10.03.2010 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Burghardt berichtet, dass sie am heutigen Tage einen Anruf vom Gesundheitsamt bekommen habe, dass die Stelle der halbtags beschäftigten Familienhebamme gestrichen sei. Frau Korthaus habe als Nachfolgerin von Frau Rodney nur einen Arbeitsvertrag für zwei Jahre bekommen. Dieser Vertrag ende am 15.05.2010. Ein Wiederbesetzungsantrag sei abgelehnt worden. Der Kinderschutzbund und andere Einrichtungen seien in diesem Zusammenhang vom Gesundheitsamt gefragt worden bzw. würden noch gefragt werden, ob sie bereit seien, diese Stelle zu übernehmen. Sie sei der Meinung, dass der Jugendhilfeausschuss zu dieser Problematik Stellung beziehen müsse.

Sie sei der Meinung, dass die Arbeit der Familienhebamme eine kommunale Aufgabe sein müsse, weil es eine ganz besondere kommunale Vernetzung für diese Stelle  geben müsse.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt in Richtung von Frau Burghardt, dass er ihre Betroffenheit teile.

Er sei auch der Auffassung, dass die Stelle einer Familienhebamme in Hagen absolut notwendig sei. Es handele sich seines Erachtens auch um eine Pflichtaufgabe.

Herr Oberbürgermeister Dehm habe nicht entschieden, die Stelle zu streichen. Es habe sich das Problem gestellt, dass die Stelleninhaberin befristet eingestellt sei. Wenn man sie weiter beschäftigen hätte, sei das einer Festanstellung gleichgekommen. Er habe darum gebeten, zu prüfen, ob diese Tätigkeit über Werkverträge mit ortsansässigen Hebammen weiterführen könne oder alternativ eine neue Stelleninhaberin zu finden.

Zuständiger Ausschuss sei der Sozialausschuss, in dem dieser Sachverhalt zum Thema „Haushaltsplanberatungen 2010“ zu beraten sei.

 

Herr Strüwer fasst als Fazit zusammen, dass nach den gemachten Ausführungen durchaus geschaut werde, ob man diesen überaus wichtigen Aufgabenbereich weiterführen könne. Er bäte jedoch bei solchen Mitteilungen zu schauen, ob der Jugendhilfeausschuss zuständig sei und ob genügend Informationen vorhanden seien, um sich abschließend eine Meinung bilden zu können. Die Angelegenheit werde am 24.03.2010 im Sozialausschuss behandelt. Bis dahin lägen sicher auch mehr Informationen zu der Thematik vor.

 

Frau Burghardt ist damit nicht zufrieden. Auch wenn die Zuständigkeit beim Sozialausschuss liege, sei sie der Meinung, dass sehr wohl Inhalte und Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe und des Kinderschutzkonzeptes tangiert seien. Sie bäte darum, Informationen über solche Sachverhalte frühzeitig zu geben, damit man als Ausschuss in der Lage sei, zu handeln. Frau Korthaus habe Vertrauensverhältnisse aufgebaut, die bei Einstellung einer neuen Person neu aufgebaut werden müssten. Sie sei nicht bereit, dass in der Form zu akzeptieren. Sie halte es für unschädlich, dass der Jugendhilfeausschuss dazu ein Statement abgebe.

 

Herr Dr. Schmidt merkt an, dass all diese Argumente in der Vorstandssitzung gefallen seien.

 

Herr Strüwer ist der Meinung, dass man der Verwaltung Raum geben müsse, möglicherweise einen anderen Vorschlag zu unterbreiten und in den zuständigen Gremien zu beraten.

 

Herr Fischer gibt zu bedenken, dass ja die Möglichkeit bestünde, dass Frau Korthaus von einem freien Träger eingestellt würde. Vielleicht könne man diesen Gedanken mit in die Prüfung einbeziehen.

 

Frau Burghardt ist der Meinung, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt. Sie bäte die Träger, das Angebot der Übernahme der Aufgabe auszuschlagen, damit diese bei der Kommune bleibe. Man habe keine Garantie dafür, dass in ein paar Jahren nicht auch dieser Zuschuss dann gekappt würde. Nur so könne die Stelle dauerhaft manifestiert  und ggf. ausgebaut werden.

 

Frau Klos-Eckermann schließt sich den Ausführungen von Frau Burghardt an. Sie formuliert eine Empfehlung an den Sozialausschuss.

 

Frau Helling fragt, ob es rein juristisch die Möglichkeit gebe, Frau Korthaus als Familienhebamme weiterzubeschäftigen.

 

Herr Dr. Schmidt führt aus, dass das juristisch möglich sei, der Oberbürgermeister jedoch damit gegen Auflagen des Regierungspräsidenten verstoßen und sich möglicherweise schadensersatzpflichtig machen würde.

 

Herr Fischer weist darauf hin, dass auch eine kommunale Aufgabe von einem freien Träger wahrgenommen werden könnte. Die Stadt könne sehr wohl jemanden mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragen. Es gebe viele Beispiele dafür, dass das eine gute Lösung sein könne.

 

Frau Haack macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Arbeit der Hebamme um einen ganz sensiblen Bereich handele und darauf zu achten sei, dass die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden müssten.

 

Herr Strüwer greift den Vorschlag von Frau Klos-Eckermann auf und lässt über die Empfehlung an den Sozialausschuss abstimmen.

 

Herr Fischer möchte auf eine Veranstaltung aufmerksam machen, die Anfang des Jahres stattgefunden habe. Die Kindertafel habe den zweiten Kalender herausgebracht. Es gebe noch einige Restexemplare, die er zur Verfügung stelle.

Außerdem teilt er mit, dass die evangelische Jugend in diesem Jahr 90 Jahre alt würde.

Er lade am 23. März  in den Cinestar ein, um dort einen gemeinsamen Gottesdienst zu feiern und einen Film zu schauen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses seien eingeladen, sich dazu anzumelden.

 

Herr Feldhaus teilt mit, dass er einen interessanten Zeitungsartikel gelesen habe, in dem es um eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung bei Schulessen gegangen sei. Die Stadt Tübingen habe einen Brief an Herrn Schäuble geschickt, dass es nicht sein könne, dass gerade in diesem Bereich der Schulverpflegung ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % erhoben würde. Er erklärt, dass er es begrüßen würde, hier im Ausschuss eine Resolution aufzusetzen, um auf den Gesetzgeber einzuwirken.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass man in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung auf jeden Fall über den Offenen Ganztag sprechen würde. Er bitte die Verwaltung, den angesprochenen Punkt an der Stelle aufzugreifen.

Grundsätzlich bäte er darum, die vorgegebene Tagesordnung dahingehend zu beachten, dass es einen Unterschied zwischen Mitteilungen und Resolutionen gebe. Der richtige Weg sei grundsätzlich der, die Angelegenheit vorab dem Vorsitzenden mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit habe, den Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Herr Haensel freut sich, dem Ausschuss mitteilen zu können, dass am morgigen Tag die Kinderschutzambulanz der Öffentlichkeit vorgestellt würde. Er bedankt sich ganz herzlich bei allen, die an diesem Projekt mitgewirkt haben.

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Sozialausschuss, im Sinne der kontinuierlichen Weiterarbeit bezüglich  früher Hilfen, nach Möglichkeiten der Weiterführung der kommunalen Aufgabe der Familienhebamme zu suchen.  

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0