27.10.2010 - 4.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 27.10.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 28.07.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) - Wohnbebauung Steltenberg / Flurstück 1300– gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/10 (621) –Wohnbebauung Steltenberg / Flurstück 1300 – als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Bereich der Letmather Straße/Ecke Erlacker. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 7 und beinhaltet das Flurstück 1300.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird im 1. Halbjahr 2011 eingeholt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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254,8 kB
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