03.11.2010 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/09 (612)–...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine zusätzlicher Verwaltungsvortrag.

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Beschluss:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 14.05.2009 die Veränderung des Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße–.

 

Die Einbeziehung des Flurstücks 196 erfolgt aufgrund der Abstimmung des Vorhabenträgers (Arch. Sommer) mit der Eigentümerin des Flurstücks und auf Antrag der von den Vorhabenträgern zur Durchführung des Vorhabens gegründeten "Vorhabenträger Baugebiet Lönsweg / Fritz–Reuter–Straße  Sommer –Schäfer – GbR" vom 07.06.2010. Das Einverständnis der Eigentümerin des einzubeziehenden Grundstücks liegt schriftlich vor.

 

Die geringfügige Änderung des Plangebiets im südlichen Bereich des Vorhabengebietes berücksichtigt das Herausteilen eines Garagengrundstücks aus dem Vorhabengebiet.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 196 (tlw.), 545, 877 (tlw.) und 878 (tlw.), Flur 16, Gemarkung Boele sowie die Flurstücke 16 und 584 (Hervorgegangen aus Flurstück 580 durch Herausteilung des Flurstückes 583 (Garagengrundstück)) Flur 15, Gemarkung Boele.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße– einschließlich der Begründung vom 27.09.2010 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 27.09.2010 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße– soll im 4. Quartal 2010 durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage