03.12.2009 - 2 Prozess Stadt Hagen und G.I.V. mbH ./. Deutsche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt zunächst an, dass die Deutsche Bank ihr Einverständnis dazu gegeben habe, eine Veröffentlichung der wesentlichen Eckdaten mitzutragen. Aus diesem Grund sei die heutige Beratung im öffentlichen Teil der Ratssitzung möglich. Dadurch solle eine gewisse Transparenz in dieser Thematik gegenüber der Öffentlichkeit erzeugt werden. Die Derivatgeschäfte werden als dunkles Kapitel in die  Geschichte der Stadt Hagen eingehen. Der Schaden in Höhe von rd. 40 Millionen Euro hinterlasse bei der Bürgerschaft Fassungslosigkeit, Enttäuschung und Wut. Bei den Bürgerinnen und Bürgern sei das Vertrauen in Politik und Verwaltung erheblich gesunken. Dieser Eindruck sei im besonderen Maß durch die ehemalige Stadtkämmerin, Frau Grehling, entstanden. Frau Grehling habe einen Scherbenhaufen unvorstellbaren Ausmaßes hinterlassen und bis zum heutigen Tage nicht zur Schadensbegrenzung beigetragen. Herr Oberbürgermeister Dehm äußert zwar sein Verständnis dafür, dass rechtliche Konsequenzen gezogen und vermeintlich Schuldige in Anspruch genommen werden sollen, bittet aber um Verständnis, dass die Ratsmitglieder eine besondere Verantwortung gegenüber der Stadt haben. Der Sachverhalt müsste rational betrachtet und Chancen sowie Risiken abgewogen werden. In diesem Zusammenhang weist Herr Oberbürgermeister Dehm nach Rücksprache mit den beauftragten Anwälten und der Verwaltung darauf hin, dass die Erfolgsaussichten auf Fortsetzung eines Klageverfahrens gegen die Deutsche Bank gegen Null tendieren würden. Die Verfahrenskosten in der zweiten Instanz würden, im Falle einer Niederlage, zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Euro betragen. Die Möglichkeit einer anschließenden Überprüfung im Revisionsverfahren sei unwahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund sei der Vergleich, auch wenn dieser in der relativen Summe im Bezug zur Schadenssumme sehr mager wirke, sinnvoll, weil mit rd. 3,5 Millionen Euro immer noch eine absolut hohe Summe an Schadensbegrenzung erzielt werden konnte. Trotz des Verfehlens des eigentlichen Zieles, nämlich den Gesamtschaden einzuholen, habe die Auseinandersetzung mit der Deutschen Bank Sinn gemacht. Mit der Annahme des Vergleiches würde ein Schlussstrich in Bezug auf eine weitere Auseinandersetzung mit der Deutschen Bank gezogen. Gleichzeitig wäre es aus Sicht von Herrn Oberbürgermeister Dehm konsequent, wenn damit die Entscheidung verbunden werde, ob es zu einer Inanspruchnahme von Beteiligten kommen müsste. Dieser Zusammenhang sei schon deshalb zwingend, weil die seinerzeit abgegebenen Einredeverzichtserklärungen bis zum 31.12.2009 befristet waren. Bei einer  Untätigkeit seitens der Verwaltung würden die entsprechenden Ansprüche verjähren. Herr Oberbürgermeister Dehm erinnert daran, dass den Beteiligten bei einer möglichen Inanspruchnahme grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz nachgewiesen werden müsste. Nach Einschätzungen der beauftragten Rechtsanwälte seien die Erfolgsaussichten einer Zivilklage gegen die seinerzeit für die Verwaltung handelnden Personen gering und die damit einhergehende Begründung nachvollziehbar. Die weitere Verfolgung dieser Ansprüche sei mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Darüber hinaus sei die Inanspruchnahme einzelner Beteiligte nach Rücksprache mit den Rechtsanwälten nicht sinnvoll, weil diese wahrscheinlich gegenüber den anderen Beteiligten den Streit verkünden würden, um im Zweifel Ansprüche abwälzen zu können. Wegen des gefühlten Missverhältnisses zwischen dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden und der juristischen Einschätzung sei die heute zu treffende Entscheidung besonders schwierig. Vor dem Hintergrund der nun öffentlich geführten Diskussion in dieser Angelegenheit sollten sich alle Ratsmitglieder der gemeinsamen Verantwortung gegenüber den beteiligten Personen bewusst sein.

 

Herr Röspel erinnert in seiner persönlichen Stellungnahme an das Bekanntwerden des finanziellen Schadens in Höhe von rd. 55 Millionen Euro in Bezug auf die Derivatgeschäfte im Herbst 2005. Noch heute sei ihm unverständlich, wie die damalige Stadtkämmerin, ohne jedes Risikobewusstsein, so viel Geld in ein einziges Geldanlageprodukt investieren konnte. Dieses Verhalten sei zwar leichtsinnig, aber nicht grob fahrlässig gewesen. Die CDU-Fraktion sei von Frau Grehling maßlos enttäuscht. Die Bemühungen und die Erfolge der letzten Jahre zur Sanierung des städtischen Haushaltes im Rahmen des Konsolidierungsmanagement seien durch eine einzige Entscheidung von Frau Grehling aufgezehrt worden. Die Bereitschaft der Verwaltung, den alternativlosen Konsolidierungsweg weiter zu gehen, habe seit dieser Zeit nachgelassen. Der nicht messbare Vertrauens- und Motivationsverlust sei gegenüber dem politisch messbaren Schaden viel größer. Herr Röspel äußert sein Verständnis für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt sowie für die weiteren im Zusammenhang stehenden Personen, dass diese entsprechende Gerechtigkeit gegenüber seinerzeit handelnden Personen einfordern würden. Allerdings hätten andere Kommunen mit den Derivatgeschäften ebenfalls eine schlechte Erfahrung gemacht, wobei nicht vergessen werden dürfe, dass mit den Derivatgeschäften bis heute rd. 14 Millionen Euro an Einnahmen erzielt wurden. Frau Grehling, so Herr Röspel, hätte menschliche Größe zeigen können, wenn Sie sich in der heutigen Ratssitzung für Ihr seinerzeitiges Handeln entschuldigt hätte. Wegen der Sinnlosigkeit, Geld in ein auswegloses Verfahren zu investieren, ohne den Schaden geringfügig ändern zu können, werde die CDU-Fraktion dem heutigen Vergleich zustimmen. Nach dem derzeitigen juristischen Sachstand sei es die sicherste Möglichkeit den entstanden finanziellen Schaden teilweise zu verringern. Weiter sehe die CDU-Fraktion in der Weiterverfolgung von Haftungsansprüchen aus juristischer Sicht und aufgrund der fehlenden Aussicht auf Erfolg keinen Handlungsbedarf. Mit den Erfahrungen aus der Vergangenheit und mit dem Blick nach vorne sollte gemeinsam mit der Politik, der Verwaltung und Herrn Oberbürgermeister Dehm ein neuer Weg gegangen werden.

 

Herr Krippner begrüßt für die SPD-Fraktion ausdrücklich die Zulassung der Diskussion im öffentlichen Teil der Ratssitzung und stimmt den Ausführungen seines Vorredners zu. Derivate seien keine Instrumente, um die Zinslast des städtischen Haushaltes zu sanieren. Die SPD-Fraktion teile die Einschätzung der städtischen Anwälte, dass ein positives Urteil in der Berufungsinstanz nicht zu erwarten sei. Auch die Zulassung der Revision sei ausgesprochen ungewiss, wobei insbesondere der Kostenhintergrund von rd. 1,3 Millionen Euro im Vordergrund treten würde. Unter diesen Umständen habe sich seine Fraktion einstimmig darauf geeinigt, dem Vergleich zwischen der Stadt und der Deutschen Bank zuzustimmen. Die erfolgreiche zivilrechtliche Verfolgung gegenüber einzelner Personen sei bei einer Annahme des Vergleiches erheblich schwieriger. Die SPD-Fraktion zeige sich aber über die mangelnde Abstimmung zwischen Herrn Oberbürgermeister Dehm und dem Regierungspräsidenten, Herrn Diegel, überrascht und fragt nach, ob aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassung nicht ein Konflikt auf die Stadt zukäme.

 

Herr Riechel vertritt die Auffassung, dass sich der von Herrn Oberbürgermeister Dehm geforderte Schlussstrich für die Stadt Hagen negativ auswirken würde. Der Vergleichsvorschlag spiegelt das Verhalten des getätigten Geschäftes in Höhe von 1:8 wieder. Das Ergebnis sei aus Sicht seiner Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen kein akzeptabler Vergleich. Nach Abzug aller Kosteneinflüsse erhalte die Stadt einen Betrag in Höhe von rd. 3,2 Millionen Euro. Im Verhältnis der insgesamt verlorenen Summe werde deutlich, welche Chancen die Stadt in diesem Zusammenhang bekommen habe. Die Auszahlung dieses für die Deutsche Bank niedrigen Betrages verfolge lediglich das Ziel, dass positive Urteil für die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), in dem die Stadt Hagen obsiegt habe, gegenstandslos zu machen. Dieses Urteil sei das Einzige bundesweit, welches die Deutsche Bank gegen sich gelten lasse müsse. Entgegen der Einschätzung der Rechtsanwälte der Stadt gäbe es einhergehende Rechtsauffassungen zu den in Rede stehenden Derivatgeschäften. Vor dem Hintergrund bereits bestehender anhängiger Verfahren beim Bundesgerichtshof und des damit zu erwartenden Grundsatzurteiles könnten die Erfolgsaussichten durchaus anders gewertet werden. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der Gerichte und der Vielzahl an ähnlichen Verfahren sei es bisher nicht zu einer einheitlichen Rechtsauffassung gekommen. Die Stadt werde sich bei einer Annahme eines Vergleiches aller Chancen berauben, mögliche Ansprüche später geltend machen zu können. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen schlage aus diesem Grund vor, den Vergleich abzulehnen, das gesamte Verfahren ruhend zu stellen und das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) abzuwarten. Hinsichtlich der Verschuldung und der Haftung von handelnden Personen, erklärt Herr Riechel, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Verfolgung und Inanspruchnahme aller beteiligten und handelnden Personen, sowohl zivilrechtlich und disziplinarisch als zwingend notwendig erachte.

 

Herr Dr. Bücker erklärt für seine Fraktion Hagen Aktiv, dass diese dem Vergleich nicht zustimmen werde. Nach Abzug aller Auslagen verbliebe lediglich ein marginaler Betrag für die Stadt Hagen. Darüber hinaus werde die Position der Stadt nach Abschluss eines Vergleiches zu stark geschwächt. Hagen Aktiv spreche sich ebenfalls für eine zivilrechtliche Vorgehensweise gegen alle Beteiligten aus.

 

Herr Thielmann erinnert daran, dass die Persönlichkeitsrechte der Verwaltungsmitarbeiter aufgrund bestehender Gesetzeslage berücksichtigt werden müssten. Vor dem Hintergrund der juristischen Sachlage spreche sich seine Fraktion für die Annahme des Vergleichsvorschlages aus. Die frühere Stadtkämmerin sollte, im Gegensatz zu ihren Mitarbeitern und dem ehemaligen Oberbürgermeister, allerdings nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Zwar falle das Verhalten von Frau Grehling nicht unter den Tatbestand der Vorsätzlichkeit, aber nach Auffassung der FDP-Fraktion könnte von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Die Schwierigkeit zur Führung eines Prozesses in diese Angelegenheit liege in der Natur der Sache, aber eine gewisse symbolische Schadenssumme in Höhe eines Jahreseinkommen der ehemaligen Stadtkämmerin sei einklagbar. Gegenüber den anderen Verwaltungsmitarbeitern und dem ehemaligen Oberbürgermeister sehe die FDP-Fraktion keine Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

Herr Feste spricht sich für die Annahme des Vergleiches aus und merkt an, dass die Deutsche Bank in drei bereits gesprochenen Urteilen von Oberlandesgerichten als Gewinner aus den jeweiligen Prozessen hervorgegangen sei. Die Frage der Haftung müsse politisch und rechtlich bewertet werden. Seiner Auffassung nach sollten Haftungsansprüche lediglich gegen Frau Grehling, aber nicht gegen die Mitarbeiter der Verwaltung geltend gemacht werden.

 

Herr Dr. Preuß vertritt die Meinung, dass der Vorschlag auf Ruhestellung des Verfahrens nicht im Widerspruch zur Annahme des Vergleiches stehen würde. Die eine Vorgehensweise würde die andere nicht ausschließen. Bisher würden dem Bundesgerichtshof drei Nichtzulassungsbeschwerden vorliegen, so dass ein Grundsatzurteil noch ausstehe. Dabei sei zu bemerken, dass die Deutsche Bank ein anhängiges Verfahren beim Landgericht Frankfurt verloren habe. Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung, bestehe die Möglichkeit, dass die Deutsche Bank einer Ruhestellung des Verfahrens zustimmen werde.

 

Frau Hentschel erklärt für die Ratsgruppierung Die Linke, dass diese dem Vergleichsvorschlag nicht zustimmen und gegen alle beteiligten Personen zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden sollten.

 

Herr Sieling bezieht sich auf das anstehende Abstimmungsverfahren und erinnert an die bestehenden Befangenheitsgrundsätze. Die in Frage kommenden Ratsmitglieder sollten bei der Abstimmung den Ratssaal verlassen.

 

Herrn Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass Herr Jochen Weber bereits vor der Ratssitzung seine Befangenheit zu den Derivatangelegenheiten erklärt habe.

 

Herr Jochen Weber erklärt erneut seine Befangenheit gegenüber Herr Oberbürgermeister Dehm, weist aber darauf hin, dass er im Abstimmungsverfahren den Sitzungssaal gemäß der Geschäftsordnung des Rates nicht verlassen werde, weil es sich um einen öffentlichen Tagesordnungspunkt handele.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm informiert den Rat darüber, dass Herr Regierungspräsident Diegel in einem persönlichen Gespräch die unterschiedliche Auffassung der Bezirksregierung in Bezug auf die Inanspruchnahme von Beteiligten dargelegt habe und sich die weitere Vorgehensweise je nach Ratsentscheidung vorbehalte.

 

Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass sich die juristische Lage beim Bundesgerichtshof bisher nicht geändert habe. Ergänzend müsste sehr genau zwischen den Verfahren der Kommunalgesellschaften und den Kommunen differenziert werden. Weiter merkt Herr Dr. Schmidt an, dass auf die Einleitung von Disziplinarverfahren im Prozesszusammenhang verzichtet wurde.

 

Die Frage der Zulässigkeit der in Rede stehenden Derivatgeschäfte, so Herr Dr. Lange, sei trotz der Argumentation und Begründung in der Anklageschrift bisher von keinem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar in Frage gestellt worden. Das Landgericht Wuppertal sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in seiner mündlichen Verhandlung seien der Argumentation der Anklageschrift deutlich nicht gefolgt. Eine andere Entscheidung des Bundesgerichtshofes würde sich gegenwärtig ebenfalls nicht abzeichnen. Der Vorsitzende Richter beim OLG Düsseldorf habe darüber hinaus bekräftigt, dass er eine Revision nicht zulassen werde. Die Chancen auf Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde würden bei ca. 10 % liegen. Es stelle sich die Frage, den Vergleich zu akzeptieren oder unter Berücksichtung eines zusätzlichen siebenstelligen Betrages an Anwaltskosten darauf zu hoffen, dass drei Nichtzulassungsbeschwerden, wovon nicht eine sich auf eine Kommune beziehen würde, zum Erfolg führen werden. Als beauftragte Rechtsanwälte bestehe gegenüber der Stadt die Verantwortung, darauf zu achten, dass zu dem bisher entstehenden Schaden zusätzliche Kosten vermieden werden. Die von anderen Personen angesprochenen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen seien von seiner Kanzlei geprüft, bewertet und in den bisherigen mündlichen Verhandlungen mit berücksichtigt worden. Ein Oberlandesgericht sei nicht dazu verpflichtet, ein bestehendes Verfahren bis zur Entscheidung des BGH auszusetzen. Zwar bestehe die Möglichkeit, das Verfahren ruhend zu stellen, aber nur dann, wenn beide Parteien zustimmen würden. Die Prozessvertretung der Deutschen Bank habe gegenüber der Stadt erklärt, dass eine Entscheidung bis zum 17.12.2009 erwartet werde. Die Deutsche Bank sei nicht bereit, dass Verfahren bis zur Entscheidung des BGH ruhend zu stellen. Der Vergleich als Ergebnis sei zwar nicht befriedigend, entspräche aber der Rechts- und Tatsachenlage und würde dieser Rechnung tragen. Der bisher erstrittene Betrag sei zwar zum eingetretenen Schaden eine geringe Kompensation, allerdings besser als gar keine Kompensation.

 

Auf Antrag von Herrn Krippner unterbricht Herr Oberbürgermeister Dehm die Ratssitzung von 16.15 bis 16.40 Uhr.

 

Frau Kramps erläutert ihr angedachtes Abstimmungsverhalten, wonach Sie dem Punkt 5 des Beschlussvorschlages, hier insbesondere die Nichtinanspruchnahme von Frau Grehling, nicht zustimmen werde. Frau Grehling habe grob fahrlässig und pflichtwidrig gehandelt.

 

Herr Thieser stellt die Schwierigkeit der Entscheidungsfindung in dieser Angelegenheit dar, die unter Abwägung politischer und juristischer Gründe getroffen werden müsste und bittet noch mal um Erläuterung, welche Regressansprüche entstehen könnten. Darüber hinaus sollte auch deutlich werden, mit welchem finanziellen Risiko für die Stadt Hagen, hier insbesondere für den Steuerzahler, zu rechnen sei, wenn eine weitere rechtliche Vorgehensweise in Betracht gezogen werde.

 

Herr Riechel erinnert an die seiner Meinung nach falsche bzw. unzureichende Vorgehensweise der beauftragten Rechtsanwälte, die seinerzeit gegenüber den damaligen Ratsmitgliedern als Erfolgsstrategie erläutert wurde. Am Ende sei nichts für die Stadt dabei herausgekommen. Aus diesem Grund sei es aus Sicht seiner Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erforderlich, eine Nichtzulassungsbeschwerde genauer zu prüfen. Eine Risiko-Chancenprüfung sei nicht im ausreichenden Maße und auch nicht flächendeckend vorgenommen worden. Da auch noch andere ähnliche Verfahren von Kommunen gegen die Deutsche Bank bei verschiedenen Landensgerichten anhängig seien, müsste mit einer Welle von Klageverfahren vor dem OLG gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund müsste der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung in dieser Angelegenheit treffen, weil sonst eine Vielzahl an Nichtzulassungsbeschwerden gestellt wird. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werde einem Vergleich nicht zustimmen, weil immer noch ein Verlust von rd. 39 Millionen Euro bleiben würde.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Sachstandslage hinterfragt Herr Klinkert kritisch die von den beauftragten Rechtsanwälten empfohlene Vorgehensweise.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erinnert daran, dass die Begründungen und die Darstellungen des Verfahrensablaufes deutlichen machen würden, welche unabsehbaren Entwicklungen es in diesem Prozess gegeben habe.

 

Herr Dr. Lange führt aus, dass seine Kanzlei auf die juristischen Risiken hingewiesen und darüber hinaus in der Folgezeit weitere Risiken dem Rat der Stadt offen dargelegt habe. Die Argumentation und die Begründung in der Klageschrift hätten in der ersten und zweiten Instanz nicht gewechselt, sondern seien nur anders gewichtet worden. Insgesamt habe seine Kanzlei drei Prozesse geführt. Für die Stadtentwässerung Hagen sei 1/3 des Schadens kompensiert worden. Der Prozess der G.I.V. wurde gewonnen. Der Prozess für die Stadt Hagen wurde bedauerlicherweise nicht gewonnen, sei aber eine Frage der juristischen Bewertung. Weiter geht Herr Dr. Lange auf das bestehende Prozessrisiko gegenüber den beteiligten Personen und den damit im Zusammenhang anstehenden Prozesskosten ein. Selbst bei einem erfolgreich gegen Frau Grehling geführten Prozess werde diese einen anteilsmäßigen Tatbeitrag bei den anderen beteiligten Personen im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs einfordern.

 

Herr Schmidt hält die Inanspruchnahme und Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Beteiligten für dringend erforderlich, um gegenüber der Bevölkerung auch weiterhin glaub- und vertrauenswürdig gegenübertreten zu können. Die Entscheidung der groben Fahrlässigkeit sollte in die Hände der Richter übergeben werden.

 

Herr Dr. Preuß spricht sich nach wie vor für die Verfolgung und Inanspruchnahme der beteiligten Personen aus. Aus wirtschaftlicher Sicht sollten nicht nur die Verfahrenskosten betrachtet, sondern auch ein klares Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Verwaltung gegeben werden, die gute und zuverlässige Arbeiten leisten würden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm schlägt vor, zunächst über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen und der Gruppierung Die Linke über die Annahme des Vergleiches namentlich abzustimmen zu lassen. Im weiteren Abstimmungsverfahren hinsichtlich der Inanspruchnahme von Verantwortlichen müssten dann vor dem Hintergrund des Ausgangs der bisherigen Verfahren bei der G.I.V. und der SEH die Verantwortlichen für diese Bereiche herausgenommen werden. Die unter Punkt 6 bis 9 in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Personen müssten demnach gestrichen werden. Herr Oberbürgermeister Dehm lässt wie folgt über diese Vorgehensweise abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Vorgehensweise wird zugestimmt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Im Anschluss, so Herr Oberbürgermeister Dehm, werde es aufgrund des Antrages der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen und Hagen Aktiv eine geheime Abstimmung darüber geben, inwieweit die in der Vorlage benannten Personen (1 bis 5) zivilrechtlich und disziplinarrechtlich in Anspruch genommen werden. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, so werde über den nächsten in Rede stehenden Antrag, lediglich gegen Frau Grehling zivilrechtliche Ansprüche, gedeckelt auf Ihr derzeitiges Jahresgehalt, geltend zu machen, ebenfalls geheim abgestimmt. Sollte auch diesem Antrag die Mehrheit des Rates nicht entsprechen, so hätten sich die Fraktionsvorsitzenden dahingehend geeinigt, dass über keine weitere Inanspruchnahme abgestimmt werde.

 

Gegen diese Verfahrensweise bestehen keine Bedenken.

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über folgenden Antrag namentlich wie folgt abstimmen:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem zwischen der Stadt Hagen und der Deutschen Bank ausgehandelten Vergleichsvorschlag zu.

 

Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt und angewiesen, dem Vergleich zuzustimmen.

 

 

Herr Alda                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Beyel                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Buddeberg                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Dr. Bücker                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Ciupka                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Cramer                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Dücker                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Erlmann                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Feste                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Fischbach                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Dr. Fischer                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Dr. Geiersbach                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Grzeschista                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Häßner                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Helling                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Hentschel                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Kayser                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Kingreen                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Klepper                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Klinkert                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

 

Frau Klos-Eckermann                                          Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Knollmann                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Kramps                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Krippner                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

 

Frau Kulla                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Kurrat                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Ludwig                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Meier                                                                       Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Metz                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Neuhaus                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Niemann                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

__________________________________________________________

Frau Nigbur-Martini                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Dr. Preuß                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Priester-Büdenbender                            Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Dr. Ramrath                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Reinhardt                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Reinke                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Riechel                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Röspel                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Romberg                                                        Ja                            Nein              Enthaltung Herr Rudel                                                                                    Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Schisanowski                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Schmidt                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Frau Schmidt-Winterhoff                                          Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Schulz                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Sieling                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Söhnchen                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Strüwer                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Thielmann                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Thieser                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

 

Frau Timm-Bergs                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Treß                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Voigt                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Walter                                                                      Ja                            Nein              Enthaltung

 

Herr Weber, Jochen                                                        Ja                            Nein              Enthaltung

Herr Oberbürgermeister Dehm                            Ja                            Nein              Enthaltung

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

44

Dagegen:

11

Enthaltungen:

1

 

 

Bevor über den nächsten Antrag geheim abgestimmt wird, bittet Herr Oberbürgermeister Dehm die Fraktionen, um Vorschläge für die Zählkommission.

 

Von den Fraktionen werden für die Zählkommission folgende Personen entsandt:

 

CDU                                                        Herr Voigt

 

SPD                                                        Frau Timm-Bergs

 

Bündnis 90/ Die Grünen              Herr Dr. Preuß

 

Hagen Aktiv                                                        Herr Sieling

 

FDP                                                        Frau Helling

 

Herr Oberbürgermeister Dehm verliest folgenden Beschlussvorschlag und lässt darüber geheim abstimmen:

 

Der Rat beschließt, gegen alle Beteiligte, die in der Vorlage benannt sind, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und disziplinarrechtlich vorzugehen.

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

14

Dagegen:

41

Enthaltungen:

1

 

 

Im Anschluss lässt Herr Oberbürgermeister Dehm über folgenden Beschlussvorschlag geheim abstimmen:

 

 

Nur gegen die Stadtkämmerin, Frau Annekathrin Grehling, werden zivilrechtliche Ansprüche in Höhe ihres derzeitigen Jahresgehaltes verfolgt.

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

22

Dagegen:

34

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm teilt mit, dass damit die Frage der Inanspruchnahme von Frau Grehling erledigt sei und keine Inanspruchnahme der Verwaltungsmitarbeiter erfolgen werde.

 

Es ergibt sich somit folgender Gesamtbeschluss.

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Beschluss:

 

1.              Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem zwischen der Stadt Hagen und der Deutschen Bank ausgehandelten Vergleichsvorschlag zu.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt und angewiesen, dem Vergleich zuzustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

44

Dagegen:

11

Enthaltungen:

1

 

 

  1. Der Rat beschließt, gegen alle Beteiligte, die in der Vorlage benannt sind, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und disziplinarrechtlich vorzugehen.

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

14

Dagegen:

41

Enthaltungen:

1

 

 

  1. Nur gegen die Stadtkämmerin, Frau Annekathrin Grehling, werden zivilrechtliche Ansprüche in Höhe ihres derzeitigen Jahresgehaltes verfolgt.

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

22

Dagegen:

34

Enthaltungen:

0

 

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