08.12.2010 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 7/10 (622) - Bahnhof Hohenlim...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Tagesordnungspunkt wird aufgrund der Thematik zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 5.2 behandelt.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, insbesondere wegen des Verzichtes auf eine frühzeitige Bürgeranhörung.

Herr Leisten weist daraufhin, dass es sich hier nicht um einen kompletten Verzicht der Bürgeranhörung handele.

Frau Buddeberg sei ebenfalls über den Punkt der Bürgeranhörung gestolpert und fragt nach, warum hierüber abgestimmt werden müsse.

 

Herr Bleja erläutert das Verfahren der frühzeitigen Bürgeranhörung (grundsätzliche Planung) und im Rahmen der Auslegung die konkreten beschlossenen Pläne.

Da die grundsätzlichen Planungen bekannt seien, sei hier ein beschleunigtes Verfahren beabsichtigt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung bestehe weiterhin die Möglichkeit,

Bedenken und Wünsche zu äußern.

 

Herr Voss verweist an dieser Stelle auf die am 07.12.2010 per Mail übersandte Stellungnahme des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung (Herr Schädel).

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Die Anfrage unter Tagesordnungspunkt 5.2 ist somit erledigt.

 

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Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08 (599) – Neuordnung Bereich Bahnhof Hohenlimburg –

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 (Bürgeranhörung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

Zu d)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 11.11.2010 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt,  die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Bahnstraße zwischen Lohmannstraße und Langenkampstraße, sowie die östlich angrenzenden Flächen zwischen Bahnstraße und der Brücke Langenkampstraße wo sich zurzeit das Parkhaus und des Bahnhofsgebäude befinden. Das Plangebiet erstreckt sich unter die Brücke und endet 1,5 m vor dem Gebäude Bahnstraße 13 (Gästehaus der Hoesch Hohenlimburg GmbH). Das Plangebiet schließt die Brücke zwischen Widerlager und Bahnanlage ein. Es erstreckt sich nach Süden in die Fläche für Bahnanlagen zwischen Herrenstraße und dem Gebäude Bahnstraße 13.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung im 1. Quartal 2011 durchgeführt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 2

 

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Anlagen zur Vorlage

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