10.03.2010 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 10.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Burghardt berichtet,
dass sie am heutigen Tage einen Anruf vom Gesundheitsamt bekommen habe, dass
die Stelle der halbtags beschäftigten Familienhebamme gestrichen sei. Frau
Korthaus habe als Nachfolgerin von Frau Rodney nur einen Arbeitsvertrag für
zwei Jahre bekommen. Dieser Vertrag ende am 15.05.2010. Ein Wiederbesetzungsantrag
sei abgelehnt worden. Der Kinderschutzbund und andere Einrichtungen seien in
diesem Zusammenhang vom Gesundheitsamt gefragt worden bzw. würden noch gefragt
werden, ob sie bereit seien, diese Stelle zu übernehmen. Sie sei der Meinung,
dass der Jugendhilfeausschuss zu dieser Problematik Stellung beziehen müsse.
Sie sei der Meinung, dass die Arbeit der Familienhebamme eine kommunale
Aufgabe sein müsse, weil es eine ganz besondere kommunale Vernetzung für diese
Stelle geben müsse.
Herr Dr. Schmidt erklärt
in Richtung von Frau Burghardt, dass er ihre Betroffenheit teile.
Er sei auch der Auffassung, dass die Stelle einer Familienhebamme in
Hagen absolut notwendig sei. Es handele sich seines Erachtens auch um eine
Pflichtaufgabe.
Herr Oberbürgermeister Dehm habe nicht entschieden, die Stelle zu
streichen. Es habe sich das Problem gestellt, dass die Stelleninhaberin
befristet eingestellt sei. Wenn man sie weiter beschäftigen hätte, sei das
einer Festanstellung gleichgekommen. Er habe darum gebeten, zu prüfen, ob diese
Tätigkeit über Werkverträge mit ortsansässigen Hebammen weiterführen könne oder
alternativ eine neue Stelleninhaberin zu finden.
Zuständiger Ausschuss sei der Sozialausschuss, in dem dieser Sachverhalt
zum Thema „Haushaltsplanberatungen 2010“ zu beraten sei.
Herr Strüwer fasst als
Fazit zusammen, dass nach den gemachten Ausführungen durchaus geschaut werde,
ob man diesen überaus wichtigen Aufgabenbereich weiterführen könne. Er bäte
jedoch bei solchen Mitteilungen zu schauen, ob der Jugendhilfeausschuss
zuständig sei und ob genügend Informationen vorhanden seien, um sich abschließend
eine Meinung bilden zu können. Die Angelegenheit werde am 24.03.2010 im
Sozialausschuss behandelt. Bis dahin lägen sicher auch mehr Informationen zu
der Thematik vor.
Frau Burghardt ist damit
nicht zufrieden. Auch wenn die Zuständigkeit beim Sozialausschuss liege, sei
sie der Meinung, dass sehr wohl Inhalte und Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe
und des Kinderschutzkonzeptes tangiert seien. Sie bäte darum, Informationen
über solche Sachverhalte frühzeitig zu geben, damit man als Ausschuss in der
Lage sei, zu handeln. Frau Korthaus habe Vertrauensverhältnisse aufgebaut, die
bei Einstellung einer neuen Person neu aufgebaut werden müssten. Sie sei nicht
bereit, dass in der Form zu akzeptieren. Sie halte es für unschädlich, dass der
Jugendhilfeausschuss dazu ein Statement abgebe.
Herr Dr. Schmidt merkt an,
dass all diese Argumente in der Vorstandssitzung gefallen seien.
Herr Strüwer ist der
Meinung, dass man der Verwaltung Raum geben müsse, möglicherweise einen anderen
Vorschlag zu unterbreiten und in den zuständigen Gremien zu beraten.
Herr Fischer gibt zu
bedenken, dass ja die Möglichkeit bestünde, dass Frau Korthaus von einem freien
Träger eingestellt würde. Vielleicht könne man diesen Gedanken mit in die
Prüfung einbeziehen.
Frau Burghardt ist der
Meinung, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt. Sie bäte
die Träger, das Angebot der Übernahme der Aufgabe auszuschlagen, damit diese
bei der Kommune bleibe. Man habe keine Garantie dafür, dass in ein paar Jahren
nicht auch dieser Zuschuss dann gekappt würde. Nur so könne die Stelle dauerhaft
manifestiert und ggf. ausgebaut werden.
Frau Klos-Eckermann
schließt sich den Ausführungen von Frau Burghardt an. Sie formuliert eine
Empfehlung an den Sozialausschuss.
Frau Helling fragt, ob es
rein juristisch die Möglichkeit gebe, Frau Korthaus als Familienhebamme
weiterzubeschäftigen.
Herr Dr. Schmidt führt
aus, dass das juristisch möglich sei, der Oberbürgermeister jedoch damit gegen
Auflagen des Regierungspräsidenten verstoßen und sich möglicherweise
schadensersatzpflichtig machen würde.
Herr Fischer weist darauf
hin, dass auch eine kommunale Aufgabe von einem freien Träger wahrgenommen
werden könnte. Die Stadt könne sehr wohl jemanden mit der Wahrnehmung dieser
Aufgabe beauftragen. Es gebe viele Beispiele dafür, dass das eine gute Lösung
sein könne.
Frau Haack macht darauf
aufmerksam, dass es sich bei der Arbeit der Hebamme um einen ganz sensiblen
Bereich handele und darauf zu achten sei, dass die Vorschriften des
Datenschutzes eingehalten werden müssten.
Herr Strüwer greift den
Vorschlag von Frau Klos-Eckermann auf und lässt über die Empfehlung an den
Sozialausschuss abstimmen.
Herr Fischer möchte auf
eine Veranstaltung aufmerksam machen, die Anfang des Jahres stattgefunden habe.
Die Kindertafel habe den zweiten Kalender herausgebracht. Es gebe noch einige
Restexemplare, die er zur Verfügung stelle.
Außerdem teilt er mit, dass die evangelische Jugend in diesem Jahr 90
Jahre alt würde.
Er lade am 23. März in den
Cinestar ein, um dort einen gemeinsamen Gottesdienst zu feiern und einen Film
zu schauen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses seien eingeladen, sich
dazu anzumelden.
Herr Feldhaus teilt mit,
dass er einen interessanten Zeitungsartikel gelesen habe, in dem es um eine
mögliche Mehrwertsteuererhöhung bei Schulessen gegangen sei. Die Stadt Tübingen
habe einen Brief an Herrn Schäuble geschickt, dass es nicht sein könne, dass
gerade in diesem Bereich der Schulverpflegung ein Mehrwertsteuersatz in Höhe
von 19 % erhoben würde. Er erklärt, dass er es begrüßen würde, hier im
Ausschuss eine Resolution aufzusetzen, um auf den Gesetzgeber einzuwirken.
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass man in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung auf jeden Fall über
den Offenen Ganztag sprechen würde. Er bitte die Verwaltung, den angesprochenen
Punkt an der Stelle aufzugreifen.
Grundsätzlich bäte er darum, die vorgegebene Tagesordnung dahingehend zu
beachten, dass es einen Unterschied zwischen Mitteilungen und Resolutionen
gebe. Der richtige Weg sei grundsätzlich der, die Angelegenheit vorab dem
Vorsitzenden mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit habe, den Punkt auf die
Tagesordnung zu setzen.
Herr Haensel freut sich,
dem Ausschuss mitteilen zu können, dass am morgigen Tag die
Kinderschutzambulanz der Öffentlichkeit vorgestellt würde. Er bedankt sich ganz
herzlich bei allen, die an diesem Projekt mitgewirkt haben.
