14.12.2010 - 5 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe berichtet, dass bisher noch keine Antwort der Finanzbehörde zur Steuerpflichtigkeit der AöR vorläge. Daher würde zunächst eine Beratung in erster Lesung vorgeschlagen und der Rat solle erst bei Vorliegen sämtlicher Informationen entscheiden. Auch müsse der Satzungstext noch etwas ergänzt werden. Jedoch sei es Zielsetzung, an der bisherigen Aufgabenübertragung festzuhalten.

 

Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen eine heutige erste Lesung und somit gegen eine Vertagung keine Bedenken bestehen.   

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Beschluss:

1)     Der Rat beschließt den III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage Drucksachen-Nummer 0986/2010 ist.

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend öffentlich bekannt zu machen, nachdem die beantragte rechtsverbindliche Auskunft der Finanzverwaltung bestätigt hat, dass die Leistungen der erweiterten Anstalt öffentlichen Rechts keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und auch das durchzuführende Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung positiv abgeschlossen ist.
Sollte nach der Auskunft der Finanzverwaltung ganz oder in Teilen durch die Erweiterung ein Betrieb gewerblicher Art begründet werden, ist der Rat in seiner nächsten erreichbaren Sitzung zu informieren und wird über das Vorhaben erneut beraten und beschließen. Dasselbe gilt, wenn das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung zu Änderungen zwingt.

3)     Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den Personalüberleitungsvertrag und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie als Anlagen 3 und 4 Gegenstand der Vorlage sind, abzuschließen.

4)     Vorbehaltlich des positiven Ausgangs der genannten Verfahren erteilt der Rat seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über
-           den erweiterten Wirtschaftsplan,
-           die Bestätigung von Herrn Hans-Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,
-           die Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum

Vorstandsmitglied und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.

5)     Für den Fall, dass die Verfahren bei Finanzverwaltung und Bezirksregierung nicht vor dem 01.01.2011, den projektierten Datum des Aufgabenüberganges, abgeschlossen sind, überträgt der Rat für alle Verwaltungsbereiche, die zum Übergang in die AöR vorgesehen sind, die kommissarische Leitung Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe, auch soweit diese Bereiche bislang nicht zu seinem Vorstandsbereich gehören. Der Übergang der Aufgaben und das Inkrafttreten der Satzung sind dann nach positivem Verfahrensabschluss rückwirkend zum 01.01.2011 umzusetzen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 1. Lesung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1441&TOLFDNR=118032&selfaction=print