10.03.2010 - 3 Haushaltsplanberatungen 2010
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 10.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Walter erläutert den Haushaltsplanentwurf 2010 und die dazu ausgelegten Unterlagen
(siehe Anlagen 1 – 3 zu TOP 3).
Herr Strüwer findet den im Haushaltsplanentwurf gemachten Hinweis auf die gesamtstädtische
Schuldenentwicklung der Stadt Hagen sinnvoll. Pro Tag baue die Stadt Hagen
420.000 € neue Schulden auf. Das sei sehr beängstigend. Es sei für die
Stadt Hagen nicht möglich, die Aufgaben allein zu stemmen. Man werde sich
bewegen müssen, um Schulden abzubauen. Erst dann könne man auf Hilfe vom Land
oder Bund hoffen.
Herr Dr. Schmidt weist auf einen wichtigen Hinweis von Frau Walter hin, dass man primär
über Ziele und Kennzahlen steuern wolle. Er verweist auf die letzten 17 Seiten
im Haushaltsplanentwurf. Er bittet, die Ziele der Kinder- und Jugendarbeit als
Überschrift in den Haushaltsplanberatungen den erforderlichen Haushaltsmitteln
gegenüberzustellen und dann zu erklären, ob man mit den Zielen einverstanden
sei.
Herr Strüwer hält die Formulierung von Herrn Dr. Schmidt für irreführend,
dahingehend, als ob man die freie Verfügungsmasse noch im Hintergrund habe, um
freie Entscheidungen treffen zu können. Dies sei nicht der Fall. Dieser
Haushaltsplan sei sicher darauf gegründet, dass weite Teile dieses
Fachbereiches mit seinen Leistungen und
Aufgabenstellungen auf rechtlichen
Verpflichtungen basiere. Man habe in bestimmten Bereichen gute Standards
aufgebaut, die sicher in den Zahlen für 2010 Berücksichtigung gefunden hätten.
In den nächsten Jahren werde es harte Diskussionen dazu geben.
Grundlage für die Beratung könnten die vorgelegten Teilergebnispläne
sein. Möglicherweise käme man in der Zukunft zu neuen inhaltlichen Bewertungen.
Er schlägt vor, die Teilergebnispläne nacheinander abzuarbeiten.
Er stellt Fragen zum Teilplan
1.21.42 – Fördermaßnahmen für Schüler -, die von Herrn Goldbach
beantwortet werden.
Herr Steuber erläutert eine Frage zum Teilplan 1.31.41 – Unterhaltsvorschussleistungen -.
Auf Nachfrage von Herrn Steuber erklärt Frau Walter zum Teilplan
1.36.10 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, dass der in der
Veränderungsliste ausgewiesene Mehrbetrag in Höhe von 350.000 € für den
Ausbau der Tagespflege in der Zeile 15 bei den Transferaufwendungen zusätzlich
zur Verfügung gestellt würde.
Auf eine Frage von Herrn Strüwer zu den nicht vorhandenen Steigerungen in
diesem Teilplan, die im Gegensatz zu dem politischen Ziel stünden, die
Tagespflege ausweiten zu wollen, erklärt
Herr Dr. Schmidt, dass der Ausbau der Tagespflege gewollt sei. Hinter
den aufzustockenden Mittel in Höhe von 350.000 € stehe der Auftrag an die
Caritas zur Gestaltung der Kindertagespflege.
Die Stadt wolle sich aus diesem Bereich herausziehen. Die Zahlen
beruhten auf den Berechnungen des externen Partners.
Er bittet Frau Walter und die Mitarbeiter des Fachbereichs, zu den
entsprechenden Teilplänen die Hinweise aus der Veränderungsliste und der
Konsolidierungsliste zu geben.
Herr Feldhaus weist darauf hin, dass er zu den Erläuterungen zu dem Teilplan irritiert
gewesen sei. Man habe im Jugendhilfeausschuss zu dem Thema Tagespflege diskutiert.
In der Erläuterung sei noch vom Müttertageswerk die Rede. Nach seiner Kenntnis
sei doch noch offen, wie das Verfahren in Hagen umgesetzt werde. Herr Dr.
Schmidt habe in diesem Zusammenhang die Caritas erwähnt. Er bittet um
Aufklärung.
Herr Steuber macht deutlich, dass es insoweit in der Entscheidungsphase sei, dass man
heute Mittag erst die Information erhalten habe, dass das Geld bereitgestellt
werde. Man sei daher bis heute nicht in der Lage gewesen, die Leistungs- und
Entgeltvereinbarung mit der Caritas abzuschließen. Das könne jetzt kurzfristig
erfolgen. Das angepeilte Ziel sei, 320 zusätzliche Tagespflegeplätze zu erreichen.
Man habe nicht vergessen, dass die Trägerlandschaft zu diesem Thema ausgeweitet
werden solle. Das werde man auch weiterhin verfolgen.
Zum Teilplan 1.36.20 – Jugendarbeit – weist Herr Goldbach
auf eine Konsolidierungsmaßnahme bei dem kommunalen Angebot von
Ferienfreizeiten hin, die im Haushaltsplanentwurf
2010 jedoch bereits berücksichtigt sei.
Herr Strüwer ergänzt, dass sich der Bereich der Jugendarbeit auch im Kinder- und Jugendförderplan
wiederfinde, über den der Ausschuss in Kürze zu entscheiden habe.
Er gehe davon aus, dass diese Maßnahme dort nachvollziehbar dargestellt
sei.
Auf Nachfrage von Herrn Strüwer erläutert Frau Walter, dass man
aufgrund der Gliederungsvorschriften gehalten sei, den städtischen Bereich und
den Bereich der vertraglichen Regelungen mit freien Trägern auseinanderzuhalten.
Herr Strüwer merkt an, dass die Dinge mit dem Instrument des Kinder- und Jugendförderplans
nachvollziehbarer seien. Man sei froh darüber, dass es in Hagen so ein gutes
Miteinander zwischen Stadt und freien Trägern, Jugend- und Wohlfahrtsverbänden
gebe und man auch gemeinsam an inhaltliche Planungen gehe. Es sei bedauerlich,
dass man das an dieser Stelle nicht transparenter und übersichtlicher gestalten
könne.
Herr Goebels erläutert die finanziellen Veränderungen zum Teilplan 1.36.30 –
Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen / Familien -.
Frau Walter teilt dazu mit, dass es sich um eine Steigerung in diesem Bereich um ca.
600.000 € handelt.
Herr Strüwer ergänzt, dass die finanzielle Entwicklung in diesem Bereich in den
letzten Jahren extrem hoch gewesen sei. Der Bereich der Erziehungshilfen sei
sehr kostenintensiv. Man werde sich mit diesem Bereich in den kommenden Monaten
intensiv auseinandersetzen.
Herr Goebels weist darauf hin, dass die Stadt Hagen im Vergleich mit anderen Kommunen
nicht an der Spitze der Ausgaben liege.
Herr Haensel ist der Meinung, dass man bei einem Rückblick über die ganzen Jahre
feststellen könne, dass man sich auch im interkommunalen Vergleich auf einem
guten Mittel bewege. Es bliebe die Aufgabe, durch Prävention einen anderen
Zugang zu ermöglichen und die Hilfesysteme angemessen zu verändern. Das würde
auch eine wirtschaftliche Entlastung zur Folge haben.
Herr Steuber weist in diesem Zusammenhang auf die Fortführung
des Projektes mit dem Landesjugendamt hin. Die Gedanken aus diesem Projekt
seien in der Verwaltung weiter vorangetrieben worden. Man habe ein Konzept dazu
entwickelt, das in einer ersten Lesung dem Verwaltungsvorstand präsentiert
worden sei. Man wolle eine Summe von 500.000 € in niederschwellige
Angebote investieren. Diese könnten nach dem Konzept in den Familienzentren
entwickelt werden. Zurzeit plane man, mit dem Finanzvorstand darüber
nachzudenken, wie die Wirksamkeitsanalyse in Hagen gelingen könne.
Der Ausschuss würde
weiterhin über die Entwicklung informiert.
Herr Strüwer stellt eine Frage zum Teilplan 1.36.50 –
Tageseinrichtungen für Kinder - .
Frau Haack erläutert zu dem Mehrertrag von 2 Millionen
Euro, dass dieser Betrag vom Land zum Ausbau der Familienzentren vorgesehen sei. Das Gleiche
gelte für die Sprachförderung.
Herr Schurgacz möchte wissen, ob die städtischen Einrichtungen
finanziell genauso gestellt würden wie die Einrichtungen der freien Träger. Sei
es auch so, dass die Summe der Kopfpauschalen das Budget für die Einrichtung
ergebe? Sei das auch für die städtischen Einrichtungen auskömmlich?
Herr Dr. Schmidt antwortet, dass man davon ausgehe, dass man
abgesehen von dem Minderzuschuss im Vergleich zu den freien Trägern, der sich
in einem höheren Eigenanteil bemerkbar mache, die Kindpauschalen in der
gleichen Abrechnungsweise für die kommunalen Einrichtungen gelten.
Herr Schurgacz erläutert, dass man ein gewisses Budget für eine
Einrichtung habe. Dieses setze sich
zusammen aus Landeszuschuss, kommunalen Zuschuss und Trägeranteil. Seine Frage
sei nun, ob die Stadt mit diesem Budget auskomme oder ob zugeschossen werden
müsse.
Herr Steuber versteht die Frage von Herrn Schurgacz
dahingehend, ob die Stadt eine städtische Kindertagesstätte mit den
Kindpauschalen und dem Trägeranteil betreiben könne oder ob es darüber hinaus
versteckte zusätzliche freiwillige Leistungen gebe.
Herr Schurgacz macht deutlich, dass es kein Geheimnis sei, dass
man in Hagen ca. 400 Kindergartenplätze abbauen müsse. Es stelle sich die
Frage, wo man kostengünstig gute Kindergartenbetreuung anbieten könne und wo
demnächst abzubauen sei.
Das müsse sozial- aber
auch kostenverträglich geschehen.
Frau Klos-Eckermann wundert sich, dass als gesetzliche Grundlage
fälschlicherweise das GTK genannt sei.
Zum Teilplan 1.36.60
– Einrichtungen der Jugendarbeit – weist Herr Goldbach auf
die auf Seite 89 aufgeführten Investitionsmaßnahmen hin. Dort sei im Rahmen des
Konjunkturpaketes II der Kinderspielplatz Dreieckstraße genannt, der bereits
ausgeschrieben sei. Auch der Kinderspielplatz Drostenhof im Bereich des Bezirks
Hohenlimburg werde voraussichtlich bis zum Spätsommer diesen Jahres fertig
gestellt.
Herr Strüwer formuliert den Beschlussvorschlag und lässt
darüber abstimmen.
