14.09.2010 - 13 Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages:Spielha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Oberste Berghaus fragt, mit wie vielen Arbeitsplätzen
in einer Spielhalle zu rechnen sei. Daneben würde er gerne wissen, ob es sich
bei dem Betreiber um einen unerfahrenen oder erfahrenen handele, der mehrere
Hallen betreibe. Dann könne man mit ihm darüber nachdenken, Einrichtungen zu
schließen und evtl. eine größere Halle im Gewerbegebiet zu eröffnen. Ein
Tauschobjekt wäre sicherlich sympathischer. Ihm scheine die Angelegenheit noch
nicht ganz ausgewogen zu sein, daher beantrage er eine 1. Lesung.
Herr Schädel weist darauf hin, dass die
Genehmigung einer Nutzungsänderung unabhängig von den angesprochenen Dingen
sei. Hier würde eine Halle mit vier Spielstätten beantragt, die in einem
Gewerbe- oder auch Mischgebiet nicht zulässig wäre. In dieser Größenordnung
sind derartige Einrichtungen nur in Kerngebieten zulässig.
Mit dieser Sichtweise kann sich Herr Panzer sehr
gut einverstanden erklären, da Spielhallen seiner Ansicht nach auch nicht in
ein Gewerbegebiet gehörten.
Auf Nachfrage von Herr Panzer erklärt Herr
Schädel, dass diese Art von Vorlagen der Politik Gelegenheit geben soll,
möglicherweise Planungsrecht zu verlangen, um bestimmte Vorhaben genehmigt zu
sehen.
Herr Meier erinnert an die hier geführte
Diskussion zu Spielhallen in Gewerbe- und Kerngebieten. Spielhallen seien
nirgendwo gelitten. Er rege jedoch an, vielleicht außerhalb des
Innenstadtbereiches mal eine Fläche zu opfern, um dort eine etwas größere Anlage
zu installieren. Vielleicht wären dann kleinere Anlagen nicht mehr wettbewerbsfähig.
Er bitte die Verwaltung dies in ihre Überlegungen einzubeziehen und in einer
der nächsten Sitzungen ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Er sehe dies als
Grundlage für eine zukünftige dauerhafte Entscheidung in dieser Hinsicht.
Herr Dr. Ramrath gibt zu bedenken, dass der
Ausschuss bereits einen derartigen Beschluss gefasst und die Verwaltung
beauftragt habe, vertiefend an der Entwicklung konzeptioneller Linien für das
gesamte Stadtgebiet zu arbeiten, damit dem Problem der expandierenden
Spielhalle entgegengewirkt werden könne. Er sei jedoch skeptisch, dass dieser
von Herrn Meier vorgeschlagene Weg zum Ziel führe. Vielleicht könne auch ein Erfahrungsaustausch
mit anderen Kommunen stattfinden, um evtl. auch einen angemessenen Bedarf zu
ermitteln.
Herr Grothe berichtet, dass die Verwaltung
derzeit dabei sei, dies Spielhallenkonzept zu erarbeiten. Es gebe jedoch in
diesem Zusammenhang keine Handlungsvorbilder, an denen man sich orientieren
könne. Evtl. sollte ein Gutachter
beauftragt werden, verlässliche Zahlen zu ermitteln, um hierauf reagieren zu
können und eine Strategie aufzubauen. Zum Vorschlag von Herr Meier erklärt er,
dass dieser den Vorschriften der Baunutzungsverordnung widerspreche, die
besage, Spielhallen gehörten in
Kerngebiete, d. h. Innenstädte.
Herr Dr. Ramrath lässt über den Vertagungsantrag
des Herrn Oberste-Berghaus abstimmen. Dieser wird bei 2 Ja-Stimmen mit Mehrheit
abgelehnt.
Anschließend stellt er fest, dass gegen die
Kenntnisnahme der Vorlage keine Bedenken bestehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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362,7 kB
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