23.02.2010 - 10 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann als Vertreter des
Landschaftsbeirates führt aus, dass sich dieser gegen die vorgesehene Bebauung
ausgesprochen habe. Der Bereich diene als Naherholungsgebiet für die Emster Bevölkerung
und würde den Bestrebungen des Landes entgegenwirken, weniger Flächen im
Außenbereich der Bebauung zu überlassen. Zunächst sollte es Bestrebungen geben,
brachliegende Flächen im Innenstadtbereich zu sanieren. Hierzu sähen jedoch
Politik und Verwaltung keine Chance, da kein Geld vorhanden sei. Sehr wohl gebe
es jedoch Zuschussmöglichkeiten für derartige Sanierungen, die bis zu 100 % gingen.
Eine Bebauung der Haßleyer Insel mit Bürogebäuden vernichte wertvolle landwirtschaftliche
Flächen, ein Naherholungsgebiet und Nahrungsflächen für Tiere. Hier würden auch
keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, die Innenstadt um einen weiteren Leerstand
bereichert.
Herr Dr. Ramrath erinnert daran, dass der
angesprochene Zielkonflikt seit Jahren bekannt sei. Sowohl dieser Ausschuss als
auch der Rat wären seit jeher der Meinung, dass diese Flächen ein
Filetstück für gewerbliche Entwicklung
seien. Es sei immer versucht worden, eine gewerbliche Nutzung zu finden, die
diesem Standort Rechnung trage. Natürlich würden sämtliche Belange in die
Abwägung einbezogen, auch die hier vorgetragenen. Kein Verständnis habe er für
die Einschätzung, dass hier keine neuen Arbeitsplätze entständen. Ein wichtiges
Hagener Unternehmen schaffe sich hier einen zentralen Standort um
wirtschaftlicher arbeiten und im Wettbewerb bestehen zu können. Auch die
Arbeitsplatzsicherung sei doch ein hochrangiges Ziel, dass es zu unterstützen
gelte. Diese Sicherung sei genauso wichtig wie die Schaffung von Arbeitsplätzen
und trage dem Zentralitätsfaktor Hagens Rechnung. Daher sollte der Ausschuss
bei seiner bisherigen Linie bleiben, diesen Standort zu entwickeln.
Herr Thormählen ist der Auffassung, dass an
diesem Standort immer Kleingewerbe angesiedelt werden sollte. Große
Unternehmen, die mit der Stadt verbunden seien, sollten auch im Bereich der
Innenstadt angesiedelt bleiben.
Herr Dücker äußert Verständnis für die
unterschiedlichen Auffassungen, jedoch sei es
wichtig für ein Unternehmen, modern ausgerichtet zu sein und seine
Tätigkeiten an einem Standort zusammenziehen zu können. Es sollte unbedingt in
Hagen gehalten werden. Die anderen dann frei werdenden Flächen müssten so
schnell wie möglich einem neuen Invest zugeführt werden. Hier sei natürlich
auch das Unternehmen in der Verantwortung.
Auch Herr Romberg plädiert dafür, alles daran zu
setzen, dies Unternehmen in Hagen zu halten und nicht evtl. nach Lüdenscheid
abwandere. Daher bestehe keine andere Wahl als dem Vorhaben und der Planung
zuzustimmen.
Herr Klinkert wird dem Beschluss nicht zustimmen,
da die gegenteiligen Argumente der Grünen als auch des Landschaftsbeirates
überzeugend seien.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1
und den auszuklammernden Teil 2.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt für den Teil 1 die Erweiterung des Plangebietes.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 Teil 1 Haßleyer Insel wird begrenzt:
· im Westen durch die Autobahn
· im Norden durch den über die Haßleyer Insel querenden landwirtschaftlichen Weg
· im Osten durch die Haßleyer Straße
· im Süden durch die Straße Zur Hünenpforte
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
c)
Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 16.11.2009 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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