23.03.2010 - 10 Bebauungsplan Nr. 3/09 (608) –Wohnquartier Unte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel berichtet, dass die
Bezirksvertretung Mitte beschlossen habe, dass ganze Haus Düppenbeckerstraße 10
in das Plangebiet einzubeziehen und nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen
die Hälfte. Dies sei von der Verwaltung bewusst gemacht worden, weil der Teil,
der bisher nicht einbezogen war, mit einem Bordellbetrieb belegt sei. Der
andere Teil des Hauses mit reiner Wohnnutzung sollte entsprechend geschützt
werden. Wenn die Stadt die Bordellnutzung langfristig untersagen würde, machte
sie sich möglicherweise Schadenersatz pflichtig. Dies sollte vermieden werden.
An der kurzen nachfolgenden Diskussion beteiligen
sich die Herren Thormählen, Gläser und Grothe. Es geht um das Für und Wider der
beiden vorliegenden Beschlussempfehlungen von Bezirksvertretung Mitte und
Verwaltung, wobei letztendlich die obigen Argumente der Verwaltung angenommen
werden. .
Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag
der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung des Plangebiets.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/09 (608) - Wohnquartier Unterberg– nebst der Begründung vom 05.02.2010 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird von der Volmestraße 50 – 70 (B 54) / dem Märkischer Ring 105 –113, der Buschhofstraße, den nordöstlichen Grundstücksgrenzen Buschhofstraße 3–11 sowie Töpferstraße 9 u. 12 und den südöstlichen Grundstücksgrenzen Töpferstraße 12–2 sowie Düppenbeckerstraße 12 und ca. der Hälfte Düppenbeckerstraße 10, der ca. mittigen von West nach Ost verlaufenden Trennungslinie im Grundstück / Haus Düppenbeckerstraße 10, der Verbindung von dort zur nördlichen Grundstücksgrenze Düppenbeckerstraße 7, den westlichen Grundstücksgrenzen der Düppenbeckerstraße1 –7 und der Volmestraße 56a sowie der südlichen Grundstücksgrenzen der Volmestraße 56a und Düppenbecker Straße 2 und der Böschungsoberkante an der westlichen Erschließung Diesterwegstraße und der Verbindung südwestliche Diesterwegstraße – Volmestraße begrenzt.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das erweiterte Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Auslegung im 2. Quartal 2010 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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188,5 kB
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