14.09.2010 - 13 Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages:Spielha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Oberste Berghaus fragt, mit wie vielen Arbeitsplätzen in einer Spielhalle zu rechnen sei. Daneben würde er gerne wissen, ob es sich bei dem Betreiber um einen unerfahrenen oder erfahrenen handele, der mehrere Hallen betreibe. Dann könne man mit ihm darüber nachdenken, Einrichtungen zu schließen und evtl. eine größere Halle im Gewerbegebiet zu eröffnen. Ein Tauschobjekt wäre sicherlich sympathischer. Ihm scheine die Angelegenheit noch nicht ganz ausgewogen zu sein, daher beantrage er eine 1. Lesung.

 

Herr Schädel weist darauf hin, dass die Genehmigung einer Nutzungsänderung unabhängig von den angesprochenen Dingen sei. Hier würde eine Halle mit vier Spielstätten beantragt, die in einem Gewerbe- oder auch Mischgebiet nicht zulässig wäre. In dieser Größenordnung sind derartige Einrichtungen nur in Kerngebieten zulässig.

 

Mit dieser Sichtweise kann sich Herr Panzer sehr gut einverstanden erklären, da Spielhallen seiner Ansicht nach auch nicht in ein Gewerbegebiet gehörten.

 

Auf Nachfrage von Herr Panzer erklärt Herr Schädel, dass diese Art von Vorlagen der Politik Gelegenheit geben soll, möglicherweise Planungsrecht zu verlangen, um bestimmte Vorhaben genehmigt zu sehen. 

 

Herr Meier erinnert an die hier geführte Diskussion zu Spielhallen in Gewerbe- und Kerngebieten. Spielhallen seien nirgendwo gelitten. Er rege jedoch an, vielleicht außerhalb des Innenstadtbereiches mal eine Fläche zu opfern, um dort eine etwas größere Anlage zu installieren. Vielleicht wären dann kleinere Anlagen nicht mehr wettbewerbsfähig. Er bitte die Verwaltung dies in ihre Überlegungen einzubeziehen und in einer der nächsten Sitzungen ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Er sehe dies als Grundlage für eine zukünftige dauerhafte Entscheidung in dieser Hinsicht.

 

Herr Dr. Ramrath gibt zu bedenken, dass der Ausschuss bereits einen derartigen Beschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt habe, vertiefend an der Entwicklung konzeptioneller Linien für das gesamte Stadtgebiet zu arbeiten, damit dem Problem der expandierenden Spielhalle entgegengewirkt werden könne. Er sei jedoch skeptisch, dass dieser von Herrn Meier vorgeschlagene Weg zum Ziel führe.  Vielleicht könne auch ein Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen stattfinden, um evtl. auch einen angemessenen Bedarf zu ermitteln.

 

Herr Grothe berichtet, dass die Verwaltung derzeit dabei sei, dies Spielhallenkonzept zu erarbeiten. Es gebe jedoch in diesem Zusammenhang keine Handlungsvorbilder, an denen man sich orientieren könne. Evtl. sollte  ein Gutachter beauftragt werden, verlässliche Zahlen zu ermitteln, um hierauf reagieren zu können und eine Strategie aufzubauen. Zum Vorschlag von Herr Meier erklärt er, dass dieser den Vorschriften der Baunutzungsverordnung widerspreche, die besage, Spielhallen gehörten  in Kerngebiete, d. h. Innenstädte.  

 

Herr Dr. Ramrath lässt über den Vertagungsantrag des Herrn Oberste-Berghaus abstimmen. Dieser wird bei 2 Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.  

 

Anschließend stellt er fest, dass gegen die Kenntnisnahme der Vorlage keine Bedenken bestehen.  

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die im Betreff genannte Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages:

Spielhalle mit 4 Spielstätten mit Gebäudeerweiterung des vorh./ehem. Getränkemarktes auf dem Grundstück Rolandstraße 33 zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1439&TOLFDNR=111276&selfaction=print