03.11.2010 - 2.1 ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AGSta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Struwe als Mitglied des ENERVIE - Vorstandes und erteilt ihm das Wort mit der Bitte, zu den Absichten der ENERVIE Stellung zu nehmen.

 

Herr Struwe führt aus, dass es Absicht von ENERVIE sei, die bisher im Stadtgebiet verstreuten Betriebsstätten an einem Zentralstandort in Haßley unter zu bringen. Das Grundstück befinde sich bereits im Eigentum der ENERVIE. Da die Aktivitäten insbesondere in südliche Richtungen gingen, sei dieser Standort an der BAB 45 besonders wichtig, um auch für die Beschäftigten kurze Wege zu haben. Bei einer Standortuntersuchung durch ein beauftragtes Büro aus dem Jahre 2008 sei herausgekommen, dass Haßley die absolute Nummer Eins sei. Der Standort Wehringhausen habe bei der Auswahl ganz hinten an gestanden. Das Grundstück in Haßley sei inzwischen baureif und die gesamte Erschließung vorbereitet. Auch die Wirtschaftlichkeit spreche für diesen Standort. Hinsichtlich der Altstandorte insbesondere an der Körnerstraße und in Oberhagen seien Vorkehrungen für Nachnutzungen getroffen. So würden an der Körnerstraße ein Kunden- und Beratungszentrum sowie ein weiterer Ankermieter untergebracht. In Oberhagen habe sich bereits die Stadtentwässerung Hagen angesiedelt und würde auch in Zukunft die jetzt noch belegten Räumlichkeiten nutzen. Für den Altstandort in Wehringhausen sie durch ein Büro ein Planungsvorschlag gemacht worden. Hier müsse eine kleinteilige Entwicklung vorangetrieben werden. Vorstellungen beständen in eine Automotive Richtung mit u. a. einer hochmodernen Waschstraße. Nachteile dieses Standortes für eine zentrale Unterbringung der ENERVIE seien u. a. schlechte Wirtschaftlichkeit durch Trennung der Grundstücke durch die Rehstraße, schlechte Erreichbarkeit, Altlasten sowie geringere Erweiterungsmöglichkeiten.  Bei einem Nicht - Zustandekommen des Zentralstandortes  Haßley sei nicht automatisch Wehringhausen die zweite Wahl. Er verspreche jedoch, dass die ENERVIE Wehringhausen nicht vergessen  und auch keine Brache hinterlassen werde.

 

Herr Dr. Ramrath gibt für die weitere Beratung zu bedenken, dass dieser Ausschuss sich weniger um die wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit kümmern müsse, sondern dass im Vordergrund mehr die städtebaulichen Gesichtspunkte ständen.  Der Rat müsse dann die Dinge in der Gesamtheit würdigen.

 

Herr Panzer bemängelt die Tatsache, dass bei der Beschlussfassung zum Planungsrecht die ENERVIE bereits Eigentümerin des Grundstückes in Haßley gewesen sei und bestimmte Dinge den Ausschussmitgliedern überhaupt nicht bekannt gewesen seien. Nach wie vor würde der Standort Haßleyer Insel abgelehnt, weil dort kein einziger neuer Arbeitsplatz entstehen würde. Bei den wenigen Gewerbeflächen im Hagener Stadtgebiet  sei es ein Jammer, eine so große Fläche für diesen Zweck zu entwickeln. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht spricht sicherlich einiges für die Haßleyer Insel. Dies sei jedoch aus Sicht der Stadtentwicklung nicht so.

 

Herr Thieser erinnert daran, dass es hier um ein Kommunales Unternehmen mit einer ganz besonderen Funktion gehe. In den gestrigen Sitzungen der Fraktionen seien zum ersten Mal Informationen seitens ENERVIE vorgelegt worden, die bisher nicht bekannt gewesen seien. Dies beträfe u. a. das vorgelegte Gutachten. Daher schlage er vor, die heutige Entscheidung auf die morgige Ratssitzung zu verschieben, um die Möglichkeit der nochmaligen Beratung in der Fraktion zu haben. Bis dahin bitte er darum zu klären, in welchem wirtschaftlichen und auftragsmäßigen Verhältnis das mit dem Gutachten beauftragte Büro zu ENERVIE stehe. Evtl. könne dies auch Projektentwickler für die Haßleyer Insel sein. Auch die Frage der Verantwortlichkeit für die Altlasten in Wehringhausen sei von großer Bedeutung, wer  zuständig für die Entsorgung wäre  und welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen ENERVIE und Stadt beständen.

 

Für Herrn Sondermeyer spricht nichts dagegen, die Entscheidung auf den Rat zu übertragen. Im Zusammenhang mit Wehringhausen sei durchaus ein städtebaulichen Wettbewerb vorstellbar. Dies könnte auch im Rat mit eingebracht werden.

 

Für Herrn Romberg stellt es sich schon erstaunlich dar, dass die Beratung der Haßleyer Insel schon so weit gediehen sei mit allen möglichen Beschlüssen und würde doch jetzt wieder in Frage gestellt. Der Erwerb der Haßleyer Insel durch ENERVIE habe sicherlich seine Grundlage auch in diesen Beschlüssen des Rates. Er sehe keinen Grund, die Beratung zu schieben. Die Fakten seien bekannt.

 

Herr Dücker kann die unterschiedlichen Auffassungen zur Entwicklung der Haßleyer Insel durchaus nachvollziehen. Er sehe jedoch die Chance, dass sich durch die geplante Entwicklung ENERVIE in Hagen und der Region weiter festige. Daher könne er auch aus städtebaulicher Sicht nicht gegen Haßley sein. Dem gegenüber stehe natürlich aus dieser Sicht auch die dringende Entwicklung von Wehringhausen. Hier sei ENERVIE in der Verpflichtung. Wenn dort schon Zusagen vorlägen, sollten diese weiter verfolgt werden. Allerdings halte auch er die Klärung hinsichtlich der Altlasten für sehr wichtig. Mit einer Vertagung auf den  morgigen Rat habe er keine Probleme.

 

Herr Arnusch fragt, wie ENERVIE zur Beseitigung der Altlasten stehe.

 

Herr Panzer verweist auf die vielen Altlastenbereiche insbesondere im Ruhrgebiet und dass für kaum einen dieser Bereich eine positive Lösung gefunden worden sei. Wenn die Vorschläge von ENERVIE im gesamten Bereich so gesehen würden, dann entwickele sich das Ruhrgebiet zu einem potentiellen Standort für Waschstraßen aber nicht zu einem lebenswerten Umfeld für die Bürger, die dort leben. Daher müssten Beispiele geschaffen werden wie anders vorgegangen werden könnte. Die ENERVIE sei in der Pflicht, sie befinde sich schon an diesem Standort und ihre Rechtsvorgänger hätten diese Altlasten verursacht. Er halte die Entscheidung für Haßley für eine grobe Fehlentscheidung, während diese für Wehringhausen ein positives Zeichen für den Stadtteil setzen würde. Es könne auch ein Verwaltungsgebäude ohne Keller dort errichtet werden. Dies sei wesentlich positiver als eine Waschstraße und noch ein Autohaus.

 

Lt. Herrn Dr. Ramrath habe ENERVIE immer betont, dass sich das Unternehmen an Nachfolgenutzungen und einer verträglichen Entwicklung beteiligen wolle und man solle die Aussagen des Vorstandes eines kommunalen  Unternehmens ernst nehmen. Es gebe natürlich immer Argumente, die für bzw. gegen ein Vorhaben sprechen würden. Letztendlich sei es immer eine Frage der Abwägung. Auch könnten kleinteilig genutzte Gewerbequartiere durchaus architektonisch qualitätvoll sein. Auch spricht er seiner Auffassung nach mehr innerstädtische Mehrbelastungen durch Fahrzeugverkehre in Richtung Wehringhausen an. Dies solle auch berücksichtigt und in die Abwägung mit einbezogen werden.

 

Herr Romberg gibt zu bedenken, dass das Altlastenproblem in jedem Fall gelöst werden müsse, egal in welche Richtung es in Wehringhausen gehe. Es könne auch heute keine Entscheidung entweder Haßleyer Insel oder Wehringhausen getroffen werden, hierüber habe die Stadt kaum Entscheidungsgewalt. Falls die Entscheidung gegen Haßley ausfallen sollte, halte er es für nicht sehr realistisch, dass sich in Wehringhausen Gravierendes ändern würde. Er stelle die Frage, was wirklich die Konsequenz sei, wenn Haßley abgelehnt würde.

 

Für Herrn Grothe geht es in Wehringhausen um die Entwicklung von hochwertigem Gewerbe. Die gewerblichen Potentiale, die in der Stadt nicht mehr vorhanden seien, sollten an diesen Altstandorten entwickelt werden und nicht auf der grünen Wiese. Diese sollten kleinteilig und möglichst innovativ sein und durch eine Mischentwicklung sei sicherlich auch die Gewinnung relativ vieler Arbeitsplätze möglich. Die Frage der Verantwortlichkeit für die Altlasten und entsprechende vertragliche Regelungen könne derzeit nicht beantwortet werden.

 

Die bisher aufgeworfenen Fragen beantwortet Herr Struwe dahin gehend, dass das Thema Altlasten beim Übergang der Stadtwerke auf Mark-E  wahrscheinlich zu Lasten der Stadt geregelt worden sei. Dies sollte jedoch nochmals juristisch überprüft werden. Hinsichtlich der Beauftragung von Büros erklärt er, dass zwei Standortgutachten von zwei Büros erstellt worden seien  und eines auch ein Raumprogramm für die Gebäude auf der Haßleyer Insel entwickelt hätte. Abschließend bietet er an, mit der Stadt an innovativen Konzepten für Wehringhausen zu arbeiten. Es müsse etwas für Wehringhausen getan werden, auch von ENERVIE.

 

Auf Nachfrage von Herrn Arnusch wie ENERVIE zu der Altlastenproblematik stehe, antwortet Herr Struwe,  dass hieran gemeinsam nichts getan werden sollte. Der Boden dürfe nicht angegriffen und müsse versiegelt werden.

 

Für Herrn Thieser ist diese Aussage kein verantwortungsbewusstes Umgehen mit Altlasten. Er halte dies gerade für ein kommunales Unternehmen für sehr widersprüchlich. Hier sei eine juristisch saubere Stellungsnahme notwendig. Bei der jetzt anstehenden Entscheidung gehe es um eine städtebauliche Positionierung des Rates der Stadt. Er halte es für durchaus legitim, wenn dieses Thema durch unterschiedliche Herangehensweisen diskutiert werde. Es könne aus unterschiedlichen Motiven zu unterschiedlichen  Ergebnisses gekommen werden. Seine Auffassung sei, dass die Stadt in den letzten Jahren durch sinkende Einwohnerzahlen geprägt worden sei. Alle Prognosen sagten voraus, dass sich dieser Prozess auch in den kommenden Jahren nicht ändern werde. Für die zukünftige Stadtentwicklung bedeute dies noch eine stärkere Konzentration auf die Entwicklung bestehender städtebaulicher Strukturen. Wo gewerbliche Flächen im Bestand genutzt werden könnten, müsse diese Nutzung Vorrang vor der Nutzung von Flächen im Freiraum haben. Gerade von kommunalen Unternehmen müssten diese Flächen im Bestand genutzt werden. Wenn dies nicht so geschehe, warum sollten dies dann andere Unternehmen praktizieren. Dies betreffe auch den Umgang mit Altlasten. Er sei der Auffassung, dass sich kommunale Unternehmen an dem orientieren müssten, was die Kommune wolle und nicht umgekehrt. Natürlich müsse die Dividendenentwicklung berücksichtigt werden.

 

Herr Panzer würde es sehr bedauern, wenn die vorgesehene Investition nicht in der Stadt  stattfinde und dieser Impuls nicht nach Wehringhausen ginge, sondern auf die Haßleyer Insel.

 

Herr Schmidt sieht diese Entscheidung als gesamtstädtisches Problem. Die Stadt besitze jede Menge Brachflächen und nur ganz wenige Freiflächen, die für Investoren zur Verfügung ständen. ENERVIE schaffe durch die Aufgabe von Flächen im Innenstadtbereich große Lücken, die kaum geschlossen werden könnten. Das Unternehmen mache es sich leicht und gehe auf die grüne Wiese. Anderen Unternehmen würde der Platz weg genommen. ENERVIE sollte ein bisschen mehr Verantwortung für diese Stadt zeigen. Dies könne man von einem kommunalen Unternehmen eher erwarten als von externen.

 

Herr Dücker spricht über Macht und Einflussnahme der Politik bei Unternehmensentscheidungen. Nur mit ganz wichtigen Argumenten könne Einfluss genommen werden. Er sei nicht froh über die jetzige Lösung in Wehringhausen. Jedoch müssten die Alternativen nüchtern abgewogen werden. Dies sollte geschehen, um zu einer vernünftigen Entscheidung zu kommen.

 

Frau Knollmann weist darauf hin, dass ENERVIE bei aller städtischen Beteiligung immer noch ein wirtschaftliches Unternehmen sei. Dieses siedle sich wahrscheinlich zusammen mit einem Möbelhaus im Rahmen eines Gesamtkonzeptes auf der Haßleyer Insel an. Hierüber sollte man froh sein. Was die Entwicklung von Wehringhausen anbelange, gebe es sicherlich gute Ansätze, die aufgegriffen werden sollten. Beispiele in anderen Städten zeigten doch, wie man mit solchen Flächen umgehen solle. Insgesamt gesehen könne man mit dem Gesamtkonzept Haßleyer Insel gut leben.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 17.40 bis 17.50 Uhr stellt Herr Dr. Ramrath nach interfraktioneller Absprache den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Bedenken hiergegen werden nicht erhoben.  

 

 

              

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Beschluss:

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss gibt keine Empfehlung für die Standortfrage ENERVIE ab und überträgt die Entscheidung auf den Rat der Stadt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der vorgeschlagenen Gebietsabgrenzung für den Bereich Wehringhausen Reh- / Wehringhauser Straße ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einzuleiten, ein qualifiziertes Gewerbequartier zu entwickeln.
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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage

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