14.12.2010 - 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Für Herrn Panzer ist die Maßnahme was die
Abwägung anbelange sehr kritisch. Die Lärmimmissionen der Autobahn seien so
hoch, dass die Grenzwerte eindeutig überschritten würden.
Herr Schädel erläutert, dass hier mit passivem
Lärmschutz gearbeitet werden solle, da aktiver Schutz nicht den Effekt bringe.
In dem entsprechenden Gutachten sei deutlich gemacht worden, dass dies machbar
sei.
Herr Panzer erwidert, dass dies innerhalb der
Gebäude gelte, jedoch würden sich die dort wohnenden Menschen sicherlich auch
gerne mal draußen aufhalten. Dort gelte dies nicht.
Herr Klinkert äußert die gleichen Bedenken. Daher
könne diesem Bebauungsplan nicht zugestimmt werden.
Herr Thieser empfiehlt jedem, dort insbesondere
an Wochenenden spazieren zu gehen, wie es sehr viele andere auch täten. Diese
Menschen würden es nicht machen, wenn es ihnen dort nicht gefiele.
Herr Meier erinnert an andere Beispiele im
Stadtgebiet, dass es Menschen gebe, die in diesen Bereichen gerne wohnen
würden.
Herr Dr. Ramrath lässt über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach
eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie
ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 1 Wohnbebauung Köhlerweg als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 28.09.2010 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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