20.04.2010 - 10 Jugendförderplan 2010 - 2014

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer berichtet, dass dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung im Februar des Jahres ein Eckpunktepapier zum Jugendförderplan 2010 – 2014 vorgestellt worden sei. Dieses sei im Unterausschuss diskutiert worden. Es gehe um eine Gesamtsicht darüber, wie sich Jugendarbeit in den kommenden Jahren bis 2014 entwickeln könne. Hintergrund hierbei sei der demographische Wandel und die finanzielle Situation der Stadt Hagen. In der heutigen Sitzung solle die Einbringung und Beratung des Jugendförderplans vorgenommen werden. Hierbei solle berücksichtigt werden, dass dieser Jugendförderplan in den gesamten Konsolidierungsprozess eingebettet sein müsse. Die Zeitfolge sehe so aus, dass zunächst die Bezirksvertretungen über den Jugendförderplan beraten sollten, dann solle der Unterausschuss sich  erneut damit beschäftigen und abschließend werde dem Jugendhilfeausschuss das Ergebnis der Beratungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Das solle bis zur Sommerpause abgewickelt werden.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass dieser Jugendförderplan erkennbar ambitionierte Sparziele enthalte. Wie Herr Strüwer bereits dargelegt habe, sei die Beratung vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Rat die Verwaltung beauftragt habe, das Konzept der Zukunftskommission umzusetzen. Die Verwaltung sei derzeit dabei, diese Zielzahlen, die insgesamt 90 Millionen € erreichen sollen, zu realisieren. Solange das Haushaltssicherungskonzept noch nicht vollständig fertig gestellt sei, könne man jedoch nicht sagen, dass dies der allerletzte Stand sei, was notwendig sei, die Zielzahlen zu erreichen. Bei dem vorgelegten Jugendförderplan handele es sich um eine sachlich gut fundierte Grundlage.

Mit der Bezirksregierung sei verabredet worden, dass dieses Haushaltssicherungskonzept vom Rat der Stadt vorgezogen vor dem Haushaltsplan in der Dezembersitzung des Rates  beschlossen werden solle. Das bedeute, dass man im Vergleich zu anderen Sparrunden relativ viel Zeit für eine Debatte habe.  

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass der Rat der Stadt nach dem Haupt- und Finanzausschuss letztentscheidendes Gremium für den Jugendförderplan sei.

 

Herr Haensel merkt an, dass der Betrag in Höhe von 270.000 Euro, die im Aufwand gesenkt worden seien, ein Ergebnis der fachlichen Diskussion gewesen sei. In diesem Zusammenhang sei zugesagt worden, dass man keine unbekannte Einsparsumme zu befürchten habe. Man solle unter fachlichen Gesichtspunkten prüfen, was möglich sei. Er möchte wissen, ob es unbekannte Vorgaben gebe, die nicht bekannt seien.

 

Herr Steuber legt dar, wie sich für die Verwaltung die Vorgabe aus dem Ratsbeschluss darstellt. Man habe eine Vorgabe, bis zum 31. Mai Vorschläge zu erarbeiten, die die Senkung des Personalaufwandes um 18,76 % beinhalte. Das bedeute für den Fachbereich Jugend & Soziales eine Summe von knapp 4,2 Millionen Euro. Aus den gesenkten Personalaufwendungen ergäben sich Sachkosten, die sich aus einem Arbeitsplatz ergäben. Hierbei würden pauschal 15.600 Euro pro Arbeitsplatz kalkuliert. Daraus ergäben sich einzusparende Gesamtsachkosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Es gebe eine weitere Einsparvorgabe des Rates in Höhe von 7,5 Millionen Euro im Bereich der Sachkosten. Hier sei er dem Kämmerer sehr dankbar, dass man hier  eine individuelle Vereinbarung getroffen habe. Der Fachbereich habe insgesamt einen Sachaufwand in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Man habe kalkuliert, davon 200.000 Euro, also 20 % zu erbringen. Es gebe in dem Papier der Zukunftskommission einen weiteren Betrag in Höhe von 3 Millionen Euro, bei dem es um Reduzierung von Standards gehe. Dieser Betrag sei vorgegeben für Jugend, Soziales und Sport. Man habe erste Gespräche mit der ARGE geführt, die auch in diesem Betrag enthalten sei. Für den Bereich Soziales würde ein Betrag in Höhe von 107 Millionen Euro verausgabt. Darin seien die SGB II -Leistungen enthalten. Aus dieser Summe von 3 Millionen Euro sei man mit 1,3 Millionen beteiligt. Es gebe außerdem einen Punkt in dem Papier der Zukunftskommission, der mit dem Begriff „vermiedene Aufwandssteigerungen“ betitelt sei. Dort seien ausdrücklich drei Arbeitsbereiche genannt. Es handele sich um die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Erziehung und der Kindergartenbereich. Hier gehe die Zukunftskommission davon aus, dass es der Verwaltung durch geeignete Maßnahmen gelinge, die Kurve der Steigerung in diesen Bereichen aufzuhalten. Dies könne zum Beispiel durch präventive Maßnahmen oder die Steuerung der hochschwelligen Hilfen zur Erziehung geschehen. Bei einer Summierung  der einzelnen Beträge käme man auf eine Gesamtsumme in Höhe von 9,5 Millionen Euro, die dokumentiert und belegt werden müssten.

 

Er greife jetzt in diesem Zusammenhang dem Tagesordnungspunkt 11 vor. Derzeit überlege man aus einem ganzen Bündel von Ideen, welche Konsequenzen die Umsetzung dieser Vorschläge für alle Beteiligten habe, und zwar sowohl in fachlicher, als auch in finanzieller Hinsicht.

 

Herr Fischer merkt an, dass man die fachliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Jugendförderplan miteinander in den Arbeitsgemeinschaften betrieben habe. Das sei bei allen Überlegungen zu berücksichtigen. Der Jugendhilfeausschuss sei Teil des Jugendamtes dürfe sich nicht das Steuerungsinstrument aus der Hand nehmen lassen. Die Vorgaben, unter denen man den Jugendhilfeplan erstellt habe, seien  auf vorhandenen Bedarfen ermittelt worden.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass sich der Jugendhilfeausschuss unter fachlichen Gesichtspunkten mit dem Jugendförderplan auseinandersetzen werde.

 

Herr Gerbersmann äußert sich zu der Frage von Herrn Haensel dahingehend, dass es  keine konkrete Vorgabe für die Jugendhilfeplanung  gegeben habe. Man habe heute ehrlicherweise zur Kenntnis geben wollen, dass die Gesamtsparvorgabe in Höhe von 90 Millionen Euro zu realisieren sei. Es sei möglich, dass in einigen Monaten festgestellt werde, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Jugendförderplan womöglich nicht ausreichen könnten. Man befinde sich in einem schmerzhaften Prozess, denn die Einsparung von 90 Millionen Euro sei schwer zu schultern. Der Verwaltungsvorstand werde abschließend auch noch mal über die gesamten Maßnahmen reflektieren, ob man diese unter Abwägung aller Rahmenbedingungen für verantwortbar halte. Dem Jugendhilfeausschuss solle jedoch nicht das Beratungsrecht genommen werden. Das sei ausdrücklicher Wille  des Verwaltungsvorstandes.  Bei der Abwägung zwischen Fachlichkeit und Finanzen habe man sich offensichtlich große Mühe gegeben.   

 

Herr Strüwer fasst zusammen, dass nunmehr deutlich geworden sei, unter welchen Vorgaben man jetzt diskutiere. Die Grundlagen für das weitere Vorgehen des Jugendhilfeausschusses seien auch klar. Man gehe jetzt zur fachlichen Beratung über.

Herr Goldbach erläutert den Jugendförderplan und beantwortet inhaltliche Fragen von Herrn Strüwer und Herrn Reinke.

 

Auf  Vorschlag von Herrn Steuber einigt man sich darauf, den Jugendförderplan nach vorheriger Beratung in den Bezirksvertretungen und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 23. Juni im Jugendhilfeausschuss abschließend zu beraten.  

 

Herr Strüwer bittet die Ausschussmitglieder für den Fall, dass sie Anregungen, Nachfragen oder Informationsbedarfe in schriftlicher Form an die Geschäftsführung des Ausschusses richten sollen. Diese würden dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.  

 

Auf Nachfrage von Herrn Fischer erklärt Herr Steuber, dass die Verwaltung den Auftrag habe, verwaltungsintern bis zum 31.Mai dem Verwaltungsvorstand Vorschläge zu machen. Vielleicht könne man die für den Ausschuss interessanten Vorschläge in einem spezifischen Termin vorab zusammenzufassen und zu präsentieren.

 

Herr Fischer äußert den Wunsch, dass die Träger in allen Phasen der Planung in den Arbeitsgemeinschaften an der Entwicklung beteiligt werden.

 

Diesem Wunsch wird seitens der Verwaltung entsprochen.

 

 

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Beschluss:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage in 1. Lesung  zur Kenntnis und verständigt sich darauf, nach weiteren Vorberatungen in den Bezirksvertretungen und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung eine abschließende Beschlussfassung  in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23. 06.2010 vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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