20.04.2010 - 10 Jugendförderplan 2010 - 2014
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 20.04.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer berichtet,
dass dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung im Februar des Jahres ein
Eckpunktepapier zum Jugendförderplan 2010 – 2014 vorgestellt worden sei.
Dieses sei im Unterausschuss diskutiert worden. Es gehe um eine Gesamtsicht
darüber, wie sich Jugendarbeit in den kommenden Jahren bis 2014 entwickeln
könne. Hintergrund hierbei sei der demographische Wandel und die finanzielle
Situation der Stadt Hagen. In der heutigen Sitzung solle die Einbringung und
Beratung des Jugendförderplans vorgenommen werden. Hierbei solle berücksichtigt
werden, dass dieser Jugendförderplan in den gesamten Konsolidierungsprozess
eingebettet sein müsse. Die Zeitfolge sehe so aus, dass zunächst die
Bezirksvertretungen über den Jugendförderplan beraten sollten, dann solle der
Unterausschuss sich erneut damit
beschäftigen und abschließend werde dem Jugendhilfeausschuss das Ergebnis der
Beratungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Das solle bis zur Sommerpause
abgewickelt werden.
Herr Gerbersmann erklärt,
dass dieser Jugendförderplan erkennbar ambitionierte Sparziele enthalte. Wie
Herr Strüwer bereits dargelegt habe, sei die Beratung vor dem Hintergrund zu
sehen, dass der Rat die Verwaltung beauftragt habe, das Konzept der Zukunftskommission
umzusetzen. Die Verwaltung sei derzeit dabei, diese Zielzahlen, die insgesamt
90 Millionen € erreichen sollen, zu realisieren. Solange das
Haushaltssicherungskonzept noch nicht vollständig fertig gestellt sei, könne
man jedoch nicht sagen, dass dies der allerletzte Stand sei, was notwendig sei,
die Zielzahlen zu erreichen. Bei dem vorgelegten Jugendförderplan handele es
sich um eine sachlich gut fundierte Grundlage.
Mit der Bezirksregierung sei verabredet worden, dass dieses
Haushaltssicherungskonzept vom Rat der Stadt vorgezogen vor dem Haushaltsplan
in der Dezembersitzung des Rates beschlossen
werden solle. Das bedeute, dass man im Vergleich zu anderen Sparrunden relativ
viel Zeit für eine Debatte habe.
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass der Rat der Stadt nach dem Haupt- und Finanzausschuss
letztentscheidendes Gremium für den Jugendförderplan sei.
Herr Haensel merkt an,
dass der Betrag in Höhe von 270.000 Euro, die im Aufwand gesenkt worden seien,
ein Ergebnis der fachlichen Diskussion gewesen sei. In diesem Zusammenhang sei
zugesagt worden, dass man keine unbekannte Einsparsumme zu befürchten habe. Man
solle unter fachlichen Gesichtspunkten prüfen, was möglich sei. Er möchte
wissen, ob es unbekannte Vorgaben gebe, die nicht bekannt seien.
Herr Steuber legt dar, wie sich für die Verwaltung die
Vorgabe aus dem Ratsbeschluss darstellt. Man habe eine Vorgabe, bis zum 31. Mai
Vorschläge zu erarbeiten, die die Senkung des Personalaufwandes um 18,76 %
beinhalte. Das bedeute für den Fachbereich Jugend & Soziales eine Summe von
knapp 4,2 Millionen Euro. Aus den gesenkten Personalaufwendungen ergäben sich
Sachkosten, die sich aus einem Arbeitsplatz ergäben. Hierbei würden pauschal
15.600 Euro pro Arbeitsplatz kalkuliert. Daraus ergäben sich einzusparende
Gesamtsachkosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Es gebe eine weitere
Einsparvorgabe des Rates in Höhe von 7,5 Millionen Euro im Bereich der Sachkosten.
Hier sei er dem Kämmerer sehr dankbar, dass man hier eine individuelle Vereinbarung getroffen
habe. Der Fachbereich habe insgesamt einen Sachaufwand in Höhe von 1,2
Millionen Euro. Man habe kalkuliert, davon 200.000 Euro, also 20 % zu
erbringen. Es gebe in dem Papier der Zukunftskommission einen weiteren Betrag
in Höhe von 3 Millionen Euro, bei dem es um Reduzierung von Standards gehe. Dieser
Betrag sei vorgegeben für Jugend, Soziales und Sport. Man habe erste Gespräche
mit der ARGE geführt, die auch in diesem Betrag enthalten sei. Für den Bereich
Soziales würde ein Betrag in Höhe von 107 Millionen Euro verausgabt. Darin
seien die SGB II -Leistungen enthalten. Aus dieser Summe von 3 Millionen Euro
sei man mit 1,3 Millionen beteiligt. Es gebe außerdem einen Punkt in dem Papier
der Zukunftskommission, der mit dem Begriff „vermiedene
Aufwandssteigerungen“ betitelt sei. Dort seien ausdrücklich drei
Arbeitsbereiche genannt. Es handele sich um die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur
Erziehung und der Kindergartenbereich. Hier gehe die Zukunftskommission davon
aus, dass es der Verwaltung durch geeignete Maßnahmen gelinge, die Kurve der
Steigerung in diesen Bereichen aufzuhalten. Dies könne zum Beispiel durch
präventive Maßnahmen oder die Steuerung der hochschwelligen Hilfen zur Erziehung
geschehen. Bei einer Summierung der
einzelnen Beträge käme man auf eine Gesamtsumme in Höhe von 9,5 Millionen Euro,
die dokumentiert und belegt werden müssten.
Er greife jetzt in
diesem Zusammenhang dem Tagesordnungspunkt 11 vor. Derzeit überlege man aus
einem ganzen Bündel von Ideen, welche Konsequenzen die Umsetzung dieser
Vorschläge für alle Beteiligten habe, und zwar sowohl in fachlicher, als auch
in finanzieller Hinsicht.
Herr Fischer merkt an, dass man die fachliche
Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Jugendförderplan miteinander in den
Arbeitsgemeinschaften betrieben habe. Das sei bei allen Überlegungen zu
berücksichtigen. Der Jugendhilfeausschuss sei Teil des Jugendamtes dürfe sich
nicht das Steuerungsinstrument aus der Hand nehmen lassen. Die Vorgaben, unter
denen man den Jugendhilfeplan erstellt habe, seien auf vorhandenen Bedarfen ermittelt worden.
Herr Strüwer stellt fest, dass sich der Jugendhilfeausschuss
unter fachlichen Gesichtspunkten mit dem Jugendförderplan auseinandersetzen
werde.
Herr Gerbersmann äußert sich zu der Frage von Herrn Haensel
dahingehend, dass es keine konkrete
Vorgabe für die Jugendhilfeplanung
gegeben habe. Man habe heute ehrlicherweise zur Kenntnis geben wollen,
dass die Gesamtsparvorgabe in Höhe von 90 Millionen Euro zu realisieren sei. Es
sei möglich, dass in einigen Monaten festgestellt werde, dass die
vorgeschlagenen Maßnahmen im Jugendförderplan womöglich nicht ausreichen
könnten. Man befinde sich in einem schmerzhaften Prozess, denn die Einsparung
von 90 Millionen Euro sei schwer zu schultern. Der Verwaltungsvorstand werde
abschließend auch noch mal über die gesamten Maßnahmen reflektieren, ob man
diese unter Abwägung aller Rahmenbedingungen für verantwortbar halte. Dem
Jugendhilfeausschuss solle jedoch nicht das Beratungsrecht genommen werden. Das
sei ausdrücklicher Wille des
Verwaltungsvorstandes. Bei der Abwägung
zwischen Fachlichkeit und Finanzen habe man sich offensichtlich große Mühe
gegeben.
Herr Strüwer fasst zusammen, dass nunmehr deutlich geworden
sei, unter welchen Vorgaben man jetzt diskutiere. Die Grundlagen für das
weitere Vorgehen des Jugendhilfeausschusses seien auch klar. Man gehe jetzt zur
fachlichen Beratung über.
Herr Goldbach erläutert den Jugendförderplan und beantwortet inhaltliche
Fragen von Herrn Strüwer und Herrn Reinke.
Auf Vorschlag von Herrn Steuber einigt man
sich darauf, den Jugendförderplan nach vorheriger Beratung in den
Bezirksvertretungen und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 23. Juni im
Jugendhilfeausschuss abschließend zu beraten.
Herr Strüwer bittet die Ausschussmitglieder für den Fall,
dass sie Anregungen, Nachfragen oder Informationsbedarfe in schriftlicher Form
an die Geschäftsführung des Ausschusses richten sollen. Diese würden dann an
die zuständige Stelle weitergeleitet.
Auf Nachfrage von Herrn
Fischer erklärt Herr Steuber, dass die Verwaltung den Auftrag habe,
verwaltungsintern bis zum 31.Mai dem Verwaltungsvorstand Vorschläge zu machen.
Vielleicht könne man die für den Ausschuss interessanten Vorschläge in einem
spezifischen Termin vorab zusammenzufassen und zu präsentieren.
Herr Fischer äußert den Wunsch, dass die Träger in allen
Phasen der Planung in den Arbeitsgemeinschaften an der Entwicklung beteiligt
werden.
Diesem Wunsch wird
seitens der Verwaltung entsprochen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage in 1. Lesung zur Kenntnis und verständigt sich darauf,
nach weiteren Vorberatungen in den Bezirksvertretungen und im Unterausschuss
Jugendhilfeplanung eine abschließende Beschlussfassung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
23. 06.2010 vorzunehmen.
