23.02.2010 - 14 Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum FNP d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Zum aktuellen Stand und dem Projekt an sich
berichtet Herr Grothe, dass in Kürze nochmals ein Gespräch mit den Investoren
stattfinden solle.
Herr Bögemann verweist auf die in diesem Fall
positive Beschlussfassung durch den Landschaftsbeirat.
Herr Dücker hat im bisherigen Verlauf der
Verfahren immer Wert darauf gelegt, dass das Problem Haus Harkorten gelöst
würde. Er bezweifele, dass dies jetzt der Fall sei, da er gegenteilige
Informationen habe. Daher werde er sich der Stimme enthalten.
Herr Grothe weist darauf hin, dass mit Eigentümer
und Investor Einigung über die Finanzierung des Denkmals erzielt und sogar
grundbuchlich gesichert worden sei. Auf Wunsch des Investors gebe es wie
bereits gesagt in Kürze ein Gespräch über das Projekt, die Erschließung und die
Kosten.
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan müsse lt.
Herrn Romberg darauf geachtet werden, dass das Ziel, der Erhalt des Hauses
Harkorten, nicht verloren gehe.
Für Herrn Dr. Ramrath stellt sich die Frage, ob
der Investor auch auf Grund der derzeitigen Entwicklung in der Lage sei, seine
Absichten dort zu verwirklichen. Dies müsse abgewartet werden.
Die Herren Thormählen und Klinkert erklären, dass
sie der Beschlussfassung nicht folgen werden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal
ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 59 –
Harkortstraße – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
59. Teiländerung des FNP gehörende Begründung und den Umweltbericht vom
21.01.2010, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
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100,7 kB
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649,3 kB
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(wie Dokument)
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342,3 kB
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