08.06.2010 - 18 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Herrn Romberg erklärt die Verwaltung, dass die für die Sicherung und den Erhalt  des Denkmals Haus Harkorten vorgesehenen 1,5 Mio. € bereits durch gesonderten Vertrag grundbuchrechtlich gesichert seien. Dies müsse jedoch nicht  mit diesem Erschließungsvertrag verknüpft werden.

 

Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/01 - Wohnbebauung Haus Harkorten Teil II - mit der Projektgesellschaft Freigut Harkorten mbH & Co. KG einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt die Erschließungsträgerin.

 

Über die von der Erschließungsträgerin aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt: Juli 2010.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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