14.12.2010 - 27 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Zum Vorhaben Cargo-Beamer fragt Herr Panzer, ob es nicht sinnvoll sei, vor Einleitung der entsprechenden Bauleitplanverfahren, die ja auch Erwartungen hervor riefen, eine Machbarkeitsstudie über die verkehrliche Erschließbarkeit der Fläche zu erarbeiten. In diesen Bereich habe noch nie eine Straße geführt und dies sei seiner Auffassung nach die große Schwierigkeit, dass die reine Erschließung des Grundstückes nicht funktionieren werde. Auch gehe es um die Freizeitnutzung dieses Bereiches, die wohl nicht mehr aufrecht erhalten werden könne.  Das Vorhaben an sich könne nur begrüßt werden.

 

Herr Grothe führt aus, dass Bebauungsplanverfahren diene nicht dazu, dieses Vorhaben zwingend möglich zu machen, es könne auch dazu führen, das Vorhaben zu verhindern. Hier bestehe eine alte Bahnfläche und es könne sein, dass hier noch Bahnrecht gelte und die Nutzung noch als bahnadäquate Nutzung der Planungshoheit der Kommune entzogen sei. Im Sinne der Prüfung aller Problemstellungen in diesem Zusammenhang habe sich die Verwaltung entschlossen, dem Rat die Einleitung eines Verfahrens vorzuschlagen, um dann hier mit zu versuchen, in einem geordneten Verfahren mit der Bahn klar zu kommen. Man müsse schon die Gegensätzlichkeiten in diesem Bereich sehen. Auf der einen Seite die innovative Cargo-Beamer-Planung mit sicherlich einer sehr geringen Anzahl von Arbeitsplätzen, die logistische Situation und auf der anderen Seite die Naherholungsfunktion im Bereich des Hengsteysees.  Letzteres solle in keiner Form aufgegeben werden. Der Cargo-Beamer könne seiner Ansicht nach in diesem Bereich nur dann errichtet werden, wenn die Freizeitfunktion des Hensteysees nicht beeinträchtigt, die Erschließung auf die Fläche vernünftig organisiert werde und auch die Anfahrbarkeit der 700 bis 800 LKW pro Tag über das vorhandene Straßennetz verkraftbar sei. All diese Fragen sollten in diesem Verfahren gelöst werden. Die entsprechende Vorlage werde in der nächsten Sitzung des Ausschusses zur Beratung anstehen.

 

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