23.02.2010 - 10 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Bögemann als Vertreter des Landschaftsbeirates führt aus, dass sich dieser gegen die vorgesehene Bebauung ausgesprochen habe. Der Bereich diene als Naherholungsgebiet für die Emster Bevölkerung und würde den Bestrebungen des Landes entgegenwirken, weniger Flächen im Außenbereich der Bebauung zu überlassen. Zunächst sollte es Bestrebungen geben, brachliegende Flächen im Innenstadtbereich zu sanieren. Hierzu sähen jedoch Politik und Verwaltung keine Chance, da kein Geld vorhanden sei. Sehr wohl gebe es jedoch Zuschussmöglichkeiten für derartige Sanierungen, die bis zu 100 % gingen. Eine Bebauung der Haßleyer Insel mit Bürogebäuden vernichte wertvolle landwirtschaftliche Flächen, ein Naherholungsgebiet und Nahrungsflächen für Tiere. Hier würden auch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, die Innenstadt um einen weiteren Leerstand bereichert.

 

Herr Dr. Ramrath erinnert daran, dass der angesprochene Zielkonflikt seit Jahren bekannt sei. Sowohl dieser Ausschuss als auch der Rat wären seit jeher der Meinung, dass diese Flächen ein Filetstück  für gewerbliche Entwicklung seien. Es sei immer versucht worden, eine gewerbliche Nutzung zu finden, die diesem Standort Rechnung trage. Natürlich würden sämtliche Belange in die Abwägung einbezogen, auch die hier vorgetragenen. Kein Verständnis habe er für die Einschätzung, dass hier keine neuen Arbeitsplätze entständen. Ein wichtiges Hagener Unternehmen schaffe sich hier einen zentralen Standort um wirtschaftlicher arbeiten und im Wettbewerb bestehen zu können. Auch die Arbeitsplatzsicherung sei doch ein hochrangiges Ziel, dass es zu unterstützen gelte. Diese Sicherung sei genauso wichtig wie die Schaffung von Arbeitsplätzen und trage dem Zentralitätsfaktor Hagens Rechnung. Daher sollte der Ausschuss bei seiner bisherigen Linie bleiben, diesen Standort zu entwickeln.

 

Herr Thormählen ist der Auffassung, dass an diesem Standort immer Kleingewerbe angesiedelt werden sollte. Große Unternehmen, die mit der Stadt verbunden seien, sollten auch im Bereich der Innenstadt angesiedelt bleiben.

 

Herr Dücker äußert Verständnis für die unterschiedlichen Auffassungen, jedoch sei es  wichtig für ein Unternehmen, modern ausgerichtet zu sein und seine Tätigkeiten an einem Standort zusammenziehen zu können. Es sollte unbedingt in Hagen gehalten werden. Die anderen dann frei werdenden Flächen müssten so schnell wie möglich einem neuen Invest zugeführt werden. Hier sei natürlich auch das Unternehmen in der Verantwortung.

 

Auch Herr Romberg plädiert dafür, alles daran zu setzen, dies Unternehmen in Hagen zu halten und nicht evtl. nach Lüdenscheid abwandere. Daher bestehe keine andere Wahl als dem Vorhaben und der Planung zuzustimmen.

 

Herr Klinkert wird dem Beschluss nicht zustimmen, da die gegenteiligen Argumente der Grünen als auch des Landschaftsbeirates überzeugend seien.

 

 

    

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.

b)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Teil 1 die Erweiterung des Plangebietes.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 Teil 1 Haßleyer Insel  wird begrenzt:

 

·      im Westen durch die Autobahn

·      im Norden durch den über die Haßleyer Insel querenden landwirtschaftlichen Weg

·      im Osten durch die Haßleyer Straße

·      im Süden durch die Straße Zur Hünenpforte

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

c)        Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 16.11.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1434&TOLFDNR=95393&selfaction=print