08.06.2010 - 18 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage von Herrn Romberg erklärt die
Verwaltung, dass die für die Sicherung und den Erhalt des Denkmals Haus Harkorten vorgesehenen 1,5
Mio. € bereits durch gesonderten Vertrag grundbuchrechtlich gesichert
seien. Dies müsse jedoch nicht mit
diesem Erschließungsvertrag verknüpft werden.
Herr Dr. Ramrath lässt über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/01 - Wohnbebauung Haus Harkorten Teil II - mit der Projektgesellschaft Freigut Harkorten mbH & Co. KG einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt die
Erschließungsträgerin.
Über die von der Erschließungsträgerin
aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt: Juli 2010.
