25.05.2010 - 6 Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 25.05.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Gina Hüls
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Schmidt erläutert
die Vorlage.
Herr Strüwer fragt, ob die
Landesregierung an diesem Konzept eines Bildungsnetzwerkes festhalten werde,
egal, wie sie zusammengesetzt sei? Sei dieses Projekt einvernehmlich auf
Landesebene gelaufen? Seien schon entsprechende Verträge mit anderen Kommunen
abgeschlossen worden?
Herr Dr. Schmidt
antwortet, dass man bis jetzt gezögert habe. Man sei von der Bezirksregierung
noch einmal auf die Sache angestoßen worden. Hier habe man trotz Konsolidierung Einvernehmen mit der Bezirksregierung
erzielt. Diese Bildungsnetzwerke seien bereits in vielen Städten und Kreisen
schon eingerichtet worden, so dass man zu den letzten Kommunen gehöre, die sich
diesem Projekt anschlössen.
Frau Helling hält die
Maßnahme für sehr sinnvoll, möchte aber wissen, woher die Stadt Hagen den
Eigenanteil in Höhe von 15.600 € nehmen wolle.
Herr Losch möchte wissen,
ob das Land die andere Hälfte der Kosten übernehme. Wie langfristig sei der
Vertrag, der abgeschlossen werden solle?
Herr Steuber erläutert
dazu, dass es sich um die fiktiven pauschalen Kosten eines Arbeitsplatzes
handele, die mit einem Betrag in Höhe von 15.600 € fiktiv festgeschrieben
werde. Es sei geplant, diese Aufgabe bei der Stadt Hagen bei dem
Sachbearbeiter, der für den Offenen Ganztag zuständig sei, zusätzlich
angesiedelt werden solle. Es werde nicht zu einer personellen Mehrausstattung
bei der Stadt Hagen kommen.
Dem Mustervertrag sei zu entnehmen, dass der Vertrag jederzeit gekündigt
werden könne.
Herr Fischer hält
Vernetzung in diesem Bereich grundsätzlich für sinnvoll, weist darauf hin, dass
es bereits einige Gruppen gebe, die sich vernetzend betätigten. Man scheitere
in der Regel daran, dass Konzepte nicht umsetzbar seien. Es müsse daher sichergestellt
sein, dass diejenigen, die daran arbeiteten, bei der Konzepterstellung
beteiligt würden.
Herr Dr. Schmidt
bestätigt, dass genau dies anfangs seine Befürchtungen gewesen seien. Man müsse
die Netzwerke, die bereits tätig seien,
mitnehmen und deren Arbeit für das Bildungsnetzwerk nutzen.
Herr Grzeschista bewertet
die Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes positiv. Man müsse jedoch eine
Aufstellung machen, welche Organisationseinheiten es mittlerweile in diesem
Bereich gebe. Für den Bereich „Übergang Kita – Schule“ regt er an, die Kindergartenträger mit
einzubeziehen.
Herr Goldbach bestätigt,
dass Voraussetzung bei den gemachten Überlegungen gewesen sei, dass man
geschaut habe, was denn in diesem Bereich schon gemacht würde.
Man habe sich auf die Punkte der Übergänge zwischen den Systemen leiten
lassen und festgestellt, dass man nicht am Anfang stehe und es daher Sinn
mache, sich mit Landeshilfe zu verstärken, ohne Gefahr zu laufen, dass man
zusätzliche Aufwendungen generiere, die man nicht finanziert habe.
Herr Strüwer stellt fest,
dass ein eindringlicher Appell an die Verwaltung gerichtet worden sei, bei
Ausgestaltung des Bildungsvertrages zu
schauen, wo die spezifischen Hagener Handlungsfelder seien und wo
Handlungsbedarf bestehe. Dann könnten die Aufgabenfelder auf das Notwendige
reduziert werden.
Die Etatisierung des Betrages in Höhe von 15.600 € an Habit sollte
in diesem Zusammenhang verwaltungsseitig auch noch einmal abgeklärt werden.
Er lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,8 kB
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