06.07.2010 - 4 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Ramrath führt Herr Schädel aus, dass die bestehende Wegebeziehung im Planbereich auch weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche für Fußgänger, Radfahrer und auch landwirtschaftliche Fahrzeuge im Bebauungsplan festgesetzt sei.

 

Des Weiteren erklärt er, dass dieser Bebauungsplan erst dann als Satzung bekannt gemacht werden könne, wenn die Flächennutzungsplanänderung genehmigt und die Oberflächenentwässerung mit einer Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz versehen sei. Dies solle zeitnah geschehen.

 

Herr Klinkert betont, dass die Fraktion Hagen Aktiv weiterhin diese Form der Planung und Bebauung insbesondere aus Gründen des Umweltschutzes ablehne. Der inzwischen bundesweit tätige heimische Energieversorger gehöre nicht irgendwo an den Rand der Stadt, sondere sollte in der Innenstadt angesiedelt bleiben.

 

Auch Herr Panzer hält die jetzige Planung an dieser Stelle für diesen Zweck nicht für richtig. Hierdurch werde kein einziger neuer Arbeitsplatz geschaffen. Sicherlich werde diese Fläche einer Nutzung zugeführt, jedoch nicht unbedingt dieser. Daher lehne Bündnis90/Die Grünen den Beschluss ab.

 

Für Herrn Dücker sei die Politik gut beraten, diesen Bebauungsplan nicht nur wegen Enervie zu beschließen. Es solle auch eine Perspektive zur Entwicklung dieses Gebietes aufgezeigt werden. Er gebe zu bedenken, dass Hagen im Zusammenhang mit Enervie in Konkurrenz zu Lüdenscheid stehe. Er möchte die Zentrale doch lieber in Hagen wissen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 19.05.2010 als Satzung gemäß  § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Die  Bekanntmachung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für die Teiländerung Nr. 35 –Haßleyer Insel Teilbereich A- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen und die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz vorliegen. Hiervon ist im 3. Quartal dieses Jahres auszugehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1438&TOLFDNR=106652&selfaction=print