08.09.2010 - 4.6 Erweiterung des Steinbruchs Oegehier: Gemeindli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voss erklärt, dass es sich bei dieser Entscheidungsfindung um keine leichte handele, da die Schaffung von Arbeitsplätzen gegenüber dem Eingriff in die Natur stehe.

Herr Schmidt erläutert die Gründe, warum die Bürger für Hohenlimburg dieser Vorlage nicht zustimmen können. Frau Buddeberg schließt sich dem an, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele.

Herr Sondermeyer fragt nach, wer Entschädigungsansprüche wie iin der Vorlage geschildert haben könnte und woraus sich diese in welcher Höhe ergeben würden.

Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass für den Antragsteller bei rechtswidriger Ablehnung die Möglichkeit bestehe, Entschädigungsansprüche zu stellen.

Herr Leisten begründet seine Bedenken aufgrund der Verwaltungsvorlage, werde jedoch die Zustimmung erteilen.

Herr Buschkühl weist auf die Standtortbindung hin und sieht daher keine andere Möglichkeit als dem Einvernehmen zuzustimmen.

Herr Arnusch erläutert die Wichtigkeit der Verwertung des Rohstoffes Kalk-Sandstein vor Ort und die auch damit verbundenen Arbeitsplätze. Der Antragsteller stelle sein Begehren öffentlich und transparent dar. Aufgrund dessen werde er die Zustimmung erteilen.

Herr Schmidt schlägt vor, die Entscheidung aus Iserlohn abzuwarten und den Antrag zu schieben.

Herr Eschenbach fragt nach einer eventuellen gesetzlichen Änderungen, da diese Diskussionen schon vor Jahren geführt wurden. Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass hinsichtlich der Einholung des gemeindlichen Einvernehmens keine Änderung erfolgt sei.

Herr Ullrich empfindet, dass das Unternehmen ein Recht auf Zustimmung und die damit verbundene Planungssicherheit habe.

Der Vorschlag von Herrn Schmidt auf Vertagung der Beschlussfassung wird mit 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

 

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Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Stadt Hagen erteilt zur beantragten Erweiterung des Steinbruchs Oege das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

      

 

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