach die auf Seite 9 dargestellte Übernahme von Trägeranteilen für die Yorckstraße ab 2011. Bei anderen Einrichtungen, bei denen es auch um drei Gruppen gegangen sei, habe dort immer ein deutlich höherer Betrag gestanden. Sei der Trägeranteil eventuell anstatt für drei nur für eine Gruppe?

 

Herr Steuber klärt auf, dass es sich hier um unterschiedliche Personalstrukturen handelt und somit alles seine Richtigkeit habe.

 

Dr. Schmidt antwortet auf die Grundsatzfrage von Herr Fischer, dass die Struktur und die damit verbundene Trägervielfalt beibehalten werden solle. Er hoffe und gehe davon aus, dass der Regierungspräsident diese Frage weniger nach dem § 82 GO beurteilen werde als nach der Frage, was am Ende kostengünstiger sei.

Er bäte in diesem Zusammenhang um endgültige Vorschläge der Vertreter der Kirchengemeinden und Verbände in Bezug auf Übernahme der Trägeranteile, da man andernfalls nie von einem endgültigen Stand ausgehen könne.

 

Herr Strüwer erinnert daran, dass man zu Zeiten des GTKs erhebliche Eigenanteile seitens der Stadt übernommen habe. Damals habe man die klare Vereinbarung gehabt, dass man nicht mit jeder Einrichtung in Verhandlung trete, sondern dass mit Trägerverbünden verhandelt werde. Das sei eine sinnvolle Regelung gewesen. Er appelliert an die Träger, dieses Verfahren wieder aufzugreifen. Anders werde man zu keiner Lösung kommen. Es ergebe sich auch aus der Notwendigkeit heraus, dass es klare Förderungsmodalitäten geben müsse. Das sei für ihn aus dieser Vorlage heraus nicht so eindeutig. Das könne doch nur auf der Grundlage der Spitzabrechnung von KiBiz erfolgen. Es müsse objektiv nachvollzogen werden können, welche Bilanzen man in einem Kindergartenjahr als Abschluss vorzulegen habe. Man müsse zum Beispiel auch Einblicke in Kirchensteuerschätzungen bekommen. Nur auf dieser Basis könne man zu vernünftigen Lösungen kommen. Diese Thematik sei nicht bis zum Ratsbeschluss im Juni aufzuarbeiten. Er richtet die Frage an die Verwaltung, ob für den Fall, dass der Ratsbeschluss so gefasst würde, es noch genügend Möglichkeiten der Feinjustierung gebe. Ansonsten sei ihm die Sache noch zu unwägbar und aufgrund der Zeitabläufe nicht mehr klar zu fassen.

 

Herr Steuber möchte auf einen Termin aufmerksam machen, der gesetzt sei. Die Investitionsvolumina müssten bis zum 30.06.2010 geltend gemacht werden. Möglicherweise müsse die Fragestellung dann entkoppelt werden.

 

Herr Dr. Schmidt macht den Vorschlag, den Punkt 3 des Beschlussvorschlages zu ergänzen.

 

Herr Haensel erklärt, dass es in der Sache selbst noch viele Unwägbarkeiten gebe. Er halte die Signale der Kirche für deutlich. Vom Kirchenkreis sei eine klare Richtung aufgezeigt worden, nämlich die, im Kontext der Kindertageseinrichtungen neue Strukturen aufzubauen. Er bittet um Verständnis für deren dramatische Situation, in der man zunächst nicht wisse, wie es weitergehe.

 

Frau Haack macht deutlich, dass es ihr bei Formulierung des Beschlussvorschlages darum gegangen sei, dass die Kommunalaussicht zustimme, dass diese freiwilligen Leistungen erfolgen dürften. Nach dieser Entscheidung könne man erst über die Gestaltung etwaiger Förderverträge entscheiden. Es sei zum Beispiel auch denkbar, Pauschalen zu errechnen. Das sei aber der zweite Schritt. Bis dahin läge ja auch hoffentlich die erste KiBiz-Abrechnung vor, aus denen man ersehen könne, ob die Bedarfe wirklich in dieser Form bestünden.

 

Herr Strüwer ist der Meinung, dass das von Herrn Haensel eingeforderte Verständnis für die Situation der Kirchen vorhanden sei. Das zeige auch die vorgelegte Beschlussvorlage. Man habe in den letzten beiden Jahren Kindergartenbedarfsplanungen unter der Prämisse geführt. Die Eigenanteile für die kirchlichen Einrichtungen seien von 21 auf

12 % reduziert worden. Die Träger stünden genauso unter finanziellem Druck wie die Stadt. Eine Abkehr von dem bisherigen Verfahren sei hier bereits in die Vorlage eingebracht worden. Man habe erkannt, dass man nur in einem partnerschaftlichen Verfahren zu einer vernünftigen Lösung in dieser Stadt kommen könne. Mit der Deckungsquote liege Hagen ganz weit vorn. Frühkindliche Förderung habe in dieser Stadt einen hohen Stellenwert. Wichtig sei eine Planungssicherheit für alle Beteiligten.

 

Er fasst die Ergebnisse aus der Diskussion zusammen.

Zeitdruck gebe es beim Invest. Die aufgeführten Maßnahmen seien  in sich schlüssig. Dieser Bereich könne abgehakt werden.

Der zweite große Komplex sei die Maßnahmeplanung. Wie werde in den einzelnen Stadtbezirken die Planung umgesetzt? Da sei man sich auch im Großen und Ganzen einig. Eine Feinabstimmung werde zukünftig noch erfolgen.

In dem  dritten Bereich gehe es um die Frage der Förderverträge. Hier sei noch vieles unklar. Hier greift er den Vorschlag von Herrn Dr. Schmidt auf.

 

Frau Schwertfeger schlägt außerdem vor, in dem Satz zu Punkt 3 das Wort „genannten“ herauszunehmen. 

 

Abschließend stellt Herr Strüwer den erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Reduzieren

Beschluss:

 

1.                  Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

2.                  Die Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.

3.                  Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung  vorzulegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage