08.12.2010 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 7/10 (622) - Bahnhof Hohenlim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 08.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Tagesordnungspunkt wird aufgrund der Thematik zusammen mit dem
Tagesordnungspunkt 5.2 behandelt.
Herr Schmidt teilt mit, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen
werde, insbesondere wegen des Verzichtes auf eine frühzeitige Bürgeranhörung.
Herr Leisten weist daraufhin, dass es sich hier nicht um einen kompletten
Verzicht der Bürgeranhörung handele.
Frau Buddeberg sei ebenfalls über den Punkt der Bürgeranhörung gestolpert
und fragt nach, warum hierüber abgestimmt werden müsse.
Herr Bleja erläutert das Verfahren der frühzeitigen Bürgeranhörung
(grundsätzliche Planung) und im Rahmen der Auslegung die konkreten
beschlossenen Pläne.
Da die grundsätzlichen Planungen bekannt seien, sei hier ein
beschleunigtes Verfahren beabsichtigt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung
bestehe weiterhin die Möglichkeit,
Bedenken und Wünsche zu äußern.
Herr Voss verweist an dieser Stelle auf die am 07.12.2010 per Mail
übersandte Stellungnahme des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung
(Herr Schädel).
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Die Anfrage unter Tagesordnungspunkt
5.2 ist somit erledigt.
Die Bezirksvertretung
Hohenlimburg empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08 (599) – Neuordnung Bereich Bahnhof Hohenlimburg –
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 (Bürgeranhörung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)
Zu d)
Der Rat der Stadt beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) – Bahnhof Hohenlimburg / Bahnstraße – nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt.
gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 11.11.2010 gemäß § 9
Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand
der Niederschrift wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst die Bahnstraße zwischen Lohmannstraße und
Langenkampstraße, sowie die östlich angrenzenden Flächen zwischen Bahnstraße
und der Brücke Langenkampstraße wo sich zurzeit das Parkhaus und des
Bahnhofsgebäude befinden. Das Plangebiet erstreckt sich unter die Brücke und
endet 1,5 m vor dem Gebäude Bahnstraße 13 (Gästehaus der Hoesch Hohenlimburg GmbH).
Das Plangebiet schließt die Brücke zwischen Widerlager und Bahnanlage ein. Es erstreckt sich
nach Süden in die Fläche für Bahnanlagen zwischen Herrenstraße und dem Gebäude
Bahnstraße 13.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll die
öffentliche Auslegung im 1. Quartal 2011 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,2 kB
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2
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485,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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