14.09.2010 - 10 Erweiterung des Steinbruchs Oegehier: Gemeindli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath verweist auf die ablehnende
Beschlussfassung durch den Landschaftsbeirat und die mehrheitlich befürwortende
durch Bezirksvertretung Hohenlimburg und Umweltausschuss.
Da die Erweiterung des Steinbruchs Hohenlimburg
rein formal wie ein Bauantrag behandelt werde, sei der
Stadtentwicklungsausschuss lt. Herrn Grothe für die abschließende
Beschlussfassung zuständig. Zeitgleich müsse auch von Seiten Iserlohn über das
Einvernehmen entschieden werden. Für den Fall, dass dies dort nicht geschehe,
müsste das weitere Genehmigungsverfahren an die übergeordnete Stelle weiter gegeben
werden, um die Konflikte zwischen den beiden Gemeinden zu lösen. Es könne nicht
sein, dass die Umweltbehörde der Stadt Hagen über Iserlohner Belange
entscheide.
Herr Schädel erklärt weiterhin, dass auf Seite 8
der Vorlage im zweiten Absatz die Rechtsgrundlage „§ 35 Abs. 1 Nr.
3“ lauten müsse. Er bitte dies zu berichtigen. Des Weiteren weist er im Rahmen der Vorlage
darauf hin, dort viele Bedenken formuliert worden seien. Diese Dinge würden
jedoch nicht über das Einvernehmen der Gemeinde geregelt, sondern über das
Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Hier seien die Gemeinden nur
Beteiligte im Verfahren und prüften im Rahmen der planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen, ob das Einvernehmen erteilt werden könne. Die Vorgaben der
Landesplanung wären hier maßgebend, die an diesem Standort eine Abgrabung
erlaubten. Bei einer Verweigerung des Einvernehmens käme möglicherweise eine
Schadensersatzpflicht auf die Stadt zu.
Herr Reinke fügt hinzu, dass die betreibende
Firma sowohl in der Bezirksvertretung Hohenlimburg als auch im Umweltausschuss
offen und transparent die Erweiterung vorgestellt habe. Dem entsprechend hätten
beide vorberatenden Gremien zugestimmt und dies sollte auch im Hinblick auf die
zu erhaltenden Arbeitsplätze der Stadtentwicklungsausschuss auch tun.
Herr Riegel als Vertreter des Landschaftsbeirates
verweist auf die ablehnende Haltung des Landschaftsbeirates. Es sollte über
alternative Nutzungen in diesem Bereich in den kommenden Jahren nachgedacht
werden.
Herr Dr. Ramrath gibt zu bedenken, dass heute
über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden sei. Es gehe nicht um die
Sinnhaftigkeit der Steinbrucherweiterung und auch nicht um Aspekte nach dem
Immissionsschutz. Die heutige
Entscheidung sei nicht ermessensfrei, sondern rechtlich gebunden. Seiner
Ansicht könne die Entscheidung nur positiv ausfallen, da keine Handhabe der
Versagung bestehe.
Herr Panzer ist ebenfalls dieser Ansicht.
Gleichwohl müsse schon sorgfältig abgewogen werden. Es wäre gut, die
Argumentationskette der Stadt Iserlohn zu dieser erheblichen Maßnahme zu
kennen. Daher sollte die Iserlohner Entscheidung abgewartet werden.
Herr Dr. Braun weist darauf hin, wenn am Ende der
Prüfung festgestellt würde, dass die Belastungen minimiert oder vermieden, oder
durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden könnten, eine positive
Entscheidung getroffen werden müsse. Es bestehe ein Recht auf eine positive
Entscheidung und man spreche daher von einer gebundenen Entscheidung. Es gehe
hier nicht um ein Planfeststellungsverfahren, in dem eine Abwägung getroffen
würde, sondern es würde in einer Vorlage letztlich für den Rat berichtet, dass
alle Bedenken und Problempunkte, die im Verfahren eine Rolle gespielt hätten
über Begleitmaßnahmen in den Griff gekommen wären. Es sei erforderlich, dass
die Grenzwerte eingehalten würden. Detailmaßnahmen wie Ausgleich und Ersatz
seien erst im BImSch-Verfahren zu klären.
Herr Klinkert schlägt vor, die Entscheidung der
Stadt Iserlohn als Mehr-Betroffene zu nächst abzuwarten und erst dann zu
entscheiden. Er beantrage daher die Vertagung dieser Angelegenheit.
Auch Herr Panzer spricht sich für die Vertagung
aus.
Herr Dr. Ramrath bemerkt, dass die heutige
Entscheidung nicht von der Entscheidung einer anderen Gebietskörperschaft
abhängig gemacht werden könne. Es handle sich wie schon erklärt, um eine
gebundene Entscheidung, die nicht einer Abwägung unterliege. Darum handele es
sich aber, wenn auf die Iserlohner gewartet würde.
Herr Arnusch spricht sich auch als Angehöriger
der Bezirksvertretung Hohenlimburg für eine positive Entscheidung aus. Das
Weitere würde im BiMSch-Verfahren geklärt und könne dann erneut hier erörtert
werden.
Herr Dr. Braun verweist nochmals auf die
Tatsache, dass bei Verweigerung des Einvernehmens durch eine Gemeinde die
Entscheidung auf jeden Falle an die übergeordnete Behörde weiter gegeben würde.
Das Verfahren würde nur bei beiderseitigem Einverständnis weiter geführt.
Anschließend lässt Herr Dr. Ramrath über den
Vertagungsantrag abstimmen. Dieser wird bei 3 Ja-Stimmen mit Mehrheit
abgelehnt.
Er erfolgt nun die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung.
