08.06.2010 - 6 Spielhallen in Hagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Im Zusammenhang mit den konkreten Spielhallenvorhaben Körner- und Fehrbelliner Straße verweist Herr Dr. Ramrath auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Mitte, die durch Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen in den zentralen Bereichen der Innenstadt sowie der Stadtteile Wehringhausen und Altenhagen weitere Spielhallen/Wettbüros verhindern möchte.

 

Lt. Aussage von Herrn Schädel seien Spielhalle/Wettbüros grundsätzlich in Kerngebieten zulässig. Schon in der Vergangenheit hätte es die Zielsetzung gegeben, in sensiblen Bereichen wie an Schulen, Wohngebieten, besonderen Laufachsen durch Bebauungsplanfestsetzungen derartigen Einrichtungen zu verhindern. In letzter Zeit habe es jedoch immer mehr diesbezügliche Anträge gegeben, insbesondere in den Bereichen wie z. B. die Körnerstraße, in denen es keinen Ausschluss gebe.  Ein entsprechender Antrag im Bereich der Fehrbelliner Straße solle zunächst auf Grund fehlender Stellplätze abgelehnt werden. Daher sei hier auch keine Dringlichkeit für ein mögliches Bauleitplanverfahren gegeben. Im Bereich der Körnerstraße sehe dies etwas anders aus. Hier brauche die Verwaltung etwas Bedenkzeit, um die Flächen genau zu definieren, auf denen Spielhallen oder Wettbüros ausgeschlossen werden müssten. Dies bedeute für heute, dass der Ausschuss dem Rat für die Sitzung am 10.06.2010 empfehlen müsse, aus Gründen der Dringlichkeit den dort bestehenden Bebauungsplan zu ändern. Die Verwaltung sollte dafür eine entsprechende Vorlage zur Einleitung dieses Verfahrens erstellen, um dann auf dieser Grundlage das Vorhaben zurück stellen zu können. Dann könne im Weiteren zusammen mit dem Rechtsamt geprüft werden, ob dort aus städtebaulichen Gründen Spielhallen ausgeschlossen werden könnten. Gesellschaftspolitische Gründe dürften für eine Ablehnung keine Rolle spielen.

 

Herr Dr. Ramrath spricht als weiteres städtebauliches Problem die Aktivierung von Gewerbeflächen an, die evtl. durch derartige unerwünschte Nutzungen blockiert würden. Er frage sich, ob nicht ein ähnliches Vorgehen wie an der Körnerstraße auch für die Fehrbelliner Straße gelten könne.

 

Herr Schädel sagt zu, dass möglicherweise für die politische Beratung im Juli eine entsprechende Vorlage vorbereitet werden könne, da eine jetzige Dringlichkeit schwerlich zu begründen sei und das Vorhaben auch aus anderen Gründen zunächst abgelehnt würde. Er mache jedoch nochmals darauf aufmerksam, dass Spielhallen/Wettbüros in Kerngebieten nicht generell ausgeschlossen werden könnten. Die Stadt müsse sich schon outen, wo in dieser Innenstadt in einem Kerngebiet diese Vorhaben zugelassen werden sollten. Hierzu sollte auch parallel die Grundsatzvorlage zu Spielhallen weiter bearbeitet werden, um in einem gemeinsamen Prozess diese Flächen heraus zu arbeiten. Dies bedinge auch insbesondere die Mitarbeit der betroffenen Bezirksvertretung Mitte.

 

Herr Gläser kann sich mit diesem Vorschlag durchaus einverstanden erklären. Er verweise jedoch auch auf die beabsichtigte Moschee in unmittelbarer Nähe und das daraus entstehende Spannungsfeld zwischen Religion und Spielhallen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Romberg erklärt Herr Schädel, dass wohl derzeit der Trend zu größeren Spielhallen in besser situierten Bereichen mit einem etwas gehobenen Ambiente für ein gehobeneres Klientel gehe. Hierdurch sollten gewisse Zielgruppen angesprochen werden.

 

Auf die Frage von Herrn Sieling nach gestiegener Kriminalität in diesem Bereich meint Herr Schädel, dass dies wohl nicht der Fall sei. Es könne aber mit dem Baugesetzbuch nur städtebaulich und nicht gesellschaftspolitisch agiert werden. In bestimmten Bereichen müssten auch derartige Nutzungen zugelassen werden.

 

Herr Erlmann hätte auch gerne eine Klärung darüber, wie Spielhallen im Vergleich zu Wettbüros zu sehen seien. Dies könne auch im Rahmen der Weiterbearbeitung und Aktualisierung der Grundsatzvorlage geschehen.  

 

Herr Dr. Ramrath macht im Anschluss einen Beschlussvorschlag, der sich im nachfolgenden Beschluss wiederfindet.     

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundkonzept für Spielhallen/Wettbüros vertiefend zu bearbeiten und zu aktualisieren. Auch soll versucht werden, die Hagener Verhältnisse mit einem  interkommunalen Vergleich eingehender zu beurteilen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ratssitzung am 10.06.2010 einen Dringlichkeitsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) – Volmeaue – Teil II, 1. Änderung vorzulegen, damit sich in diesem Bereich keine weiteren Spielhallen/Wettbüros ansiedeln können.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie der Bezirksvertretung Mitte über das weitere Verfahren im Zusammenhang mit Spielhallen/Wettbüros im Bereich der Fehrbelliner Straße zu berichten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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