23.02.2010 - 12 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thormählen erklärt, dass er dieser Vorlage nicht zustimmen könne.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Grothe, dass die Grundstücke im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rissestraße teilweise der Stadt und teilweise einem privaten Eigentümer gehörten und für die straßenmäßige Erschließung pro Jahr bestimmte Unterhaltungskosten anfielen.

 

Herr Klinkert kritisiert, dass in der heutigen Sitzung dieses Ausschusses anhand der Vorlagen eine Vielzahl an Wohneinheiten beschlossen werden solle, obwohl Hagen eine sinkende Bevölkerung aufweise. Er appelliere an die Stadt und an diesen Ausschuss, diese Praxis zu überdenken. Daher habe er auch erhebliche Bedenken, diese Beschlüsse positiv mitzutragen.

 

Herr Romberg hält die Ansicht des Herrn Klinkert für nicht richtig. Es sei gerade wichtig mit derartigen Beschlüssen der negativen Bevölkerungsentwicklung entgegenzuwirken. In diesem Fall sei es gerade keine ausufernde Bebauung in die Landschaft. Dies sei ein Außenbereich im Innenbereich und außerdem noch ausgesprochen stadtnah und die Chance für Hagener Bürger und auch Auswärtige derartig attraktive Baugrundstücke zu schaffen, müsse ergriffen werden. Auch gehe es bei dieser Vorlage nicht mehr um die Schaffung von Baurecht, welches schon bestehe. Es gehe darum, mit einem Bauträger einen Vertrag zur Herstellung der Erschließung abzuschließen.

 

Herr Meier gibt zu bedenken, dass durch die Schaffung von Wohnbaurechten auch Druck auf den Grundstücksmarkt und damit auch auf die Grundstückspreise ausgeübt werden sollte. Der Effekt der günstigeren Grundstückspreise sei mittlerweise eingetreten und man könne sich mit dem Umland durchaus in diesem Zusammenhang messen.

 

 

 

  

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11/02 - Rissestraße - mit der Hagener Erschließungsgesellschaft- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt zunächst die Erschließungsträgerin. Die Stadt erstattet der Erschließungsträgerin die anteiligen Kosten für die städt. Grundstücke.

 

Realisierungszeitpunkt: März 2010.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1434&TOLFDNR=95385&selfaction=print