14.12.2010 - 10 Errichtung eines Autohofes auf dem Grundstück W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Klinkert äußert seine Bedenken gegen die Errichtung eines Autohofes in diesem Bereich. Man müsse dies auch im Zusammenhang sehen mit der Planung des Cargo-Beamers in Hengstey, der ein LKW–Aufkommen von bis zu 800 Fahrzeugen am Tag hervor rufen würde. Die LKW–Zahlen für den Autohof seien mit Zu- und Abfahrten sicherlich vergleichbar. Er könne sich nicht vorstellen, dass dieses Gebiet ein derartiges Verkehrsaufkommen bewältigen könne. Für den Autohof seien bis zu drei Zufahrten geplant, was hier früher bei anderen Vorhaben immer abgelehnt worden sei. Auch würde viel zu nah an die vorhandene Bebauung herangerückt, was sicherlich zu Schwierigkeiten mit den Anwohnern führe.  Das erforderliche Lärmschutzgutachten werde dies sicherlich zeigen.

 

Herr Grothe macht deutlich, dass es hier nicht um die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gehe, sondern um eine Bauvoranfrage, die sich auf das geltende Recht beziehe. Es bestehe ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, der dort ein Gewerbegebiet festsetze. Früher habe hier ein Speditionsbetrieb bestanden, der auch eine Vielzahl an LKW-Bewegungen hervorgerufen habe. Falls sich die Politik mit dem Verwaltungsvorgehen nicht einverstanden erklären würde, müsse sie andere rechtliche Schritte mit der Einleitung es neuen Bebauungsplanverfahrens einleiten, um dieses Vorhaben zu verhindern.

 

Herr Panzer äußert sich dahin gehend, dass er dies zunächst genau so gesehen habe, besser als wenn der Autohof an anderer Stelle geplant sei. Problem werde nur die weitere extrem verkehrliche Belastung der Wandhofener Straße sein, die dann noch zusätzlich durch diesen Autohof belastet würde. In Spitzenzeiten staue sich der Verkehr in Richtung Autobahn bis zur Schwerter Straße zurück. Auch die Beschreibung der Nutzungen mache stutzig, es gehe nicht nur um den Autohof, sondern noch um Tankstelle, Bistro, Gastronomie einschließlich genehmigungsbedürftiger  Spielautomaten. Außerdem solle es 60 bewachte LKW- und 80 PKW-Stellplätze geben. Dies sei auch im Hinblick auf die entstehenden Verkehre ausgesprochen kritisch zu sehen.

 

Für Herrn Dücker erscheint die Entscheidung sicherlich sehr schwierig. Andererseits bestehe ein Rechtsanspruch. Er schlage vor, dies zum Anlass zu nehmen, die zukünftige Nutzung des Cargo-Beamers mit einzubeziehen und die Verwaltung zu beauftragen, die zukünftige verkehrliche Nutzung im gesamten Bereich aufzuarbeiten und konzeptionell neu aufzustellen, um späteren Problemen vorzubeugen.

 

Herr Dr. Ramrath erinnert daran, dass in der Vergangenheit schon mehrfach der Versuch unternommen worden sei, in Hagen an geeigneter Stelle einen Autohof zu platzieren, am Böhfeld oder auf der Haßleyer Insel. Die zu berücksichtigen Restriktionen wären immer ein Hindernis gewesen. Eine Großstadt wie Hagen, die sich in einem Autobahnnetz befinde und auch viele Speditionen beheimate, brauche eine derartige Einrichtung. Dieser Standortvorteil müsse genutzt und gestärkt werden. Daher sollte in dieser Stadt auch ein Autohof Platz finden und warum nicht an einer Stelle, die Speditionsstandort gewesen sei. Natürlich beständen kritisch zu wertende Begleitumstände, die auch bei der Bearbeitung der Genehmigung zu berücksichtigen seien. Aus politischer Sicht sollten doch auch die allgemeinen und strategischen Gesichtspunkte gewertet werden.

 

Herr Romberg weist nochmals darauf hin, dass dieses Vorhaben zur Kenntnis genommen werde und keine Entscheidung anstehe. Es bestehe bei dem vorliegenden Baurecht ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung.  Er bitte jedoch die Verwaltung um Information, wenn der Bauantrag vorliege und unter dem Gesichtspunkt, dass ein Cargo-Beamer angedacht sei, um ein Verkehrsführungskonzept für den Gesamtbereich.

 

Für Herrn Thieser ist man sich in Hagen seit Jahren über die Ansiedlung eines Autohofes im Klaren. Bei der vorliegenden Planung handele es sich um eine Miniausgabe. Die Dimensionen in anderen Städten sei eine andere, die auf das 5 bis 6fache hinaus liefen. Voraussetzung wäre die Bewertung eines noch zu erstellenden Lärm- und Verkehrsgutachtens. Er halte den vorgesehenen Standort für ideal. Wenn selbst dieser, aus welchen Gründen auch immer nicht gewollt sei, bitte er die Gegner ehrlich zu sagen, sie möchten überhaupt keinen Standort in Hagen oder an welcher anderen Stelle er sinnvoller sei. Der Verkehrsdruck würde immer größer, so dass dringend Autohöfe benötigt würden. Jedoch sollten zunächst die Gutachten abgewartet werden. Ansonsten unterstütze er den Vorschlag von Herrn Romberg zur Vorlage eines Verkehrsführungskonzeptes für den gesamten Bereich.

 

Auch Herr Meier spricht sich für diesen Standort aus. Gleichwohl sei es richtig und wichtig, ein Lärm- und Verkehrsgutachten zu fordern. Zu berücksichtigen sei auch, dass sich im Bereich der Autobahnausfahrt Hagen-Nord ein Unfallschwerpunkt befinde. Auch der noch zu entwickelnde Bereich Böhfeld müsse eine Rolle spielen. Dies alles sollte in das Gesamtkonzept Einfluss finden.

 

Herr Grothe möchte noch mal deutlich machen, dass es geltendes Baurecht für das Vorhaben Autohof gebe, mit den Restriktionen Lärm und Verkehr, die begutachtet werden müssten und sich derzeit schon positiv entwickelten, jedoch dies Baurecht für einen Cargo-Beamer erst entwickelt werden müsse. Es beständen auch zwei unterschiedliche Zeitansätze, kurzfristig für den Autohof und mittel- bis langfristig für den Cargo-Beamer. Auch der Landesbetrieb Straße stimme dem Vorhaben Autohof zu.

 

Die bisherige Diskussion zusammenfassend, wird lt. Herrn Dr. Ramrath der Ausschuss das Vorhaben Autohof zur Kenntnis nehmen, mit dem Hintergrund, dass die Verwaltung die rechtliche Beurteilung vornehme. Auf der anderen Seite sei der Ausschuss doch überwiegend der Meinung, dass eine Verkehrsabschätzung unter Einschluss eines Projektes Cargo-Beamer und des Entwicklungsbereiches Böhfeld gewollt sei und hier bei Zeiten vorgelegt werden solle. Das für den Autohof erforderliche Verkehrsgutachten könne dort nicht einbezogen werden.

 

Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen die vorgeschlagene Verfahrensweise keine Bedenken bestehen.

 

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Beschluss:

Die Bauvoranfrage: Errichtung eines Autohofes auf dem Grundstück Wandhofener

Straße 1 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage