14.09.2010 - 10 Erweiterung des Steinbruchs Oegehier: Gemeindli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath verweist auf die ablehnende Beschlussfassung durch den Landschaftsbeirat und die mehrheitlich befürwortende durch Bezirksvertretung Hohenlimburg und Umweltausschuss.

 

Da die Erweiterung des Steinbruchs Hohenlimburg rein formal wie ein Bauantrag behandelt werde, sei der Stadtentwicklungsausschuss lt. Herrn Grothe für die abschließende Beschlussfassung zuständig. Zeitgleich müsse auch von Seiten Iserlohn über das Einvernehmen entschieden werden. Für den Fall, dass dies dort nicht geschehe, müsste das weitere Genehmigungsverfahren an die übergeordnete Stelle weiter gegeben werden, um die Konflikte zwischen den beiden Gemeinden zu lösen. Es könne nicht sein, dass die Umweltbehörde der Stadt Hagen über Iserlohner Belange entscheide.

 

Herr Schädel erklärt weiterhin, dass auf Seite 8 der Vorlage im zweiten Absatz die Rechtsgrundlage „§ 35 Abs. 1 Nr. 3“ lauten müsse. Er bitte dies zu berichtigen.  Des Weiteren weist er im Rahmen der Vorlage darauf hin, dort viele Bedenken formuliert worden seien. Diese Dinge würden jedoch nicht über das Einvernehmen der Gemeinde geregelt, sondern über das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Hier seien die Gemeinden nur Beteiligte im Verfahren und prüften im Rahmen der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, ob das Einvernehmen erteilt werden könne. Die Vorgaben der Landesplanung wären hier maßgebend, die an diesem Standort eine Abgrabung erlaubten. Bei einer Verweigerung des Einvernehmens käme möglicherweise eine Schadensersatzpflicht auf die Stadt zu.

 

Herr Reinke fügt hinzu, dass die betreibende Firma sowohl in der Bezirksvertretung Hohenlimburg als auch im Umweltausschuss offen und transparent die Erweiterung vorgestellt habe. Dem entsprechend hätten beide vorberatenden Gremien zugestimmt und dies sollte auch im Hinblick auf die zu erhaltenden Arbeitsplätze der Stadtentwicklungsausschuss auch tun.

 

Herr Riegel als Vertreter des Landschaftsbeirates verweist auf die ablehnende Haltung des Landschaftsbeirates. Es sollte über alternative Nutzungen in diesem Bereich in den kommenden Jahren nachgedacht werden.

 

Herr Dr. Ramrath gibt zu bedenken, dass heute über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden sei. Es gehe nicht um die Sinnhaftigkeit der Steinbrucherweiterung und auch nicht um Aspekte nach dem Immissionsschutz.  Die heutige Entscheidung sei nicht ermessensfrei, sondern rechtlich gebunden. Seiner Ansicht könne die Entscheidung nur positiv ausfallen, da keine Handhabe der Versagung bestehe.

 

Herr Panzer ist ebenfalls dieser Ansicht. Gleichwohl müsse schon sorgfältig abgewogen werden. Es wäre gut, die Argumentationskette der Stadt Iserlohn zu dieser erheblichen Maßnahme zu kennen. Daher sollte die Iserlohner Entscheidung abgewartet werden.

 

Herr Dr. Braun weist darauf hin, wenn am Ende der Prüfung festgestellt würde, dass die Belastungen minimiert oder vermieden, oder durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden könnten, eine positive Entscheidung getroffen werden müsse. Es bestehe ein Recht auf eine positive Entscheidung und man spreche daher von einer gebundenen Entscheidung. Es gehe hier nicht um ein Planfeststellungsverfahren, in dem eine Abwägung getroffen würde, sondern es würde in einer Vorlage letztlich für den Rat berichtet, dass alle Bedenken und Problempunkte, die im Verfahren eine Rolle gespielt hätten über Begleitmaßnahmen in den Griff gekommen wären. Es sei erforderlich, dass die Grenzwerte eingehalten würden. Detailmaßnahmen wie Ausgleich und Ersatz seien erst im BImSch-Verfahren zu klären.

 

Herr Klinkert schlägt vor, die Entscheidung der Stadt Iserlohn als Mehr-Betroffene zu nächst abzuwarten und erst dann zu entscheiden. Er beantrage daher die Vertagung dieser Angelegenheit.

 

Auch Herr Panzer spricht sich für die Vertagung aus.

 

Herr Dr. Ramrath bemerkt, dass die heutige Entscheidung nicht von der Entscheidung einer anderen Gebietskörperschaft abhängig gemacht werden könne. Es handle sich wie schon erklärt, um eine gebundene Entscheidung, die nicht einer Abwägung unterliege. Darum handele es sich aber, wenn auf die Iserlohner gewartet würde.

 

Herr Arnusch spricht sich auch als Angehöriger der Bezirksvertretung Hohenlimburg für eine positive Entscheidung aus. Das Weitere würde im BiMSch-Verfahren geklärt und könne dann erneut hier erörtert werden.

 

Herr Dr. Braun verweist nochmals auf die Tatsache, dass bei Verweigerung des Einvernehmens durch eine Gemeinde die Entscheidung auf jeden Falle an die übergeordnete Behörde weiter gegeben würde. Das Verfahren würde nur bei beiderseitigem Einverständnis weiter geführt.

 

Anschließend lässt Herr Dr. Ramrath über den Vertagungsantrag abstimmen. Dieser wird bei 3 Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.

 

Er erfolgt nun die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.    

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Beschluss:

Die Stadt Hagen erteilt zur beantragten Erweiterung des Steinbruchs Oege das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   3

Enthaltungen:

   0

 

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