14.12.2010 - 27 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Zum Vorhaben Cargo-Beamer fragt Herr Panzer, ob
es nicht sinnvoll sei, vor Einleitung der entsprechenden Bauleitplanverfahren,
die ja auch Erwartungen hervor riefen, eine Machbarkeitsstudie über die
verkehrliche Erschließbarkeit der Fläche zu erarbeiten. In diesen Bereich habe
noch nie eine Straße geführt und dies sei seiner Auffassung nach die große
Schwierigkeit, dass die reine Erschließung des Grundstückes nicht funktionieren
werde. Auch gehe es um die Freizeitnutzung dieses Bereiches, die wohl nicht
mehr aufrecht erhalten werden könne. Das
Vorhaben an sich könne nur begrüßt werden.
Herr Grothe führt aus, dass Bebauungsplanverfahren
diene nicht dazu, dieses Vorhaben zwingend möglich zu machen, es könne auch
dazu führen, das Vorhaben zu verhindern. Hier bestehe eine alte Bahnfläche und
es könne sein, dass hier noch Bahnrecht gelte und die Nutzung noch als
bahnadäquate Nutzung der Planungshoheit der Kommune entzogen sei. Im Sinne der
Prüfung aller Problemstellungen in diesem Zusammenhang habe sich die Verwaltung
entschlossen, dem Rat die Einleitung eines Verfahrens vorzuschlagen, um dann
hier mit zu versuchen, in einem geordneten Verfahren mit der Bahn klar zu
kommen. Man müsse schon die Gegensätzlichkeiten in diesem Bereich sehen. Auf
der einen Seite die innovative Cargo-Beamer-Planung mit sicherlich einer sehr geringen
Anzahl von Arbeitsplätzen, die logistische Situation und auf der anderen Seite
die Naherholungsfunktion im Bereich des Hengsteysees. Letzteres solle in keiner Form aufgegeben
werden. Der Cargo-Beamer könne seiner Ansicht nach in diesem Bereich nur dann
errichtet werden, wenn die Freizeitfunktion des Hensteysees nicht beeinträchtigt,
die Erschließung auf die Fläche vernünftig organisiert werde und auch die Anfahrbarkeit
der 700 bis 800 LKW pro Tag über das vorhandene Straßennetz verkraftbar sei.
All diese Fragen sollten in diesem Verfahren gelöst werden. Die entsprechende
Vorlage werde in der nächsten Sitzung des Ausschusses zur Beratung anstehen.
