14.12.2010 - 5 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe berichtet, dass bisher noch keine
Antwort der Finanzbehörde zur Steuerpflichtigkeit der AöR vorläge. Daher würde
zunächst eine Beratung in erster Lesung vorgeschlagen und der Rat solle erst bei
Vorliegen sämtlicher Informationen entscheiden. Auch müsse der Satzungstext
noch etwas ergänzt werden. Jedoch sei es Zielsetzung, an der bisherigen
Aufgabenübertragung festzuhalten.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen eine
heutige erste Lesung und somit gegen eine Vertagung keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
1) Der
Rat beschließt den III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung
Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage
Drucksachen-Nummer 0986/2010 ist.
2) Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend öffentlich bekannt zu machen,
nachdem die beantragte rechtsverbindliche Auskunft der Finanzverwaltung
bestätigt hat, dass die Leistungen der erweiterten Anstalt öffentlichen Rechts
keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und auch das durchzuführende Anzeigeverfahren
bei der Bezirksregierung positiv abgeschlossen ist.
Sollte nach der Auskunft der Finanzverwaltung ganz oder in Teilen durch die
Erweiterung ein Betrieb gewerblicher Art begründet werden, ist der Rat in
seiner nächsten erreichbaren Sitzung zu informieren und wird über das Vorhaben
erneut beraten und beschließen. Dasselbe gilt, wenn das Anzeigeverfahren bei
der Bezirksregierung zu Änderungen zwingt.
3) Weiter
wird die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt
den Personalüberleitungsvertrag und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie
als Anlagen 3 und 4 Gegenstand der Vorlage sind, abzuschließen.
4)
Vorbehaltlich des positiven Ausgangs der
genannten Verfahren erteilt der Rat seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates
der SEH über
- den erweiterten
Wirtschaftsplan,
- die Bestätigung von Herrn
Hans-Joachim Bihs als Vorstandsmitglied,
- die Bestellung von Herrn
Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum
Vorstandsmitglied und seiner
Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden.
5) Für den Fall, dass die Verfahren bei Finanzverwaltung und Bezirksregierung nicht vor dem 01.01.2011, den projektierten Datum des Aufgabenüberganges, abgeschlossen sind, überträgt der Rat für alle Verwaltungsbereiche, die zum Übergang in die AöR vorgesehen sind, die kommissarische Leitung Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe, auch soweit diese Bereiche bislang nicht zu seinem Vorstandsbereich gehören. Der Übergang der Aufgaben und das Inkrafttreten der Satzung sind dann nach positivem Verfahrensabschluss rückwirkend zum 01.01.2011 umzusetzen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Ohne Beschlussfassung |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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741,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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762,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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